Bekanntmachung. Die Herren Professoren und Docenten an hiesiger Universität werden hierdurch veranlaßt die Ankündigungen der Vorlesungen, welche sie im nächsten Sommer-Semester zu halten beabsichtigen, wie sie solche in den LcctionS-Katalog aus genommen wissen wollen, binnen 14 Tagen und spätestens , den SO. Januar L8L8 bei der Universität-- Canzlei schriftlich einzugeben. Leipzig, den 12. Januar 1858. - Der Reetor der UniversttSt. Ur. Tuch. .^Bekanntmachung. Das von 1>r. Carl Klien, weil. ^ur. 1^1-of. orsi., HosgerichtSratl), Domherrn, Ritter rc., gestiftete sogenannte ConstitulionS-Slipendivm, ist dermalen zu vergeben. SelbigeS wird als Preis für die als beste erkannte Ausarbeitung eines hiesigen Studirenden über ein gestellte- Thema verliehen und ist für die gegenwärtig eröffnete Bewerbung folgende Aufgabe gestellt worden: „Hebe* die Gntfcheidurrgskraft der Stimmenmehrheit " Die BewerbungSschnften sind deutlich geschrieben und versiegelt mit der Aufschrift: Preisbewerbung, auch mit einem auf da- Couvert gebrachten Motto versehen, sammt einem mit dem gleichen Motto dezeichneten, den Namen de- Verfaffer- enthaltenden versiegelten Couvert bis zum LQ April L8L8 in der Universität--Canzlei gegen einen Empfangsschein abzugeben. Leipzig , den d Januar 1858 Der akademische Senat daselbst. vr. Tuch, d. Z. Rector. ^ Bekanntmachung. Da- betheiligte Handelspublicum wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß eine Restitution der in gegenwärtiger Neujahrmeffe für im freien Verkehre eingegangene Propre- und Transits-SpeditionSgüter erlegten Meßunkosten nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längstens Sonnabends den TS Januar laufenden Jahres bis Abends v Uhr allhier zur Ablage gelangen. Leipzig, den 9. Januar 1858. Königliche- Haupt - Zoll - Amt. Lamm. OeffentUche Gerichtssitzungen. Leipzig, 11. Januar. Die heutige Hauptverhandlung de- königlichen Bezirksgericht-, bei welcher Herr GerichtSrath Lengnick dm Vorsitz führte, war geeignet, insbesondere unsere Hau-frauen zu interesfiren, indem sie »inen Gegenstand betraf, der auch in anderer Weise in d. Bl. bereit- besprochen worden ist, nämlich einm Betrug durch Milchverfäischung. Der einfache Sachverhalt war folgender: Au Anfang de- Jahres 1855 hatte der Gutsbesitzer Johann Ehregott H. zu Engel-- dorf mit dem hiesigen Viktualienhändler D. einen Contract ab geschlossen, durch welchen Ersterer sich verpflichtete. Letzterem die Milchzu liefern , welche D. bei Betreibung de- Victualienhandel- Jn Folge dessm warm nun den D.schen Eheleutm täglich durchschnittlich hundert Kaan« Milch geliefert worden, welche D. im Winter mit acht, im Sommer mit sieben Pfennigen die Kanne bezahlte. Schon von affen» Anfang herein warm D. und seine Eheftqu mit der ihnm gelieferten Milch nicht zufrieden; dieselbe hielt sich nicht und D.'S Ehefrau kam sehr bald aus tzie Vznnuthung, dgß die Milch mkt Prasser verdünnt sein mochte. Beschwerde» hei H. und dessen Ehefrau führten zu Erörterungen und Vertröstungen, D.'S nahmen die Milch noch an bis zum März de-Jahre- 1856, obwohl dieselbe ihrer Versicherung nach jeden Tag schlecht und mit Wasser verdünnt war. Nachdem endlich im März des Jahre- 1856 da- Contractverhältniß aufgelöst und gegen D. von Seiten H.'- auf Rückzahlung eine- Oarlehn-posten- von 10Ü Thlr. Civilklage erhoben worden war, beantragte D. die Bestrafung der H.schm Eheleute wegen Betrug-, und e- wurde in dessen Folge — jedoch nur gegen di, Ehefrau H.'s, weil diese allein mit der Milchwirtschaft zu thun gehabt hatte — die Untersuchung ein- geleitet. Die H. — eine bisher ganz unbescholtene Frau — läugnete in der heutigen Sitzung da- ihr zur Last gelegte Verbrechen. Nu» traten allerdings zwei Mägde, die zu der fraglichen Aeit bei dm H.schm Eheleuten gedient hatten, al- Belastungszeugen gegm die Angeklagte auf, und namentlich die eine bthaupttte mit völliger Sicherheit, wie sie jeden Tag selbst wahrgenommrn habe, daß di« H. die für die D.schen Eheleute bestimmte Milch durch Augießen von Wasser verdünnt habe. Allein ganz abgesehen da von, daß die Art de-Auftreten- dieser beiden Aeuglnaey sehr wohl geeignet Bedenken gegm ihre Glaubwürdigkeit M envecken, versicherten andere Aeugen, welche von der Angeklagten denn»»-