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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185802255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-02
- Tag1858-02-25
- Monat1858-02
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1858
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A n z e i g e r. ^ 56. Donnerstag den 25. Februar. 1858. Bekanntmachung, die fernere Gewährung eines Beitrags zu den für Trottoirlegung aufgewendete« Koste« betreffend. Innerhalb eine- Zeitraum- von kaum zwölf Jahren ist der Mangel von Trottoir- in der Stadt und in den inneren Borstädten Leipzig- in der Hauptsache beseitigt worden. So sehr wir nun auch den hierbei kundgegebenen Gemeinsinn der bei weitem größten Mehrzahj der betheiligten Hausbesitzer anzuerkennen haben, so^dürfen wir deshalb doch nicht verab säumen, auf möglichst rasche Vollendung der Trottoirlegung in diesen Stadttheilen mit Rücksicht aus den daselbst sich mel>r und mehr steigernden Verkehr hinzuwirken Wenn wir indessen zur Erreichung diese- Zweckes von der Auferlegung einer Zwang-Pflicht, wie solche in anderen Städten unsere- Vaterlandes eingeführt worden ist, zur Zeit noch absehen, so geschieht die- in der bestimmten Erwartung, daß die Rücksicht auf die allgemeine Wohlfahrt für diejenigen Grundstücksbesitzer, welche bis jetzt sich zur Trottoirlegung noch nicht entschlossen haben, in Folge gegenwärtiger Mahnung auch ohne eine solche Maß- rege! selbstbestimmend sein und demgemHß die rasche Beseitigung der noch vorhandenen Trottoirlücken erfolgen werde. Zur Erleichterung diese- Zieles soll der laut unserer Bekanntmachung vom 30. Mai 1848 tz. 3 zugestcherte Beitrag zu den aufzuwendenden Kosten für Trottoiranlagen aus der Stadtcaffe auch ferner, jedoch den Grundstücksbesitzern der Stadt und der inneren Vorstädte nicht über den SO. Juni L8SL hinaus gewährt werden, dergestalt, daß diejenigen, welche bi- dahin vor ihren in diesen Stadttheilen befindlichen Grund stücken Trottoirs nicht angelegt haben, dieselben nach Ablauf dieser Frist aus ihren alleinigen Mitteln ohne jede Beihülfe au- der Stadtcaffe herzuftellen haben werden. « - Leipzig, den 17. Februar 1858. Der Mnth der Stadt Leipzig. ' ^ ' . K o chx > , Freitags den 26. Februar früh 9 Uhr lverden auf dem diesjährigen Schlage de-Kuhthurmer Reviere- circa 200 Abraum- und 100 Langhaufen versteigert werden. Die Bedingungen der Licitation werden am AuctionStage bekannt gemacht; jedoch daraus im Voraus bemerkt, daß für jeden Haufen sofort 10 Rgr. anzuzahlen find. Leipzig, den 16. Februar 1858. De- Rath- Forstdeputation. Bekanntmachung. ES sollen ungefähr 20 Acker Weidenpflanzung, vor dem Frankfurter Thore gelegen und vorzüglich für Korbmacher geeignet, in einzelnen Parzellen auf sechs Jahre unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Pachtlustige haben fick Sonnabend den 0. März d. I. Nachmittag- 3 Uhr am Frankfurter Thore einzufinden und können über Lage der Parzellen und die Bedingungen in der Marstall - Erpedition Auskunft erhalten. Leipzig, den 24. Februar 1858. Des Raths der Stadt Leipzig Forst-Deputation. Der zahnärMche Verein beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit einem Gegenstände, der in neuerer Zeit wiederholt unverdiente, unwürdige, nur auf dm Geldbeutel «ohlberechnete Anpreisungen erfahren mußte. Wir meinen da- Einsetzen künstlicher Zähne von Wallroß- oder Fluß pferdzahn gefertigt. Der Leipziger Verein erachtet e- für Pflicht, da wo der Unkundige, der Laie möglicherweise durch hervorhebende Anpreisungen und wohlberechnete Lobhudeleien irregeleitet werden kann, nach bestem Wissen und Gewissen Aufklärung zu geben, dabei aber weniger die Persönlichkeiten, als vielmehr die Sache scharf in- Auge zu fassen. Wir wissen recht wohl, daß e- ein vergebliche- Mühen, alte Vorurtheile und verdrehte Ansichten zu bekämpfen und daß wir trotz der klarsten und deutlichsten Beweis führungen nicht im Stande sind, die Unklugheit der Menschen zu verscheuchen. Gedrängt von dem Pflichtgefühl glauben wir jedoch denen Nutzen zu schaffen, die begünstigt durch die Reife de- Verstandes, durch Fähigkeit der Beurtheilung-kraft in dem gewissenhaften Gutachten Sachverständiger weder etwa- Neidisches noch Gehässige« erblicken, vielmehr einen wohlgemeinten Rath wohlmeinend auf- und annehmen. Zur Sache. Wenn'schon die im Munde hervorragenden, mit einer kräftigen Emaille überzogenen, elfenbeinartigen Knochenstücke, die Kronen der Zähne, in ihrem leben-kräftigen Zustand» von den zersetzenden chemischen Einwirkungen ergriffen und zerstört werden, wie klar vor Augen liegt dann die folgerichtige Behauptung, daß leblose Knochenmaffen, die zu künstlichen Zähnen verwendet werden, dem Chemi-mu- im Munde und seinen zerstörenden Einwirkungen noch weit mehr und schneller unterliegen müssen. Wir dürfen hier nicht unerwähnt lassen, daß die au- thierischen Stoffen ge fertigten künstlichen Zähne je nach Beschaffenheit de- Speichel und der gleichzeitig angewendetm großen Reinlichkeit sich zuweilen
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