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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1834
- Erscheinungsdatum
- 1834-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183401035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18340103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18340103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1834
- Monat1834-01
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Aufforderungen, Rügen, Erwiederungen u. s. w. 8. Gesuche und Anbietungen von Geschäften, Theilnehmern und Gehülfen, u. s. w. 9. Uebersetzungs-Anzeigen. 10. Anzeigen von Bücher-Auctionen. Jeden Freitag wird ein halber Bogen oder nach Umständen ein ganzer Bogen in gr. 4. mit gespaltenen Columnen crschei. nen und der vollständige Jahrgang einen Haupttitel und ein zweckmäßig eingerichtetes Register erhalten. Der jährliche Pränumerationsprcis ist 1 Rthlr. 12 Gr. netto B. Z. Die Jnserationsgebührcn für die Bekanntmachungen der zweiten Abtheilung sind Z Gr. netto B. Z. für die gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum. Wie der Plan zeigt, beabsichtigt unsere Zeitschrift hauptsächlich die Förderung und den allgemeinen Nutzen des gesummten deutschen Buchhandels, doch werde ich nicht verfehlen, aus dem reichen Schatze von Materialien, die mir zu Gebote stehen, auch zur beleh renden Unterhaltung beizutragen und dadurch das Interesse der Leser stets zu erhalten und zu erhöhen suchen. So möge denn diese neue Erscheinung im engcrn Kreise des Buchhandels sich recht viele Freunde erwerben und ganz den Ansprüchen genügen, welche man an dieselbe zu machen berechtigt ist. Dankbar wcrd, ich es aber auch erkennen, wenn man mich bei diesem Unternehmen recht freigebig mit Beiträgen unterstützt, namentlich werden mir Mitthcilungcn für die erste Abtheilung des Blattes sehr willkommene Gaben seyn. Gewiß werde ich Astes auf- bietcn, um das Ziel zu erreichen, welches oben näher angedeutet wurde. Sollte sich indeß nicht ein Jedep augen blicklich ganz befriedigt finden, so kann ich nur die wahren Worte unsers großen Dichters entgegnen: Wahrlich, im schwierigen Werk Allen genügen, ist schwer! — Leipzig, d. 3. Jan. 1834. Otto Aug. Schulz. Gesehkunde. Sachsen. Das 31. Stück, der Sammlung derGesetze ic. f. d. Königreich Sachsen vom I. 1833, enthält unter Nr. 62 eine Verordnung, über die Behandlung dermit den Staatsposten ein-und ausgehenden Maa ren, welche wir hier, insofern sie für den deutschen Bücher verkehr von Wichtigkeit ist, im Auszuge mittheilen. In Gemäßheit des §. 37. der Zollordnung sind nach stehend die Vorschriften zttsammengctragen, welche zu be obachten sind, wenn Waaren oder Sachen mit den Staats- Posten cingeführt, durchgeführt oder ausgefiihrt, oder aus einem Theile des Aollvcrcinsgcbicts in den andern, mit Berührung des Auslandes, befördert werden sollen. §- 1. Wer Gegenstände, über vier Loch schwer, verpackt im Auslande zur Post giebt, um solche mit derselben in das Zollvcrcinsgebiet cinführcn zu lasten, hat dem Postsklicke (unter welcher Benennung jede Art der Verpackung, sic be stehe in Paketen, Ballen w. oder in Briefform re. verstan den wird) eine deutlich geschriebene Erklärung in deutscher oder französischer Sprache offen beizulcgen, aus welcher sich ergeben muß: ») der Name des Empfängers; b) der Ort, wohin das Poststück bestimmt ist; o) dessen Zeichen und Nummer, <l) die Gattung der darin enthaltenen Gegenstände, nach denjenigen Benennungen, womit solche im Zolltarife bei den betroffenen Artikeln und Unterabthcilungen des selben bezeichnet sind; ferner e) wenn in einem Post stücke mehrere, ungleichartige Gegenstände zusammen gepackt sind, welche verschiedenen Erhebungssätze» für die Cingangsabgabc unterliegen — das Nettogewicht einer jeden Waarengattung; >) der Ort und der Tag der Ausstellung dieser Inhaltserklärung und x) der Na me des Versenders. Muster z» einer Inhaltserklärung bei einer Paketsendung mit der Fahrpost. An Herrn (Name des Empfängers) zu (Ort der Bestimmung) werden hierbei gesendet: 4 Pakete, gez. (Zeichen u Nummer), davon enthält: dlr. 1. Bücher i u. s. w. (Ort u. Tag d. Ausstellung.) (Name d. Versenders.) §. 2. Wenn die vorgeschriebene Erklärung (§. 1.) ganz fehlt, oder die dem Poststücke beigefügtc, rttcksichilich der Inhalts angabe, mangelhaft oder unbestimmt ist, und durch die äußerliche Besichtigung, ohne das Paket zu öffnen und aus zupacken, nicht mit genügender Uebcrzcugung wahrgcnom- mcn werden kann, welche Gegenstände darin enthalten sind, dann wird die Eingangsabgabe nach dem höchsten Erhe- bungssatzc des Zolltarifs, ohne Rücksicht auf die Gattung der Waaren, welche in einem solchen Pakete befindlich seyn mögen, erhoben und zwar: -r) sobald äußerlich erkannt wird, daß das Poststück Flüs sigkeiten enthält, mit acht Thalcrn vomEcntncr Brutto; b) in allen andern Fällen mit einem Thalcr vom Pfunde des, nach dem Satze von 25 Pfunden Tara auf den Centn« Brutto zu berechnenden Nettogewichts. §. 4- Auch wird von dem Inhalte der Pakete, welche ganz ohne oder ohne genügende Inhaltserklärung cingchen, die Eingangsabgabe, jedoch nur nach demjenigen Erhcbungs- satze erhoben, womit die darin befindlichen Gegenstände durch den Zolltarif belegt sind, wenn in einer, das Post- stück offen begleitenden Note, oder in der Inhaltserklärung das Verlangen ausgcdrückt worden, daß dasselbe bei der ersten Abfertigungsstelle geöffnet und nachgcschen werde, um die Eingangsabgabe nach dem Vorgefundenen Inhalte zu be stimmen.
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