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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-11-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185411143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18541114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18541114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-11
- Tag1854-11-14
- Monat1854-11
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.11.1854
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Leipziger Tageblatt UN- Anzeiger. 318. Dienstag den 14. November. 1854. Bekanntmachung. Um wegen des Schulunterrichts für diejenigen Kinder, die noch keinen solchen genießen und sich zur Aufnahme in die Ul. Bürgerschule eignen, die nöthigen Einrichtungen treffen zu können, ist es nöthig, die Zahl dieser Kinder in Zeiten kennen zu lernen. Deren Aeltern und Erzieher werden daher hiermit aufqesordert, sie von jetzt an bis spätestens den LS. November d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzumelden und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter des anzumeldenden KindeS, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken eingeimpft worden sind, gleichzeitig mitzubringen. Nach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Betheiligten erfolgen. Leipzig, am 2V. September 1854. Der Nath der Stadt Leipzig. Koch. - — Unsre Ammobiliar-Srandversicherungen überschrieben war in Nr. 314 d. Bl. ein Aufsatz enthalten, der in Bezug auf größere Städte wohl einer genauern Erörterung werth sein möchte. Uus de« Inhalt desselben naher einzugehen findet sich Schreiber dieses nicht veranlaßt, da er nur die Absicht hat, auf die Nach schrift der geehrten Redaktion Einige- zu erwiedern. Dieselbe stellt nämlich die Frage auf: „Ob es nicht wohlgethan sein würde, die Mobiliarversicherung nach einem angemessenen Ver hältnisse zur Pflicht, zum Zwange zu erheben." Schreiber diese- kann sich mit dem Gedanken nicht vertraut machen, daß ein Zwang hier Gutes befördern könnte, im Gegen- theil möchte er geradezu behaupten, daß daraus für Sachsen großes Unglück entstehen müßte. Wenn Alles versichert ist, wer hat dann in kleinen Orten noch ein Interesse zu retten und dem Feuer Ein halt zu thun? Gerade der Umstand, daß in solchen kleinen Orten noch viele Bewohner derselben mit ihren Mobilien unversichert waren und sind, ist für die Meisten eine Beruhigung, denn sie können annehmen, daß im Fall eines Brande- Alles aufgeboten wird, um zu retten und das Feuer zu dampfen. Aus eben diesem Grunde versichern auch die Meisten nicht den vollen Werth ihres beweglichen Eigenthums. Ist aber einmal Alle- versichert, dann ist der Brandstiftung Thor und Thür geöffnet. Die sächs. Regierung verordnet daher weislich, Ges.- und Ver- ordu.-Blatt vom Jahre 1836. Nr. 86. tz. 14: „Bei jeder solchen EonceffionSertheilung ist dem Agenten zur Bedingung zu machen, da- er sich de- HerumreisenS zu Aufforderung und Sammlung von Versicherungen und Einzeichnungen bei Verlust der Concession zu enthalten habe rc." jedenfalls, um den häufig wiederkehrenden Brän den zu steuern. — Eine zwangsweise Versicherung der Mobilien dürfte daher sicherlich dem Geiste unsrer weisen Regierung zu wider sein. Allein ein Grund, warum Viele in kleinern Städten nicht ver sichert sind, würde vielleicht auch darin zu suchen sein, daß nur wenige Gesellschaften Versicherungen unter Schindeldachung auf nehme«, und zwar sind dem Einsender außer den beiden Leipziger Anstalten nur drei ausländische und zwar österreichische bekannt, welche ansehnliche Summen unter Schindeldachung oder überhaupt in Orten mit ausschließlich weicher Dachung in Versicherung haben. Einige neuere preußische Anstalten haben auch einige Summen dazu verfügbar gestellt, allein von den übrigen im sächs. Lande concessionirten Anstalten findet man fast keine in erwähnten Orten betheiligt. Diese Gesellschaften und Banken nun, welche sich bisher von der Versicherung unter weicher Dachung zurückgezogen haben, sollten von der Regierung dazu angehalten werden, bis zu einer nötigen falls von derselben zu bestimmenden Summe dergleichen Versiche rungen zu üdemehmen. Auf diese Weise würde den Einwohnern kleiner Städte mehr Gelegenheit geboten, ihre Mobilien zu ver sichern, da die Gesellschaften, welche bisher immer unter weicher Bedachung versichert habe«, in Rücksicht auf ihre eigene Sicherheit manchen Antrag haben abweisen müssen. Es ist sehr gut, daß dieser Punct einmal zur Sprache kommt; der Brand in Memel, bei welchem drei große preußische Anstalten nur mit unbedeutenden Summen betheiligt sind, während jüngere und auswärtige Anstalten den Schaden fast allein tragen, dürfte vielleicht auch in Preußen die Regierung zu ähnlichen Maßregeln veranlassen. *,* Nachschrift. Ehrlich zugestanden hat die Red. d. Bl. durch die Nachschrift in Nr. 314 in der Hauptsache nur den Zweck gehabt, den frag lichen Gegenstand zur Besprechung zu bringen. Dazu ist sie, um von der Sache selbst zu schweigen, durch das Tagesgespräch ge drängt worden, denn von der einen Seite hört man Ermahnungen zu Verabreichung von Unterstützungen, von der andern geradezu Abmahnungen, die auch darin ihren Stützpunkt finden sollen, daß man jenen Verunglückten die Folgen ihrer Sorglosigkeit (daß sie nämlich ihre Mobilien nicht versichert haben) selbst tragen lassen müsse, um für Andere ein warnendes Beispiel aufzustellen, ganz zu schweigen von Vermuthungen und Annahmen, welche wir nicht anzudeuten wagen. Weil wir nun der Ansicht waren und noch sind, daß der an geregte Gegmstand nicht genug erörtert und besprochen werden kann, und gerade ein «Ratt, welche- feine Gpaltm der Gemeinnützigkeit vorzugsweise öffnet, das geeignete Organ hierzu ist, warfen wir die oft schon ausgesprochene Andeutung hin und haben zum Lheil unsre Absicht schon erreicht. Ueber die Art der Pflicht oder des Zwanges zur Versicherung haben wir uns absichtlich nicht geäußert, um der Debatte in keiner Weise vorzugreifen, und vorerst die wirklich Sachverständigen spre chen zu lassen; auch sind wir der Erwartung, daß man noch tiefer in die Sache, als vorstehend geschehen ist, eingehm wird. Der geehrte Herr Verfasser des Vorstehenden hat sich mit der Verneinung begnügt und die aufgeworfene Frage offenbar mehr dazu benutzt, den gegen da- Ende schärfer herausgestellten Punct zur Sprache zu bringen. Dadurch ist er gewissermaßen mit sich
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