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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185801236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-23
- Monat1858-01
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1858
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 2S. Gonnab««- den 23. Januar. 1858. Bekanntmachung. Der am 5. August v. I. verstorbene hiesige Bürger und Gastgeber Herr Johann Gotthilf Werner hat. in seinem Testamente dem hiesigen Waisenhause die Summe von Zweihundert Thalern mit der Bestimmung vermacht, daß die Zinsen jährlich an zwei abgehende Waisenkinder zu ihrem Fortkommen verweilt werden sollen. Mit dem aufrichtigsten Danke gegen Denselben bringen wir dies zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den 21. Januar 1858. Der Ruth der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Zu Deckung des Bedarfs für die bevorstehende Kriegsschulden-Tilgung ist die Einziehung der rückständigen Beiträge von Grundstücken, Miethen und LuruSgegenständen auf den vorjährigen Novembertermin, so wie auf frühere Termine unerläßlich. ES werden daher die betreffenden Restanten andurch aufgefordert, die gedachten Abgaben unverweilt und längstens binnen 14 Tagen abzuführen, widrigenfalls aber nach Ablauf dieser Frist der Eintreibung der fraglichen Reste durch mili- tairische und nach Befinden durch gerichtliche Erecution fich zu gewärtigen. Leipzig, den 21. Januar 1858. Der Skath der Stadt Leipzig. . Berger. Sie Lag- um Leipzig un- in Sachsen über haupt zur Aett des Mittelalters. —v. Mir haben dieser Tage die kürzen Mitttzeünngen über dis JagdEbeute wähveyd kr «-M Kidyr Lage der Anwesenheit Ihrer könizjl. Hoheiten deS Kronprinzen Albert und de- Prinzen ^Veorg von Sachsen gelesen. Zn alten Zeiten fielen die Jagden freilich reicher aus. Damals, > im tiefen Mittelalter, gab e- auch bei Leipzrq noch wilde Lhiere i« hinreichender Menge, um den ftiedsamen Wankrer «aidlich jit erschrecken, und wenn er kein Waidmaan mar, ernstlich zu bedrohen. I« unfern Tagen werden zw« «sch Bären genug angebunden, Böcke genug geschossen rc.: sonst hsrt man aber doch Lichts von solchem Gethier. „E< gab elneZeit, sagtMinisterialrath Vr. Karl von Weber, Direktor de- Haupt-StaatS archivs in Dresden, es gab eine Zeit, wo in manchen Kreisen unseres Vaterlandes mehr wildes Gethier alt zahmes zu finden war, wo man bei seinem Spaziemange un weit der jetzt volkreichsten Städte der unangenehmen Begegnung von Wölfen und Bären auSgesetzt war." s„Au- vier Jahrhun derten. Mittheilungen au- dem Harms-Staatsarchive zu Dresden. Ja zwei Bänden. — Erster Band, Leipzig, Bernhard Tauch- nitz, 1857 "1. Die zu Leipzig geh-rmden und bis »ach Leipzig reichenden Waldungen waren aar nicht so geheuer als jetzt. Es fehlte unter Andern nicht an Wölfen, vr. Karl von Weber bemerkt an jener Stelle sp»K- 462): „Der Probst de- Thomas- llosterS daselbst söeipzigj schloß daher mit de« „„ersamen Hans Xpil"", vielleicht einer der Vorfahren der Leipziger Familie Apel (ms der Vr. Friedlich August Ferdinaud Apel unter dem S. Februar 1811 1» bau FreiheorustsMd erhaben ward), im Jahre 14Ü1 einen Vertrag über die Wotßsgrnben, welche jetzt i» dir Nähe Leipzigs „„in dos Prvbistes und des gotchtzusos Kuttern Md eigeuthum"" gelegen waren. Apll erkannte da»iu de» Probst „„von den gruben als spnen Lehnherr»"" an und «langte ba ucht, ,,„dy gruben z« synem Lebe« und sola»ge er dp mit synen eigen Lide gevertigen kan, zu behalden und zu geküchen"", ir-och mit der Verpflichtung, „„dem Probist und de» -otshnse alle jar jerlichen eyn par guter kaphahner uf sankt PawelStag der Bekerunge zum Aynffe"" zu reichen." sApil muß also doch mit den Wolfsgruben nebenbei „ein Geschäft" gemacht haben.) Von 1501 datirt das Jagdpatent unserer Stadt. ES'ift darin von wilden Thieren ebenso die Rede, als in dem Pfandbriefe vom Jahre 1372, mit welchem die Markgrafen von Meißen Schloß Tharavd an die Edlen Caspar und Henczel von Schönberg ver pfändeten („Bern", heißt e- da, „Swyn, Wolfe und Hasen mögen fie wohl jagen, wenn sie wullen"). In Vogel- Annalen S. 72 kann man lesen: „^.nvo 1501 gab Hertzog George zu Sachsen der Stadt Leipzig Frey heit, koch und nieder Wild auff ihren Gütern zu schießen." Daselbst ist auch der „Begnadigungs- brief" selbst abgedruckt. Letzterer datirt aus Leipzig vom „Mitt woche den achten Tag nach der heiligen drey König Tag/Nach Christi Geburt / tausend / fünfhundert und im ersten Jahren." Herzog Georg „bekennt" darin: „als Unsere Vorfahren / und Wir / aus alten Herkommen / auff den Gehöltzen / so Unfern lieben Getreuen Bürgermeistern / Rath und gemeiner Stadt Leipzig zu ständig seyn / alle Jagt gehabt und die bißhero in Gebrauch ge halten / gemeldten Bürgermeistern, Rächen und Gemeine Unser Stadt Leipzig / auf Ihr Bitten / alle Jagt /es sei auff Hirsch/wilde Bären / Schweine / Rehe / Hasen / auch alle andere Jagt und Weydwerck / Nichts ausgenommen/ auff allen ihren Gehöltzen / so sie auff diesen Tag / „ÜLturn" dieses BrkeffeS / in Gebrauchung haben / wie wir sie gehabt, ge eignet und gegeben/: Eignen auch und geben diese Jagt viel- genandten Bürgermeistern auch allen ihren Nachkommen/ gegenwärtiglich " In Vogel- Annalen finden wir dann noch, daß 1714 eine Bärenhetze im Gasthofe zu den drei Schwanen ftattfand, zu welcher die Fleischer, wenn sie wollten, ihre Hunde mitbringen und loS- lassen konnten. Man suchte sich im Mittelalter die Wölfe bei Gute zu erhalten: die Mönche de- Augustmerklosters Kaltenborn hatte«, wie an dern „Rexistrum 51»reI»Lovam Msvevsinm" seinem malvn Akten stück de- Dresdner Hauptstaatsarchivs, enthaltend ein Verzeichnis der Steuern und Abgaben in die Cassen der Landgrafen zu Thü^
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