Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 297. Dienstag den 24. Oktober. 1854. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpstlichtigen Mannschaften betreffend. Rach Vorschrift der Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom l. August 1846 und 9. November 1848 werden alle im Königreich Sachsen militairpflichtigen, im Jahre L8S4 geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, einschließlich der in Pfaffendorf und Petzscher Mark, so wie unter Gerichtsbarkeit des Königlichen Kreisamtes allhier wohnenden, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Mittwoch den L. November d. I. vor unserem Deputirten in dem vormaligen Haupt-Steuer.AmtS-Gebäude in der Gerberstraße allhier sich gebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtigen, daß gegen die Ausbleibenden nach h. 75 ff. des zuerst angeführten Gesetzes werde verfahren werden. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im Auslande Geborenen, aber nach Sachsen Gehö rigen durch Laufzeugniffe wegen ihres Alters sofort zu legitimiren. Dafern übrigens Personen aus früheren Geburts jahren sich allhier aushalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, so haben sich dieselben Donnerstag den L. November d. I. in derselben Maste, wie v-rgedacht, bei uns anzumelden. Leipzig, am 16. October 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Günther. Bekanntmachung, die Anmeldung der bei den Reerutirungen vom Jahre L8SL und L8ÜS in die Dienffreferve gefetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des königlichen Kriegsministerii vom 22. Mai >849 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1849, S. 191) werden die bei der letzten unv vorletzten ordentlichen Recrutirung, also im Jahre 1852 und 1853 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit dieselben sich zur Zeit hier aufhalten, andurch aufgefordert, im Anmeldungstermine Mittwoch den L. November d. I. vor unserem Deputirten in dem vormaligen Haupt-Steuer-Amts-Gebäude in der Gerberstraße allhier, unter Einreichung ihrer Geburts- und Gestellscheine, zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden, oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, am 16. October 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Günther. Bekanntmachung, die Herstellung von Privat-Gasröhrenleitungen betreffend. Unter Aushebung der bisher wegen Herstellung von Gasröhrenleitungen für Privaten geltenden Bestimmungen haben wir, nachdem zur Erlangung möglichst niedriger Preise sowohl für Material als Arbeit eine Concurrenz von uns ver anstaltet worden, folgende Anordnungen getroffen: 1) Von und mit dem I. December d. I. an führt die Gasanstalt bis auf Weiteres alle in 1, 4, 8 und 9 des Abonnements-Eontracts gedachte Privatgasanlagen aus eigenen Mitteln, für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortlichkeit aus. 2) Alle hierauf bezügliche Bestellungen sind daher in der Expedition der Gasanstalt, welche von uns zur Er- theilung jeder gewünschten, mit den Bestellungen selbst im Zusammenhänge stehenden Auskunft angewiesen ist, zu machen. In derselben liegen die vollständigen Preis-Courante nebst Mustern von allen BeleuchtungS- requifiten zur Ein- und Ansicht der Besteller bereit. 3) Zahlungen für gelieferte Privat-GaSeinrichtungen sind an die Gasanstalt zu leisten, und nur deren Quittungen gelten als Belege über geleistete Zahlung. 4) Die Anfertigung der erforderlichen Schlofferarbeiten wird bis auf Weiteres von der Gasanstalt an drei dazu von uns unter den Concurrenten ausgewählte hiesige Sckloffermeifter dergestalt übertragen, daG die Besteller auS denselben einen Meister nach freier Entschließung zu bestimmen haben. Wird diese Bestimmung der Gas-