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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-10-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185410274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18541027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18541027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-10
- Tag1854-10-27
- Monat1854-10
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1854
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* » » . » LMtger und Anzeiger. ^ 300. Freitag den 27. Oktober. 1854. Landtagsmittheilungkn. S»ch«t« öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 25. Oktober. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erklärte Staats minister Behr in Beantwortung einer von dem Abg. Kotz ein- gebrachten Interpellation: daß die Staatsregierung eine Vorlage bezüglich der Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen den Städten Chemnitz und Zwickau alsbald nach Zusammentritt des bevorstehenden ordentlichen Landtags an die Kammern zu bringen beabsichtige. Abg. Kölz dankte für diese Erklärung mit der Versicherung, daß selbige dazu beitragen werde, allen Denen, die sich für Vollen dung der fraglichen Bahn interessirten, Beruhigung zu geben. Nächstdem betrat der Abg. Scheibner, als Referent der außerordentlichen Deputation, die Rednerbühne, um den auf die heutige Tagesordnung gebrachten Bericht über den Entwurf der Strafproceßordnung der Kammer vorzutragen. Er schloß an die Berichterstattung noch die Erklärung, wie die Depu tation ßotmswegs bli»tz Hegen die Mängel de- Entwurf- gewesen sei, wie fie aber dennoch, dessen Brauchbarkeit anerkennend, nicht achggstnndeu habe, die Annahme der Kammer anzurathen, damit ihr nicht der Borwurs gemacht werden könne, sie habe, da da- Befte unerreichbar sei, da- Gute verworfen. Bor Beginn der Debatte ergriff Staat-minister vr. ZschinSky da-Wbrt, stellte zuvörderst den geschichtlichen Gang der sächsischen Gefttzgebung im Gebiete de- CriminalrechtS seit Anfang diese- Jahrhundert- dar ; wie- im Hinblick auf diese historischen Vor gänge darauf hin, mit welch reiflicher Ueberlegung an die Aus- atdUtung der Strafproceßordnung gegangen worden, machte noch mals darauf aufmerksam, wie der Entwurf auf die bereits im Jahre 1842 von der zweiten Kammer und später 1845 von beiden Kammern als allein richtig anerkannten Grundsätze der Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit gebaut sei, und versicherte endlich wieder holt, daß die Regierung durch die ernsteste Erwägung aller dies falls geltend gemachten Gründe und Gegengründe dahin gelangt sei, die Einführung der Schwurgerichte für unthunlich zu erachten. Dieser letzte Punkt wurde in der Hauptsache Gegenstand der nun folgenden Debatte. ES bedauerte namentlich zunächst Abg. Oehmichen au- Choren, die angebahnten Verbesserungen der Justizpfiege zwar mit Freuden begrüßend, doch die Fernhaltung des Instituts der Schwurgerichte von den beabsichtigten Reformen des Eriminalprocesses, indem er die dafür von der Deputation Kettend gemachten Gründe zu entkräften suchte ; er erklärte aber, gegen den Gesetzentwurf dennoch nicht stimmen zu wollen, da durch die Aeußerung, man sehe „zur Zeit" von Einführung des Ge- schworneninstituts ad, doch nicht alle Hoffnung adgeschnitten sei, es »erde diese Einrichtung später einmal in Sachsen Eingang finden. Auch Abg. Kölz beklagt es und hält es für einen Rück schritt, daß die Geschwornengerichtsverfassung sich nicht de- Bei falls der Regierung und der Deputation zu erfreuen gehavt habe; für einen Rückschritt, weil in der von der Regierung früher er- theilten Zusage wegen Einführung von Schwurgericht*« gewisser maßen den Ständen ein Recht gegeben worden sei, nunmehr die Adoption dieses Instituts zu verlangen. Allein auch er will weder der Annahme de- Gesetzentwurfs zuwider sei«, noch einen direkten Antrag aus Einführung der Schwurgerichte stellen, um hiermit nicht auf ein gleiches Ziel mit einer gewissen Partei hinzuarbeiten, welcher er durchaus nicht angehöre. Er tritt im Uebrigen den im Berichte von der Deputation gemachten Vorschlägen, unter denen er den auf Gestattung einer Berufung gegen die Bezirksgerichts- erkenntniffe gerichteten noch besonders hervorhebt, bei. Dieselben Erwägungen wie den Abg. Kölz leiten den Abg. Georgi dazu, dem Entwürfe seine Zustimmung nicht zu versagen, wiewohl er ebenfalls die Einführung des Geschworneninstituts mit der Be schränkung, daß den Geschwornen die Beurtheilung politischer Ver gehungen entzogen werde, als räthlich darstellt. Dagegen motivirt Vicepräsident v. Criegern, welcher als Deputationsmitglied ein Gegner des fraglichen Instituts ist, seine Ansicht noch fernerweit durch die Bezugnahme auf die sich in der Praxis oftmals geltend machende Schwierigkeit der Bestimmung und Trennung der der Beurtheilung tzMch üie Geschwornen an heimzugebenden Thatfrage, auf die ÜnhaltbaWUÄ-Behauptung, als sei der rechtsgelehrte Richtep weniger geschickt, wie der nicht juristisch gebildete Geschworne, Re Thatfrage zu beurtheilen; auf die Nothwendigkeit de- AegMs her (doch so wichtige Garantien für die Richtigkeit der Gatschaidung bietenden) Eatscheidung-grüade bei den Sprüchen der Gefthivoo»»; endlich darauf, daß da-In stitut der Schwurgerichte die Herstellung einer, bei der Mangel haftigkeit der menschlichen Erkenntniß nicht wohl entbehrlichen zweiten Instanz nicht ausführbar erscheine« lasse. Er macht weiter gegen die Vorsprecher geltend, daß durch Geschwornengerichte nothwendig mehr Kosten erwachsen würden, als durch das in dem Gesetzentwürfe vorgeschlagene Criminalverfahren; Kosten, die zwar weniger der Staatskasse, desto mehr aber einzelnen Privaten fühl bar werden müßten. Als bedauerlich habe er zu bezeichnen, wenn, wie vom Aba. Oehmichen geäußert worden, man sich die Ein führung der Geschwornengerichte, mithin eine Abänderung der vor liegenden Gesetzgebung, für die Zukunft vorbehielte. Herr Staatsmin ster vr. Aschinsky hat endlich noch die Er klärung abgegeben, daß die im Laufe der Debatte laut gewordene Hoffnung, «s werde die Einführung von Schwurgerichten späterer Zeit Vorbehalten sein, in den hierüber auf Seiten der Regierung geltenden Anschauungen in keiner Weise Anhalt fände, und »«de die Debatte über den allgemeinen Theil deS Berichte- ln her heu tigen Sitzung zu Ende geführt. Ein Ee1reidehandels»nagajin in Leipzig. (Schluß.) Die Betrachtungen in Nr. 299 führen uns endlich 4) auf die Art und Weise der Anwendung dieser Mittel in Bezug auf die Bedürfnisse und Eigenthümlichkelten der Zeit und de- Ortes. In Betreff der Art und Weise, wie der Elberfelder Verein sich bildete, waren mehrere hintereinander folgende schlechte Ernten und dadurch erzeugter Manael und nicht Üeberfluß, welcher natuk- gemäßer gewesen sein wurde, die Veranlassung dazu; und denn-ch hat er so schöne Erfolge gehabt und so vielen Nutze« gestiftet. Es liegt eine Ermunterung für Nachfolger darin, von einem Lhnlichen Unternehme«, wenn auch nicht alle Umstände so günstig sein sollte«, als eS zu wünschen wäre, und Schwierigkeiten zu überwinden wärm, sich nicht dadurch abschrecken zu lasse«. Indessen dürften Zeit und Gelegenheit, um für Leipzig einen ähnlichen Verein zu
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