1 « ^ i*' > f^ d - k.:u^ i.. und » h» s Anzei g e r. « -i v V » ' a Sonnabend den 12. August. 1854. n«. Wik »o« GOTTES Gnaden, Johann, König von Sachsen re. re. re. thun, unter Entbietung Unseres Grußes und Unserer Königlichen Gnade, hiermit kund und zu wissen 7 Nach Gattes unerforschlichem Rachschluffe und Willen ist des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Königs und Herrn, Friedrich August, Königs von Sachsen re. re. rc., Unseres vielgeliebtesten Herrn Bruders Königliche. Majestät gestern, zum größte« Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesammten Unterthanen aus dieser Zeitlichkeit abgefordert worden. In Folge , dieses, höchst betrübenden Ereignisses haben Wir dir Regierung des gesammren Königreiches Sachsen vermöge des nach der verfassungsmäßige» Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone übernommen. Wir versehen Uns daher zu den getreuen Ständen, in öffentlichen Functionen angestelltrn Dienern, und überhaupt allen Unterthanen und Einwohnern Unseres Königreiches, daß sie Uns als de« rechtmäßigen Landesherr« willig und pflichtgemäß anerkennen, Uns unverbrüchliche Treue und unweigerlichen Gehorsam leiste«, und in allen Stücken sich so gegen Uns bezeigen werden, wie es treuen Unterthanen gegen ihre von Gott verordnet« Landesherrschaft und Obrigkeit gebührt. Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und Beförderung He« Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten landesväterlichen Fürsorge, werden auch Me 1 Verfassung des Landes in allen ihren Bestimmungen «ährend Unserer Regierung beobachten, aufrecht erhalten und beschützen. Zugleich ist, damit der Gang der Regierungs - und Justizgeschäfte nicht unterbrochen werde, Unser Befehl, daß säMMtliche Staatsbehörden deS Königreiches ihre Verrichtungen bis auf Unsere nähere Be stimmung pflichtganäß und gebührend forffetzen. . . . ^ Bei de« in Unserem Namen ergehenden Ausfertigungen soll sich des Titels Wir, von Gottes Gnade«, Johann, König von Sachsen re. re. re. und der bisherigen Siegel so lange, bis die nouen werden zugefertigt sein, bedient werden, wogegen ,S wegen Hst! in -«st q» UstS gerichteten Vosträgen Md Bittschriften zu gebrauchenden Anrede, Submission - Aufschrift bei den bestehende» Vorschriften bewendet. Dresden, am 1». August 1854. K-rdinan» Afchin-ty. 1 z-Li. «--».Ich »«hr. Johann Pank von Falkonstein. lN-o-k.»« »ta» a ch.st«'g» - >'. . , de» »»leb«« veil. «r. Mijestat, Friedrich L«>u», von Gechse» rc.lk.ic. brtr. - »»«ro.»«,«»igst. - vi Segnen ^ »^7' ' b-s - a ck ^