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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.06.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-06-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185806110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580611
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580611
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-06
- Tag1858-06-11
- Monat1858-06
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.06.1858
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2800 und monatlich 65—80 Francs verdienen, weil in den Waldgegenden der Vogesen, der Orne, und Sarthe-DepartementS die Holzschuhe ganz roh bearbeitet nach Pari- gesendet werden, um dort hübsch zugerichtet zu «erden. Die Holzschuhfadrikation « Deutschland liegt noch im Keime; denn die sogenannten pommerischen Klumpen in Preußen, die Berliner Pantinen und eine Pariser Holzgalosche find einander so unähnlich als der beschlagene Schuh de- Gebirglers, Fuhrknechts und der Schuh einer Salon-Dame. Circa 50,000 Arbeiter beschäftigen sich in Paris mit der Her stellung der Fußbekleidung; dabei sind die «eueren hier einschlägigen Fabrikationen, wie Klecht-, Filz- und Holzschuhe abgerechnet. In den größeren Städte« Deutschland- unterscheidet man zwischen Herren- und Damenschuhmacher, ln Pari- kennt man drei solcher Abtheilungen. 1) Schuhfabrikanten gegen 900 Meister, welche nur auf Vorrath und Export arbeiten und Schuhwerk aller Namen Her stellen. 2) Schuhmacher, die Maß nehmen; diese bilden die stärkste Claffe, und 3) die Keetigmacher ; diese arbeiten für Magazine, Fabrikanten und Schuhmachermeister. Die feinen Näher- und Flickerarbeiten an den Stiefeln werden von Frauenhänden geliefert. (Arbeitg) OeffentUche Gerichtssitzungen. Die am 5. d. M. unter dem Vorsitze de- Herrn Criminal- richter vr. Rothe abgehaltene Hauptverhandlung war gegen den Botenführmann Heinicke aus Pegau, den Auflädergehilfen Schneider und den Kohlenfahrer Höritzsch von hier gerichtet. Der zuerst ge nannte Angeklagte war am 13. Oct. v. I. mit seinem Geschirr an einen Fiakerwagen angefahren, hatte den letzter» dadurch be schädigt, dem herbeigekommenen Eigenthümer aber die Entschädi gung in der verlangten Höhe verweigert und in Folge de- dadurch entstandenen Streite- eine« großen Zusammenkauf von Menschen veranlaßt. Da er sich gegen zwei dazu gekommene Polizeidiener nicht legitimsten konnte, sollte er auf da- Polizeiamt geführt werden. Man verstattete ihm zuvor jedoch sein Geschirr einst weilen in einen Gasthof auf der Gerberstraße zu bringen. Hier auf einmal wollte er den Polizeidienern nicht mehr folgen und trotzdem, daß ihm wiederholt seine Arretur angekündigt worden war, suchte er seine Fortführung gewaltsam zu hindern, indem er mit den Händen um sich herumfocht, sich zu Boden warf, den einen Polizetdiener vorn an der Brust anpackte, ihm den Rock zerriß, auch einen Stock zerbrach. Nur durch die Hülfe eine- Dritten gelang e- endlich den Polizeidienern, Heinicken fortzuführen. Da stellte sich ein hiesiger Bürger denselben in den Weg und veranlaßte sie Heinicken loS- zulaffen. Diese- Einmischen wurde, wie e- schien, für mehrere Andere au- der Volksmenge die Veranlassung, für Heinicken Partei zu nehmen. Jener Dritte, welcher den Polizeidienern Beistand leistete, wurde von Heinicken weggeriffen, zu Boden geworfen und geschlagen. Unter dm Angreifern wurde der Angeklagte Schneider erkannt und trotzdem, daß e, jede Betheiligung in Abrede stellte, doch durch die Aussagen der Polizeidiener und de- Verletzten der selben überführt. Ebenso hatte sich der dritte Angeklagte, Höritzsch, gemüßigt gefunden, den einen Polizetdiener m veranlassen, er möge doch Heinicken lo-laffen, da er einen genüaendeu Bürgen Hüde, und griff demselben dabei an den Arm. Nach Lage der Sache war auch hierin eine Widersetzlichkeit zu erkennen. Durch die in der Hauptverhandlung abgegebene Erklärung des betreffenden Polizeidimer- jedoch, daß jene- Angreifen wohl nicht den Zweck gehabt habe, ihn von der Fortführung Heinickes abzuhasten, daß Höritzsch vielmehr, wie viele Leute e- zu thun pflegen, ihn beim Anreden bloS angefaßt habe, um gewissermaßen seine Rede ein dringlicher zu machen, wurde Höritzschen- Freisprechung bedingt. Schneider dagegm wurde, obwohl er wegen de- gleichzeitig ihm beigemessenen Versuchs der Befreiung eines Gefangenen ebensall- Freisprechung erlangte, doch wegen Widersetzlichkeit zu Owöchent- licher Gefängnißstrafe verurtheilt. Eine gleiche Strafe in der Dauer von 4 Wochen wurde gegen Heinicke ausgesprochen, und sie würde jedenfalls härter au-gefallen sein, wäre nicht der trunkene Zustand, in dem er sich zur Zeit der Thal defundm hatte und die dadurch verminderte Zurechnungsfähigkeit zu berücksichtigen gewesen. Al- Vertheidiger fungirte für Heinicke Herr Adv. Beck, für Schneider Herr Adv. vr. Günther und für Höritzsch Herr Adv. Kleinschmidt. Die Staatsanwaltschaft vertrat Herr Staat-anwalt Gebert. Am Tage vorher, dm 4. Juni, fand eine Einspruchsverhand- lung unter dem Vorsitze de- Herrn Appellation-rath vr. Wilhelm! statt. Die Direktion der Brandversicherungsgesellschaft für Deutsch land allhier hatte wider Herrn Professor vr. Wuttke und Herrn Kaufmann Landmann wegen der in einer nach dem bekannten Memeler Brande an sie gerichteten, den Antrag auf Auflösung der Gesellschaft enthaltenden Eingabe gethanen Aeußerung: „e- sei Thatsache, daß die Gesellschaft noch alte Schulden au- früher« Jahren habe, eine Thatsache, die nicht durch künstliche Bilanzen und magere Angaben der Direktion vertuscht werden könne" gegen die genannten beiden Herren bei dem königlichen Gericht-arme I. allhier Privatanklage wegen Verleumdung und Beleidigung er hoben und e- waren darauf die Privatangeklagten durch das Er- kenntniß de- genannten Gericht-amte- zwar von der Anklage der Verleumdung freigesprochen, wegen Beleidigung aber ein jeder zu 5 Thlr. Geldbuße verurtheilt worden. Gegen diese- Erkenntniß hatte sowohl die gedachte Direktion al- auch Herr Landmann Ein spruch erhoben, erstcre wegen der erkannten Freisprechuna bezüglich der Verleumdung und weil ihr die Strafe wegen der Beleidigung zu niedrig erschien, letzterer weil er überhaupt verurtheilt worden war. Die Sache gelangte deshalb zur Entscheidung in zweiter Instanz an das königl. Bezirksgericht, welche- die einem jeden der beiden Privatangeklagren zuerkannte Geldstrafe zwar von 5 Thlr. auf 20 Thlr. erhöhte, im Uebrigen aber da- erstinstanzliche Er kenntniß bestätigte. Die Direktion vertrat Herr Adv. Klein, die Vertheidigung der Privatangeklagten führten Herr vr. Joseph und Herr Adv. Klein schmidt. Laut Anschlags am Gericht-bret ist von dem hiesigen Bezirks gerichte Sonnabend den 12. Juni Vormittag- 9 Uhr als Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung in Untersuchung-fachen wider den Wedergesellen Friedrich Wilhelm Gläser wegen Dieb stahl- anberaumt worden. Tageskaiender. Stadttheater. Freitag den 11. Juni kein Theater. — Sonn abend den 12 Juni: Minna von Barnhelm, oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in 5 Acten von Lessing. — Zum ersten Male: Z« schön! Lustspiel in 1 Act von F. von G. Sommertheater. Freitag den 11. Juni: Betch an Liebe, oder: -Enr eine» Thaler. Lustspiel in 1 Act von Börn- steiu. — Der Dorsbarbier, oder: Die Schtnkenenr. Komische Oper in 2 Acten von Schenk. — Anfang 7 Uhr. — Abfahrt and AnLnnft der Dampfwage« in Leipzig. Auf der Sächs.-Vayerschen StaatS-Eisenba-n: A. Nach H of: Abf. Mrgns. 5 u., MorgnS 7 U. 30 M., Vorm. 11 U. 30 M., Nachm. L U. 3V M., Abds. KU. 3V M. - Unk. Mrgns. 8U. SM.. Nachm. 12 U. 20«., Nachm. 4 U. 20 M-, »bds. 0 U. 15 M. u Abds. SU. 4L M. — v. Rach Schwarzenberg: Abf. MrgnS. 5 U.. Mrgns. 7 N. 30 M., Vorm. 11 U. 3V M. u. AbdS. 6 U. 30 M. - Luk. Mrgns. 8 U. SM., Nachm. 12 U. 20 M., Nachm. 4 U. 20 R. u. AbdS. 9 U. 4L M. i!. Auf der Leipzig.Dre-dner Eisenbabn: A. Rach Berlin: Abf. Mrgns. 5 U., Nachm. 2 U. — Ank. Nachm. 1 U., »bds. 8 U., Abds. 9 U. 45 M. — v. Nach Dresden: Abf. Mrans. 0 u., Mrgns. 8 u. 4S M., Nachm. 2. n., Abds. 6 u. 3V M., Nachts 1V U. — ANk. Mrgns. 6 U. 4L M.. Vorm. 10 U., Nachm l N., AbdS. b 11. 45 M., Abds. S U. 4L M. >!. Auf der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn: Nach Berlin: Abf. Mrgns. 3 U., MrgnS. 8 U. 45 R., «bds. 5 U., «bds. 6 U. (bi- Wittenberg). — Ank. Vorm. 11 U. 50 M.. Nachm. 12 N. 3V M. (aus Wittenberg), «bds. 5 U. 45 M.. «bds. 8 N. 30 M., Nachts 11 U. 45. M. - v. Nach Magdeburg: Abf. Mrgns. 7 U.. Mrgns. 7 U. 3V R, Mitt. 12 U., «bds. 6 U., »bds. KU 30M. (bi-Cothen), Nachts 1VU. — L»k. Mrgns. 7U. 30M. (au- Eöthen), MrgnS. 8 U. 35 M, Nachm. 12 U. 30 M., Nachm 2U. 15M., AbdS. 8U. 30M., Abds. SU. SVM-, Nacht- 11U.45M V. Auf der Thüringischen Eisenbahn: Avf. Mrgns. 4 U. 45 R., MrqnS. 7 U. 5V M., Vorm. 10 U. 55 M., Nachm. 1 U. 20 M., Abds. 6 U. 50 M. (nur bi- Gotha), Nachts 10^ U. 35 M. — An». Mrgns. 4 U., Mrgns. 7 U. 50 M. (von Erfurt), Nachm. - 1 U., Nachm. 4 U. 35 M., »bds. 6 U.. «bds. 9 U. 3V M
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