^ 2. Anzeiger. Sonn«0e»- den 2. Jsuuar. 1858. »t. > ' Bekanntmachung, dt« MtsturtAststst zmr theologischen Tandidatenprüfuag deträffend. Diejenigen Studirenten der Theologie, welche gesonnen find, fich vor Eintritt der Osterferien diese» Jahre» zmn Lxomeu pro oLv6iclLtura anjumelden, werde» hlenntt chtzf De» Arshchk v de- PrüfungS-RegulativS aufmerksaiu gemacht und veranlaßt, ihre Anmeldung-gesucht nevft alle» nach gedachter Haragraphe namentlich nach Punct 4 derselben erforderlichen Unterlagen bi- zum Zufolge de- die Ergänzung und Abändecktntz vet E^^rflstnttfleuer betreffenden Gesetze- vom 23. April 185V und der Ausführung--Verordnung vom nämlichen Tage find zum Bichus der flk da- taufende Jahr aufzustrllenden Gewerbe- u«d PtrsoNalstieu-r-Kataster fvfM voll UNS Eittwohster-Berzeie^iffk M fertigen. Um ntttt dl>letzteren in gehöriger Vollständigkeit kiefern At können, bedürfen wir genauer Verzeichniße über da-Einkommen aller angeftellten Beamten, Geist lichen, Kirchen- und SchuldkNer. sv wie aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen .. ES werden daher die sttturmichkn hiestgen Königlichen, Universität-- und anderen Behörden hierdurch veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) die neue Drandkataster - Nummer der Wohnunge«, 2) die vollständigen TM- und GeschtechtSnamen, 3) das Einkommen, W«n e- firirt, nach dem Bst^rge, wie solche- ckm SßhIwGk' des vorigen Jahres stattaefunden hat otzst gegenwärtig stattstndek, V. 4) die steigenden und fallenden Emolumente dagegen" nach dem Betrage, welchen ste im vorigen Jahre zusammen erreicht habet, genau aufzuführen, auch 5) die darunter btstndlichen Ortszulagen und »«» et»« tetvivl-ten Dieustauswaud bemerklich zu machrn, in der Stadt-Steuer »Gkuuahche aUhier fpätesteust »iS zum I». de» jetzige« Monats abgrden zu taffen Später« Gingaba» k-uueu »Pi de« hiWWHriga» Oatdstrattio» nicht »rrückfichtigt werde»! uud dir betreffeudeu Behörde« hadea daher di« durch die »erspättgte Gturetchuug derselden herbergeführten Uurtchtigrelten im Kataster zu vertrete«. , Der Math der StaVt Leipzig. «reger: — lU'ljl,!/ !U 't rü z « 1t 1 ^ > >»» Bekantttmckchuüg. Vom Anfang nächsten Jahre- an kann da- tlrgirN von Holzkohlen auf dem zeither hierzu angewiesenen Platze nicht mehr gestattet werden. - - , Dahingegen ist da-' Auffahren dev Wagen mlk VkN zum ftilm Verkaufe anher gebrachten Holzkohlen auf dem Holz markte während der üblichen Derkauf-zeit auch fernerhin aestttttek. ^ ^ ^ „ Der in dem Wächterhause auf dem «üsladepla-e -ör der zweiten Bürgerschule ftationkrte verpflichtete Kvhlenmeffer wird wie bisher auf Verlangen Holzkohlen eben so wie Stritt- und BreuNkdhlm gegen dst Gebühr vermessen und resp. nachmessen. ^ ^ reipzig, den 7. December 1857. - de* «sadt «etp^g.