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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185801261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-26
- Monat1858-01
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1858
- Autor
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Anzeiger. 26. Dienstag den 26. Januar. 1858. Bekanntmachung, die Anmeldung der Schüler zur HI. Bürgerschule für Ostern 1858 betreffend. Die Kinder, welche noch keinen Schulunterricht genießen und sich zur Aufnahme in die Ul. Bürgerschule eignen, sind, um zu Ostern 1858 ausgenommen werden zu können, von ihren Aeltern und Erziehern von jetzt an bis spätestens den LS. Februar d. I. auf dem Rathhanse in der Schulgelder-Einnahme anzumelden und es sind von letzteren dabei die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes, so wie darüber, baß demselben die Schutzpocken eingeimpft worden sind, gleichzeitig mitzubringen. Nach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Betheiligten erfolgen. Leipzig, den 8. Januar 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Montag den 1. Februar früh 9 Uhr werden im Rosenthale 222 Langhaufen, 70 Abraumhaufen, 2^/2 Schock Reisstangen, 7^2 Schock Reifen, einige rüsterne Nutzstücken und diverse buchene, ellerne Scheit- und eichene Nutzklaftern unter den bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 23. Januar 1858. DeS RathS Forstdeputation. Die Leipziger Turner - Feuerwehr. (Aus der deutschen Turnzeitung.) Die hiesige Turnerftuerwehr ist fast s» alt als unser Turn verein, denn sie entstand Im Iahte 1846, also ein Jahr nach dessen Begründung und feierte ihren Geburtstag bei Gelegenheit da großen Brandes des hiesigen Hotel de Pologrp. Sie bildet einen Thell der gesammten Feuerwehr unserer Stabt, und har namentlich seil ihrer Reorganisation im Jahre 1855 einen, ihren Kräften wie ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Standpunct ein genommen, der ihr in ihrer früheren Verfassung wesentlich abging. Bor ihrer Reorganisation diente sie, da sie feste Verpflichtungen nicht übernommen hatte, lediglich als Reserve und wurde nach Ermessen de- obersten CommandoS, wo eS nöthig wurde, zu ver schiedenen Verrichtungen verwendet. Daß sich durch diese- unstete Wesen, denn etwa- Andere- war eS nicht, manmchfache Unzuträg- lichkeiten ergaben, ja daß sogar der Eifer der Einzelnen erkaltete, weil nicht sowohl die Gesammtheit einer festen Organisation ent behrte, sondern vorzüglich, weil in vielen Fällen von einer ge hörigen Verwendung der Mannschaft nicht die Rede war, die- verstand sich von selbst, und eS konnte demnach nicht verwundern, daß die Compagnie in einer Versammlung den Beschluß faßte, geeigneten Orte- eine zweckmäßigere Verwendung zu beanspruchen, oder, wenn diese nicht gewährt werden könnte, — sich aufzulösen. Diesem ersteren Ansinnen wurde denn auch unter der Bedingung Folge gegeben, daß sich wenigsten- ZV Mann von der Compagnie verpflichten sollten, während jeder Tageszeit bei einem au-brechenden Schadenfeuer eine Spritze zu bedienen, für welche Dienstleistung dann wie bei allen anderen Bethetligten der hiesigen Feuerwehr die übliche Auslösung von 2 Ngr. pro Mann und Stunde gezahlt werden würde. Es war demnach unsere Aufgabe, diesem in jeder Beziehung gerechten Verlangen nachzukommen, was unS endlich, wenn auch mit einiger Schwierigkeit gelang. Von dieser Zeit an bekam erst die Compagnie einen festen Halt, und ihrer tüchtigen Leitung, so wie der Energie, der Lust und Liebe der Gesammtheit ist eS zu danken, daß sie mir Befriedigung, ja mit einem gewissen Stolze auf die Erfolge ihre? Strebsamkeit zürückzublicken vermag. In verhältnißmäsig kurzer Zeit hat sie den Beweis geliefert, wa- fester Wille, einmüthigeS Streben und die nöthige Energie zu schaffen vermögen; vor allen Dingen aber, und da- ist die Haupt sache, hat sie eS bewiese«, daß ihr in der Praxis Ausdauer und Beharrlichkeit nicht fehlen. Wlr legen hierauf einen um so größeren Werth, als eben dadurch die Thnt- und Willenskraft am besten erprob; und zur gehörigen Geltung gebracht wird. Nachdem sich die Compagnie auf- neue consthupt hatte und die »öchtgen Gesetze in Vereinbarung ynt der beirvstdnden Behörde wie mit dem Turnrathe geschaffen waten, erfolgte ihre innere Or ganisation, die wir, ohne auf ihre allmälige Entwickelung einzu gehen, hier in der Weise wiedergeden werden, wie sie jetzt besteht. Die Compagnie, die in diesem Augenblicke gegen 100 Mitglieder zählt, beruht hinsichtlich ihrer inner« Organisation auf sehr ratio nellen Principien, denn nicht nur, daß sie direct den Hauptmann, die Zugführer und die betreffende Anzahl Mitglieder zum Ehren gericht wählt, haben nur diejenigen Beschlüsse Geltung, welche von der Compagnie sanctionirt find; hiervon Md jedoch selbstver ständlich alle diejenigen Verfügungen und Maßnahmen ausge schlossen, die unmittelbar zur Verwaltung oder zum Commando gehören. Hinsichtlich ihrer Thätigkeit beruht sie auf dem Priacip der Vielseitigkeit, denn nach tz. 1 de- Grundgesetze- kann sie auch auf Anordnung de- Feuerlösch-CommandoS zu andern Functionen als zur Spritzenbedienung (Rettung von Menschen und Sachen) verwendet werden, so daß sie bei auSgebrochenen Schadenftuern stet- hinreichende Beschäftigung finden wird. Sie ist in Folge dessen mit der nöthigen Ausrüstung versehen, deren Beschreibung später folgen wird. ' Die DlScipunarbeftimmurrgm, denen sich jede- Mitglied bei Unterschrift de- GrundHetebeS mit unterwirft, sind genau abgefaßt, und eS wird deren jebonge Befolgung jedem neu aufzunehmenden Mitgliede vor der Compagnirstont warm ans Herz gelegt. Durch Leistung de- Handschläge- an den Haupt mann oder dessen Stellvertreter wird e- hierzu noch besonders verpflichtet, und e« ist für Jeden ein Ehrenpunct, ohne besondere Aufforderung jeglichen Bestimmungen pünktlich »«chzukommen. Die von der Compaanie gegründete Casse wi»d eines ThellS au- wöchentlichen Beiträgen b >/, Ngr. pro Mann, so wie aus
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