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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185805107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-05
- Tag1858-05-10
- Monat1858-05
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1858
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>r v, e »LN. und. oar- ^ol. reuz. ». 55; leihe isen- un- chles. ldert, f-st, Juli Zuni ltus i > » ^ IS«. Anzei g e r. Montag den 10.'Mai 1858. Bekanntmachung de- Ministeriums des Innern, die deutsche« Wohlthätigleitsvereine »u Konstantinopel betreffend. Nach dem Ministerium de- Innern zugegangenen officirUen Mittheilungen bestehe« in Konstantinopel unter dem Namen „Evan gelisch-Deutscher WohlthLtigkeit-verein" und „Deutscher WohlthLtigkeits (Hilf--) verein" zwei, von dort lebenden Deutschen gebildete Gesellschaften, deren nächster Zweck dahin geht, unbemittelten deutschen Landsleuten, ohne Unterschied der Confession, in Krankheits fällen die ihnen in den türkischen und übrige» Spitälern der Stadt Konstantinopel versagte Cur und Verpflegung, nach Befinden unentgeldlich, in ihren Hospitälern zu Lheil werden zu lassen. Die Wirksamkeit dieser Gesellschaften hat sich bisher als eine sehr segensreiche erwiesen, und viele Deutsche, darunter auch Sachsen und insbesondere sächsische Handwerksgehilfen, welche auf der Reise in Konstantinope! erkrankten, haben bereits auf diese Weise, fern von der Heimath, in den Anstalten dieser beiden Vereine Unter kommen, Verpflegung und ärztliche Hilfe gefunden. Bei der von Jahr zu Jahr sich mehrenden Zahl der in Konstantinope! sich aufhaltenben und Hilfe suchenden Deutschen langen indeß die eigenen, in freiwilligen Beiträgen bestehenden Mittel jener Vereine nicht aus, um den sich gestellten wohlthätigen Zwecken nach dem Bedürfnisse zu genügen. Dieselben haben sich daher genöthigt gesehen, die deutsche Nation zur Unterstützung anzurufen und die Regierungen der Staaten Deutschland- mit dem Gesuche um Gestattung von Sammlungen anzugehen. Wie nun diesem Antrag bereits von mehreren Regierungen entsprochen worden ist, so findet Sich da- Ministerium de« Innern bewogen, die an edle Menschenfreunde im deutschen Vaterlande und insbesondere auch in Sachsen gerichtete Bitte der gedachten Vereine um Theilnahme und Unterstützung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und zur wohlwollenden Berücksichtigung, insbesondere auch durch Veranstaltung von Sammlungen in engeren Kreisen, denen einzelne Ortsbehörden oder Privatpersonen sich zu unterziehen vielleicht geneigt sei« dürften, angelegentlichst M mtzpfttztrn. Dir tzrn tzmssch« Mstztthätigkritsvereinen in Konstmtti- nopel zugedachten Geldbeträge können bei tzrn Kreisdtrectionen und Amtshauptmannfchafte«, welche hiermit Anweisung erhalten, sich der Annahme dieser milden Gaben und deren Weiterbeförderung an da- Ministerium de- Innern zu unterziehen, eingezahlt oder ein- aeliefert werden und sollen, wenn und soweit der Geber nicht etwas andere- au-drücklich bestimmt, beiden Vereinen nach gleiche« Lheilen zufließen. Ueber da- Ergebniß der Sammlung wird seiner Zeit besondere öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in allen Z. 21 de- Paßgesetzes vom 14. März 1851 bezeichneten Zeitschriften nach Maas gabe tz. 14 d der Ausführungs-Verordnung vom 15. desselben Monats abzudrucken. Dresden, dm 13. April 1858. Ministerium de- Inner«. Frhr. v. Beust. Lehmann, S. Bekanntmachung! und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Luru-ge-eustünden zu dem hiesigen Stadtschulden- Tilgungsfonds zu entrichtenden Abgaben find auf den jetzigen Mutterun» ebenfalls nur nach dem bisherigen Verhält nisse abzuführ«. Wie wir daher erwarten können, daß die Entrichtung derselben ohne allen Rückstand erfolgen werde, haben wir zugleich die unverweilte Berichtigung der aus frühere Termine «ssh auGeusteheude« Reste in Erinnerung zu bringen, indem nunmehr wegen dieser Reste die vorgeschriebenen erecutivischen Maaßregeln in Anwendung kommen müßten. Sechzig, den 4. Mai 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. -:f» ^ * Bekanntmachung. Da- von Paul Peter- Sohn von Sokolowitsch in Serbien im Jahre 18-v gestiftete Stipendium soll nach ein- aetretener Vacanz dermalen anderweit verßchen werden. Der Stiftung gemäß ist dasselbe zunächst für Studirende aus der Familie des Stifters, nachfolgend für Serbiu, sodann ftr solche, die Ihre Verwandtschaft mit der Familie Carl Gottlob Gorge'-, E. E. Hochweisen RattzS aShltr Leinvistrers, darzuthuen im Stande find, bestimmt. Daher werden diejenigen Studirenden, welchen hiemach ein besonderer Anspruch an das Stipendium zufteht, hierdurch aufgefordert, ihre diesfallstgen Anmeldungsschreiben sammt den erforderlichen Nachweisen binnen sechs Wochen und spätestens de« OS. Iuui LVSS in der Universität--Eanzlei einzureichen. In Ermangelung vorzugsweise berechtigter Bewerber wird in Gemäßheit der Stiftung da- Stipendium einem andern bedürftiaen Studirenden vorzugsweise deutscher Nation verliehen werden. Leipzig, den S. Mai 1858. j-l >: .11» Der -keetvr der Universität dafeldsi. vr. Tuch.
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