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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185411069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18541106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18541106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-11
- Tag1854-11-06
- Monat1854-11
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1854
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Anzeiger. AIO. Montag den 6. November. 1854. Erinnerung an Abentrichtung der Grundsteuern re. Am L. November d. I. wird der diesjährige vierte Termin der Grundsteuern, welcher nach dem Finanz gesetze vom 27. Mai 1852 und der Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Tage mit Drei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist, fällig. Die diessallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgesordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communanlagen an diesem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort exe- cutivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, am 30. October 1854. Der Nkath der Stadt Leipzig. Berger. Landtagsmiltheilungen. Zehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 4. November. Durch den am L. d. M. gefaßten Kammerbeschluß zu Art. 292 de- Entwurfs de- Strafgesetzbuchs, dm darin in Vorschlag ge- brach-en Itahel-farmel» für die Freisprechung in Criminalerkennt- «iffen da- einfache „Nichtschuldig" zu substituiren, auch die zur Zeit übliche Freisprechung „im Mangel mehrern Verdachts" gänzlich abzuschaffen, hatte eine entsprechende Umarbeitung der Fassung des gedachten Artikel- und des damit in Verbindung stehenden Art. 293 durch die außerordentliche Deputation der Kammer zur Folge ge habt, und war der hierüber zu erstattende Bericht zum Gegen stand der heutigen Tagesordnung gemacht worden. Die Kammer genehmigte die von der Deputation beantragte Fassung der beregten Artikel ohne Debatte und verschritt alsdann, da hiermit da- der Gchlußabstimmung über den Entwurf der Strafproceßordnung bisher entgegen gestandene Hinderniß beseitigt war, zur schließüchen Abstimmung durch Namensaufruf, deren Epgebniß dir einstimmige Annahme der erwähnten Gesetzes- vorlage (unter de» von der Deputation vorgeschlagenen und von der Kammer genehmigten Modifikationen) war. ES ergriff hieraus Staat-minister Vr. v. Falkenstein zur Beantwortung der am 1. d. M. von dem Abg. Riedel einge- drachten Interpellation,^ Ablösung der geistlichen und andern ähnlichen Gefälle betreffend, das Wort. Auf die drei Fragen, die der Ätterpellant gestellt, habe er Folgendes zu entgegnen. Die erste Frage: „Wen hat das Cultu-ministerium beauftragt, die Recesse über di« Ablösung der geistliche» und andern ähnlichen Ge fälle anzufertigen? " sei ganz einfach durch Verweisung auf das Gesetz zu beantworten. Denn in der Verordnung vom 6. August 1851 sei es ausge- Arochen, daß den Vorgesetzten Kirchen- und Schulinspectionen die . Anfertigung dieser Recesse obliege. Die Recesse würden, wenn sie adgHaßt seien, geprüft, schließlich von der Genera Kommission für Ablösungen bestätigt, und könne selbstverständlich, bevor die Be stätigung nicht erfolgt, von einer Ausführung der Receßbestim- mungen nicht die Rede sein. Andern Behörden, als den genannten, habe da- Cultu-ministerium zur Entwersung der Recesse keinen Auftrag rnheilen können und nicht ertheilt. Er müsse sodann dem in der zweiten Frage: „Ist es dem Ministerium bekannt, wodurch in vielen Ge meinden eine so lange Verzögerung der Ablösungen herbei- gesührt worden sei, und hat dasselbe Maßregeln dagegen ergriffen?" enthaltenen Grundgedanken, daß wirklich derartige Verzögerungen eingetreten wären, widersprechen. Die dritte Frage laute: „Ist es wirtlich begründet, daß Geistliche bei dem Ministerium beschwerend eingekommen sind, und ist durch diese die Ver zögerung entstanden?" Zwar seien Beschwerden einzelner Geistlichen, aber auch ein zelner Gemeinden und anderer Interessenten eingegangen und werde durch jede Beschwerde ganz natürlich infolge der «tmeinforderung, Berichterstattung und Entscheidung der Gang der Angelegenheit aufgehalten; indeß, daß von Geistlichen zum Zweck der Verzögerung der Ablösungen Beschwerden eingereicht, und daß, wenn die- ge schehen, sie nicht sofort zurückgewiesen worden wären, könne man nicht sagen. Allerdings sei au- einer Ephorie de- Landes ein aus führlich motivirter Antrag auf Abänderung de- AblösungsqesetzeS eingelaufen. Da es aber nicht aeaen die Vorschriften beS Gesetzes handeln gekonnt, so habe da- Ministerium den Antragsteller ab fällig zu bescheiden gehabt. Dieser Beantwortuna der Interpellation habe er noch einige Bemerkungen über die AblösungSfrage selbst anzufügen. Nicht zu leugnen sei eS, daß der mit den AblöstmgSgeschäften weniger Vertraute den zum Thell langsamen Gang derselben nicht leicht begreife. Allein wer näher bannt bekannt sei, der wisse, daß gerade bei den geistlichen Ablösungen mehr als bei anderen eine Menge, lange Erörterungen veranlassender Gpecialitäten in Frage kämen; er erinnere nur an die vielen, bi-wellen schwierig festzu stellenden, minutiösen Leistungen an die Pfarrer, Kirchen- und Schullehrer. Ein anderer Grund, weshalb die Ablösung der frag lichen Gefalle nicht schnell vorzuschreiten pflege, läge in der Sucht der Belheiligten, nicht bei den Ergebnissen der ersten Berathung schon Beruhigung zu fassen, sondern bei den Vorgesetzten Behörden, welche freilich die Pflicht hätten, di« Rechte der geistlichen Lehen thunlichst zu wahren, wegen Abänderung der gemachten Einigungs vorschläge möglichst oft einzukommen. Und wenn dann schließlich der Receß unter den Interessenten zu Stande gekommen, so läge ein anderweites Hinderniß an der Ausführung der Ablösung in der überaus großen Geschäft-Überhäufung der mit her Receß- bestätigung beauftragten Generalcommission. Die Zahl der ein zelnen Ablösungssachen belaufe sich aus 2000 — 8000 ; und um wenigstens di« fi-calischen Ablösungen einigermaßen zu fördern, sei vom Cultu-ministerium mit dem Fincmtzministerium ein hinauf abzweckmdes Abkommen getroffen worden. ES werde die- nur
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