« -'» < ' tz r' UN- Anzeiger. ^ 295. Sonntag dm 22. Oktober. 18S4. Bekanntmachung, die Herstellung von Privat-Gasröhrenleitungen betreffend. Unter Aufhebung der bisher wegen Herstellung von GaSröhrenleitungen für Privaten geltenden Bestimmungen haben wir, nachdem zur Erlangung möglichst niedriger Preise sowohl für Material als Arbeit eine Concurrenz von un- ver anstaltet worden, folgende Anordnungen getroffen: 1) Bon und mit dem I. December d. I. an führt die Ga-anstalt bis aus Weiteres alle in tz§ 1, 4, 8 und 9 des Abonnements-Contracts gedachte Privatgasanlagen aus eigenen Mitteln, für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortlichkeit aus. 2) Alle hierauf bezügliche Bestellungen sind daher in der Expedition der Gasanstalt, welche von un- zur Er- theilung jeder gewünschten, mit den Bestellungen selbst im Zusammenhänge stehenden Auskunft angewiesen ist, zu machen. In derselben liegen die vollständigen Preis-Eourante nebst Mustern von allen BeleuchtungS- requifiten zur Ein- und Ansicht der Besteller bereit. 3) Zahlungen für gelieferte Privat-Gaseinrichtungen sind an die Gasanstakt zu leisten, und nur deren Quittungen gelten als Belege über geleistete Zahlung. 4) Die Anfertigung der erforderlichen Schlofferarbeiten wird bis auf Weiteres von der Gasanstalt an drei dazu von unS unter den Concurrenten ausgewähtte hiesige Schloffermeister dergestalt übertragen, daß die Besteller aus denselben einen Meister nach freier Entschließung zu bestimmen haben. Wird diese Bestimmung der Gas anstalt vom Besteller überlassen, so ist von dieser die Arbeit dem Muster zu übertragen, welcher zur vetneffendea Zeit die wenigsten Aufträge in PrivatgasHmichtungen auSzuführen hat. 5) Aenderungen und Reparaturen an Privat - Gasleitungen, welche ebenfalls stets bei der Ga-austatt anzumeHrn sind, können nur von dem Meister ausgeführt werden, der die erste EiNrichtmm hergestellt hat. Leipzig, den 16. October 1854 Der Rath der Stadt Leipzig. - Koch. Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl des am Jabresschluß ausscheidenden Drittheiles der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner angefertigte Wahllifte ist von beute an auf dem Saale und im Durchgänge des Rathhauses zu Jedermanns Ansicht ausgehangen und im Expedition--Locale der Herren Stadtverordneten in der alten Waage ausgelegt, auch werden Abdrücke der selben nebst Stimmzetteln unter die stimmberechtigten Bürger vertheilt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längstens bis mit dem 23. October d. I. zur Kenntniß und Ent scheidung de- Raths zu bringen, widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden können. Zur Abgabe der Stimmzettel Behufs der Erwählung von 214 Wahlmännern sind die Tage des L., L. und S. November diese- Jahre- Vormittag- von 9 bis 12^ und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden, und es haben sich die Abftimmendep innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Waage bei Verlust ihres Stimmrecht- für diese Wahl in Person einzufinden und ihre Stimmzettel abzugeben. Ueber das weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 5. October d. I., welche an den oben erwähnten Orten einzusehen ist, und wovon den Stimmberechtigten Abdrücke -ugestellt werden, das Nähere. Leipzig, den 14. October 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. . . . Berger. - . Mittwoch den 25. October ». e. Abends 6 Uhr ' .''' ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. LÜgesordnung: Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oesonomie- und Forstwesen über «. die Verlängerung des mit Hrn. Pollmar über das Gut Pfaffendorf abgeschlossenen Pachtverträge-; b. eine Eingabe hiesiger Bürger gegen die Verwendung des Hermann'schen Grundstücks zur Ab- lagerungSftätte von Dünger und dergl.; e. die Erkaufung eines Stücks Land an der sogen. Lehmgrube und deren künftige Verwendung; ä. die Erbauung einer Hchftuße in der Packhostgaffe; ^ i e. die Verwendung der zwischen der Funkenburg und dem Wehrgraben an der Frankfurter < Chaussee gelegenen Wiesen zur Anlegung pachtweise zu vergebender Gärten f > ' f. den Ankauf der Hrn. Adv. Troitzsch zugehörigen Feld- u. Wiesenparzellen für daS Johanni-ho-pital. '«ui 4'iu .