Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185802197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-02
- Tag1858-02-19
- Monat1858-02
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1858
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. M 50. Freitag dm 19. Februar. 1858. Bekanntmachung, die fernere Gewährung eines Beitrags zu den für Trottoirlegung aufgewendete« Kosten betreffend. Innerhalb eines Zeitraums von kaum zwölf Jahren ist der Mangel von Trottoirs iu der Stadt und in den inneren Vorstädten Leipzigs in dtr Hauptsache beseitigt worden. So sehr wie nun auch den hierbei kundgegebencn Gemeinsinn der bei weitem größten Mehrzahl der betbeiligten Hausbesitzer anznerkennen haben, so dürfen wir deshalb doch nickt verab säumen, auf möglichst rascke Vollendung der Trottoirlegung in diesen Stadtteilen mit Rücksicht ans den daselbst sich mehr und mehr steigernden Verkehr hinzuwirken Wenn wir indessen zur Erreichung dieses Zweckes von der Auferlegung einer ZwangSpflicht, wie solche in anderen Städten unseres Vaterlandes eingeführt worden ist, zur Zeit noch absehen, so geschieht dies in der bestimmten Erwartung, daß die Rücksicht auf die allgemeine Wohlfahrt für diejenigen Grundstücksbesitzer, welche bis jetzt sich zur TraNoirlegung noch nicht entschlossen haben, iu Folge gegenwärtiger Mahnung auch ohne eine solche Maß regel selbsibestimmend sein und demgemäß die rasche Beseitigung der noch vorhandenen Trottoirlücken erfolgen werde. Zur Erleichterung dieses Zieles soll der laut unserer Bekanntmachung vom 20. Mai 1848 8. 3 zugesicherre Beitrag zu den anfzuwendendeu Kosten für Trottoiranlageu aus der Stadttasse auch ferner, jedoch den Grundstücksbesitzern der Stadt und der inneren Vorstädte nicht über den SO. Juni L80L hinaus gewahrt werden, dergestalt, daß diejenigen, welche bis dahin vor ihren, in diesen Stadttheilen befindlichen Grund stücken Trottoirs nicht angelegt habet!, dieselben nach Ablauf dieser Frist aus ihren alleinigen Mitteln ohne jede Beihülfe auS der Stadtcasse herznstcllen haben werden. Leipzig, den 17. Februar 1858. Der Math der Stadt Leipzig. ' Koch. , Wegen einer nothwendigen Reparatur in dem Badehause des Iacobshospitals kann daselbst Donnerstag und Freitag den 18. und 19. Februar d. I. nicht gebadet werden. Leipzig, den 17. Februar 1858. Der Math der Stadt Leipzig. Koch. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 10. Februar 1858. Nach Eröffnung der Sitzung begrüßte Vorst. Adv. Francke den an die Stelle des Buchhändlers Eduard Heinrich Mayer in das Collegium eingetretenen bisherigen Ersatzmann Kaufmann B. W. Mangelsdorf, verlas zwei Zuschriften der Lebr«r an der Arbeit-hauSschule und an der III. Bürgerschule in Betreff der ihnen verwilligten Gehaltszulagen und gedachte darauf des erfolgten Dahin scheidens deS früheren Stadtverordneten, jetzigen Ersatzmanns Buch- bändlers Georg Wigand, dessen langjähriges eifriges Wirken für daS Wohl der Gemeinde ihm gerechten Anspruch auf ehren volle Anerkennung gewährt habe. Indem der Vorsteher dem Ent schlafenen diese Anerkennung als ein letztes Lebewohl nachrief, forderte er die Versammelten auf, sich zu Ehren des Verstorbenen von ihren Plätzen zu erheben. Dies geschah allseitig. Man ging hierauf zur Tagesordnung über. St.-V. Wilisch trug zwei Gutachten des Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen vor. Sie betraft«: 1. die Aufgabe der Bedingung, welche an die Genehmigung der Veräußerung de- längs d« Friedrich-straße gelegenen Arealstreifens geknüpft worden ist. Diese Bedingung verlangte die Vermachung jene- Areals nach der Seite der Lhalstraße. Der Rath sagt dies für alle die Fälle zu, wo der Einblick in die Hoftänme verletzen würde, wünscht aber die Bedingung in ihrer Allgemeinheit beseitigt zu sehen. Der Ausschuß empfahl, in Hinblick auf die Zusicherung de- Raths und in Betracht, daß einige der dasigen Grundbesitzer auf dem erkauften Areale Gärtchen anlegen wollen, die Bedingung fallen zu lassen, womit die Versammlung einstimmig einver standen war. 2. Die Belastung der Begräbnißgebühren an 90 Thlr. jährlich, welche einem jeden der Lhürmer an der Thomas- und Nicolai kirche nach Feststellung des Begräbnißregulativs als persön liche Zulage noch fortgezahlt wurden, als Theil deS festen GehaltS. Auch hier schlug der Ausschuß vor, Zustimmung zu rrtheilen. St.-V. Backhaus fand es zweckmäßig, die zu gewährenden Summen abzurunden, worauf der Berichterstatter, obwohl im Princip einverstanden, doch zu bedenken gab, daß die GehaltS- bezöge aus verschiedenen Caffen flössen. Auch St.-B. vr. Heyn er verwandle sich für die Abrundung mir der Bemerkung, daß die ungleichen Summen au- der Umrechnung des früheren ConventionS- geldes sich herschrieben. DaS Gutachten fand einstimmige Annahme. 3. Kerner trug St.-V. vr. Kori einen Bericht des. Verfassung-auSschuffeS vor über eine, zwischen Rath und Stadtverordneten wegen AuSkegung der tz. 97 der Städteordnung entstandene Meinungsverschie denheit.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite