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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185407173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18540717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18540717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-07
- Tag1854-07-17
- Monat1854-07
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1854
- Autor
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ IS8. Montag den 17. Juli. 1854. Bekanntmachung, die Controle der Chaussee- und Brückengeld-Erhebung betr. Nach den Ergebnissen der bisher von Zeit zu Zeit zur Controle der Chaussee- und Brückengeld-Erhebung durch Steueraufsichts beamte veranstalteten Bereisung der Chausseen und Straßen hat das Finanz-Ministerium beschlossen, für diesen Zweck fernerhin besonders dazu bestimmte Steueraufsichtsbeamte anstellen und durch dieselben die fortdauernde Bereisung der Chausseen und Straßen mit der Anweisung vornehmen zu lassen, dabei von den, den Passanten bei den Chaussee- und Brückengeld - Einnahmen auszuhändigenden Chaussee- und Brückengeldquittungen nach Maßgabe der unter 5. der Strafbestimmungen zu dem Chauffeegeld-Tarif vom 9. November 1833 enthaltenen Vorschrift Einsicht zu nehmen und bei wahrzunehmendem Mangel genügenden Nachweises über die erfolgte Abent richtung der Abgabe oder bei Vorgefundener Unrichtigkeit desselben den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zu verfahren. Zugleich aber findet das Finanz-Ministerium sich veranlaßt, diese Maßregel hierdurch anderweit zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und mit Hinweisung auf die vorgedachte Vorschrift, nach welcher jeder Reisende die Chauffeezettel anzunehmen, so wie den dazu angewiesenen Beamten auf Verlangen vorzuzeigen verbunden ist, ingleichen auf die in dem Steuerstrafgesetze vom 4. April 1838 tztz. 1. 2. 3. f. g. 5. 31. ff. enthaltenen Bestimmungen alle Diejenigen, welche die Staatschausseen bereisen, darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich nur durch sorgfältige Beachtung der erwähnten gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen gegen die außerdem zu gewartrnden Strafen oder sonstigen Unannehmlichkeiten sicher stellen können. Dresden, am 7 Juli 1854 Finanz-Ministerium. Behr. Schäfer. Bekanntma chung. Die in Gemäßheit der Hohen Verordnung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts vom 2V August 1848 von den Percipienten nachbrnannter Beneficien: 1) des Triller'fchen, 2) des Doerer-Helfreich'fchen, 3) deS Neef'fchen und 4) deS Hammer'schen, stiftung-mäßig zu bestehenden Prüfungen sollen den SLebenundztvarrzigsterr Juli 18S4 abgehalten werden, und werden die Herren Commilitonen, welche sich gegenwärtig im Genuß eines der voraufgeführten vier Beneficien befinden, hierdurch aufgefordert, sich gedachten Tages Nachmittags um Ä Uhr im Convictorio zu gedachten Prüfungen einzufindrn. < Leipzig, den 10. Juli 1854. Die Ephoren der Königlichen Stipendiaten das. N e i 1 w e g. (Eingesendet.) Die Kunststraße nach Lindenau hat recht- und link- Seiten wege, welche von den Fußgängern ungeschlagen werden, und am neuen Thore sind auch Seitenpforten angebracht, deren linke jedoch am Abende eher al- die rechte verschlossen wird. Der Haupt- Aus- und Eingang ist recht-, auf welcher Sette da- Thorhaus steht. Bist Du jedoch einiae Schritte auf dem Seitenwege recht- hinaus gegangen, so tritt Dir, o Wanderer, eine erst jetzt wieder erneuere Tafel entgegen, welche die bedeutungsvolle Inschrift trägt: ,, Reit« eg". Das wird wohl so viel heißen, alS: Wende Dich, wenn anch durch Dick und Dünn, quer über die Fahrstraße nach dem Seitenwege link-, damit Du nicht Gefahr laufest, einem Reiter in de« Weg zu kommen, vor dem Du ausweichen und schnell Mur Steinhaufen klettern müßtest. Web einige Erfahrungen mehr gesammelt hat, der weiß auch, daß das Wort „Reitweg" besagen will, da sei die Passage für kleineres, von Menschen oder Hunden gezogene- Gefährte. Freilich ist es unangenehm, ja bisweilen im höchsten Grade lästig, gerade diesen rechten Seitenweg aufzugeben z allein zu rathen ist es Jedem, der nicht mit Reitern oder Karrenführern ein ärger liche-, wo nicht gefährliche» Zusammentreffen haben will. Beide Seitenwege sind ziemlich schmal; die Zahl der Fuß gänger, zumal zu gewissen Tageszeiten und Sonn-^und Feiertags, ist außerordentlich groß. Würden sie Alle link- gehen, wäre daß. Ausweichen an sich schon beschwerlich. Seit Jahresfrist ist aber dieser Seitengang mit spitzen Kirsttelnchen belegt, und wenn bei trockenem Wetter der Wind au- Abend oder Mitternacht kommt, so treibt er den Staub von der ganzen Straße hinüber auf dm armen Wanderer link-. Diese und noch andere Uebelstände, deren Aufzählung zu weit führen würde, machen eS höchst wünschen-werlh, daß der Seiten weg recht- ebenfalls frei für die Fußgänger bleibe, jedenfalls die Reiter davon ausaeschloffen werden. Einzelne Herfelben sind artig und weichen bisweilen den Fußgängem aus; andere dagegen machen, wie sie meinen, von ihrem guten Rechte Gebrauch und drängen selbst Damen mit dem Pferde auf die Seite. Unangenehmer Wort wechsel ist oft die Folge eines solchen Zusammentreffen-, und den Spaziergängern wird dadurch da- Vergnügen verbittert. Die Strecke ist ohnedie- zu kurz, als daß den Reitern viel damit gedient wäre. Ueber den Kuhthurm hinaus müssen sie doch
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