A n z e i g e r. 113. Freitag den 23. April. 1858. General-Verordnung des Finanz-Ministeriums an die DrtSobrigkeiten, Salzverwaltereien und OrtSsalzschanre«, die Gtnführung deS neuen Landes- gewicht- bei der Salzregie betr. Behufs Einführung de- neuen LandesgewichtS bei der Salzreqie wird hierdurch verordnet, wie folgt: ß. 1. In Gemäßheit der Hß. S und 10, verbunden mit H. 13 des Gesetzes vom 12. März diese- Jahres, die Einführung eines allgemeinen LandesgewichtS u. s. w. betreffend, so wie mit §§. 13, 25 Absatz 2, und P6 der dazu gehörigen Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Tage haben vom 1. November diese- Jahre- sämmtliche Salzverwaltereien und OrtSsalzschänken beim Salzverkaufe ausschließlich de- neuen Lande-gewichtS und gestempelter Waagen sich zu bedienen. Z. 2. Au diesem Behufe haben bis zum 1. November diese- Jahres die Salzverwaltereien und OrtS-Salzschänken die von ihnen zeither schon geführten Aollgewichte vom Pfunde an aufwärts gerechnet, so wie die im Gebrauche gehabten gleicharmigen Balken waagen bei einem Aichamte oder der Normal-Aichungscommission zur Revision und Stempelung zu stellen, und dieselben soweit nothig berichtigen zu lassen, beziehendlich im Falle ganz unzulässiger Beschaffenheit mit neuen vorschriftsmäßigen Gewichten und Waagen zu vertauschen. Nicht minder haben sämmtliche OrtSsalzschänken bis zum 1. November dieses Jahres sich mit neuen Pfündtheilgewichten — 30 Lorh per Pfund — zu versehen. §. 3. Von demselben Aeitpuncte ab haben dte OrtSobrigkeiten unter Berücksichtigung der veränderten Pfundekntheilung, so wie der in neuerer Zeit mehrfach veränderten Bezug-Verhältnisse die Orts-Salzverkaufspreise neu festzustellen. Bei Anfertigung der neuen Preisverzeichnisse an die OrtSsalzschänken, welche bi- zum 1. Oktober diese- Jahres zu erfolgen hat,' sind dieselben zugleich auf Beobachtung der vorstehend in tzß. 1 und 2 ertheilten Vorschriften unter Hinweis auf die in ZA. S und 10 des obenangezogenen Gesetze- vom 12. März dieses Jahres angedrohten Strafen der Zuwiderhandlung gegen die darin enthaltenen Bestimmungen aufmerksam ur machen. §. 4. Diese Gmeral - Verordnung ist in allen ß. 21 des Gesetzes vom 14. März 1851 bezeichnet»»» Zeitschriften abzudrucken. Dresden, am 10. April 1858. Aiuanz-Ministerin«. Behr. Zenker. Bekanntmachung. Zur Kicherstellung deö Publicumö wird hierdurch wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß nur die bestellten Haupt-Colleeteurs und die, mit besonder« von der Lotterie Direetian ausgestellten Erlaubniß- scheinen versehenen Unter-ColleeteurS zum Verkauf von Loosen der Landes-Lotterie befugt sind. Alle Diejenigen, welche Loose von unbefugten LooSvertreibern kaufen, haben sich daher etwaige sie treffende Rachtheile selbst beizumeffen. Leipzig, den 19. April 1858. Königliche Lotterie - Direction. Marbach. Bekanntmachung. Die ärztliche Behandlung kranker Armer in dem durch Abgang des Herrn vr. m«6. Carl Emil Schloßhauer sich erledigenden IV. armenärztlichen Bezirk — umfassend dm K-nigsplatz, a. d. Pleiße Nr. 1 bis mit 1v und alle außerhalb dieser Linien und de- Windmühlen-, Aeitzer und Münz-Lhores in westlicher und südwestlicher Richtung gelegenen Straßen und Plätze — habm wir vom 1. küast. Mon. an auf drei Jahre Herrn vr. LHe/odor Weber, Armenarzt des II. Distritts, Jnselstraße 11 wohnhaft, rr mit übertragen. — Leipzig, am 20. April 1858. DaS Arrnendireetorin«. Bekanntmachung. Im Einverständniß mit dem Rathe der Stadt Leipzig wird die Speise-Anstalt am 30. April für die nächsten Monate geschloffen; der Tag der Wiedereröffnung wird seiner Zelt durch da- Tageblatt bekannt gemacht werden. Die nicht bis zum Schluffe dieses MonatS zur Einlösung kommenden Speisemckrken behalten selbstverständlich auch für später ihre Gültigkeit. Leipzig im April ISS«. - D-r Hülfüv.r.in. ^ulhaus zu verlegen, und das von derselben bisher inne- ^ehadte Gebäude am Thomaskirchhofe zu einer neuen Bürger- chule zu verwenden." ,,Auch gtgen dstsen Plan de- Stadtraths mußte sich Ihr Aus schuß zu den Kirchen, Schulen und mildm Stiftungen einstim- „Mlg erttären und zwar aus folgmdm Gründen." „Was für'- erste die vom Stadtrath aufgestellten Mängel Verhandlungen -er Stadtverordneten am AprU 1858. (Fortsetzung ribd Schluß.) „Ihr Ausschuß ging nun zu demjenigen Lhett der Zuschrift „de- Stadtrarhs über, welcher dte Absicht möklvttt, dft vereinigte „Raths- und Wendlersche Frssschule in das neu hu erbauende