Anzeiger. SI. Donnerstag den 1. April. 1858. Bekanntmachung» den Eintritt der Wirksamkeit eines neuen Telegraphen - Reglements betreffend. Nachdem laut dks am 16. November 1857 abgeschlossenen revidirten Telegraphenvereinsvertrags (Gesetz- und Verordnungsblatt für daS Königreich Sachsen 4. Stück vom Jahre 1858) neue Bestimmungen für den telegraphischen Verkehr im deutsch-österreichischen Telegraphenvereine vereinbart worden sind, welche vom 1. April dieses Wahres an in Kraft treten, so ist ein Reglement für die telegraphische Correspondenz im deutsch-österreichischen Telegraphenvereine, so wie für den innern telegraphischen Verkehr im Bereiche der königlich sächsischen Staats- und Eisenbahn-Telegraphen-Linien in neuer Auflage erschienen und mit Tarif und Karte bei sämmt- lichcn nachbenannten Bureaux der Vereins- und Eisenbahn-Betriebs-Telegraphen - Stationen für 71/2 Ngr. käuflich zu erlangen. Die wichtigste Abänderung dieses neuen Reglements betrifft den Tarif. Nach demselben wird im Vereins verkehr die zeit- herkge Steigerung der Gebühr nach geradlinigen Entfernungen (Zonen) bis zu 10, 25, 45, 70 rc. Meilen bekbehalten, dagegen die einfache Depesche zu 20 Worten, einschließlich der Adresse angenommen und für 12 Ngr. auf je eine Entfernungszone befördert. Für je weitere zehn Worte wird jedesmal die Hälft? dieses GebührsatzeS als Zuschlag erhoben. Im innern Verkehr auf den königl. sächsischen Linien findet eine Steigerung der Telegraphengebühr nach der Ent fernung der Aufgabe- und Adreß - Station nicht Statt und es beträgt dieselbe für -ine einfache Depesche bis mit 20 Worten ein schließlich der Adresse 8 Ngr. (anstatt des zeitherigen niedrigsten Satzes von 10 Ngr. für 25 Worte und 5 Worte der Adresse), für je 10 Worte mehr 4 Ngr., zwischen Dresden und Pillnitz dagegen die Hälfte vorstehender Sätze; doch ist die Gebührenermäßigung für Rückantworten in Wegfall gebracht. Für Depeschen nach dem Verein-auSlande blejben die früheren Tarifsätze und sonstigen Bestimmungen so lange in Kraft, al- die bezüglichen mit den ausländischen Staaten abgeschlossenen Verträge noch nicht aufgehoben worden sind. Die sächsischen Telegraphen-Stationen, für welche die letztgenannten Gebührensätze Geltung haben, sind folgende: , 1) Telegraphen-Vereins-Stationen: Attenburg, Annaberg, Chemnitz, Dresden, Bad Elster, Areiderg, Gera, Glauchau, Großen hain, Jena,*Leipzig, Meißen, Oederan, Pillnitz (nur im Sommerhalbjahr geöffnet), Plauen, Riesa, Roda, Schneeberg, Tharandt, Weimar, Zittau und Zwickau. 2) Eisenbahnbetriebs-Telegraphen-Stationen: ^ Bischofswerda, Budissin (Bautzen), Crimmitzschau, Döbeln, Herrnhut, Hohenstein mit Ernstthal, Köuigstein, Krippen mit Schandau, Löbau, Luppa-Dahlen, Meerana, Mittwetda, Riederan, Qschatz, Pirna, Pristewitz, Radeberg, Reichenbach im Voigtlande, Waldheim, Werdau und Wurzen. Die Bureaux zu Dresden, Gera, Leipzig, Pillnitz (im Sommer) Riesa und Weimar werden ununterbrochen Tag und. Nacht für den Dienst offen gehalten, ferner haben von den Stationen unter 1. die Stationen Großenhain, Meißen, Oedexan, Schneeberg und Tharandt beschränkten Tagesdienst, die übrigen Stationen dagegen vollen Tagesdienst. Sämmtliche Stationen sind zur Annahme und Beförderung von Depeschen in französischer, englischer, italienischer und nieder ländischer Sprache ermächtigt. Dresden, am 26. März 1858. Königliche Direktion der Staatstelegraphen. L« Gulle» > > Bekanntmachung. '/r Der. höchste und niedrigste bei unS angezeigte Verkaufspreis deS RoggenbrodeS vom l. April 1858 an bis aus Weiteres ist: < . DaS Pfund Brod I. Qualität: . , / l o ' > i - -!l Böhme, große Fltischergafse Nr. l, Büchner, Grimma'sche Straße Nr. 3l, tzberg, Grimma'sche Straße Nr. 25, stnger, Nicolaistraße Nr. 21, etzn, Schützenstraße Nr. 5, lut- Ich höchster Preis 1V Pfennige bei den hiesigen Bäckermeistern Rauhardt II., Brühl Nr. 76, Plößnitz, ThomaSgäßchrn Nr. 4, Rößler, Gerberstraße Nr. 55, Schatz I, Schützenstraße Nr. 21, Schatz II., Brühl Nr. 38, !< niedrigster Preis U Pfennige bei dem Bäckermeister Kühne, Zeitzer Straße Nr. 25, und von der Gedäckfabrik. 'X »