Ltwzigtr Tageblatt UN- Anzeiger SS8. Montag dm 4. Decemder. 1854. Bekanntmachung. Das 17. Glück des diesjährigen Gesetz- und Verordn«ng»blattes, enthaltend: Nr. 83., Verordnung, den SingangSzoll für Gttteide, Hülsenfrüchtr, Mehl- und Mühlenfabrikate betreffend, vom 1. November 1854; Nr. 84 , Verordnung, die Landtag-wahl im 2. Bezirke deS Handels - und Fabrikstande- betreffend, vom 2. November 1854; Nr. 85., Decret wegen Bestätigung der Statuten deS Dresdner gemeinnützigen Bauverrins, vom 28. Oct. 1854; Nr. 86., Dekret wegen Bestätigung der Statuten der Kinderheilanstalt zu Dresden, vom 28. Oktober 1854; Nr. 87., Decret wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparkasse der Stadt Neukirchen, vom 7. Sep tember 1854; Nr. 88., Bekanntmachung, die Verwendungen an die Königlichen Gesandtschaften und Consulate betreffend, vom 11. November 1854; Nr. 88., Verordnung, die Landtagswahl im 16. städtischen Wahlbezirke betreffend, vom 13. November 1854; ist bei unS eingegangen und wird bis zum 16. December d. I. auf hiesigen Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich aushängen. Leipzig, den 29. November 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Mittwoch den 6. December ». o. Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: Gutachten des Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über a) die Rechnungen des Jacobshospitals auf die Jahre 1851 und 1852, der Neukirche auf die Jahre 1851 und 1852, der Nicolaischule auf das Jahr 1851 und der Grassschen Stiftung auf das Jahr 1853; b) die Anstellung eincs Hilfslehrers an der 1l. Bürgerschule und die Gewährung einer Gratifi kation für gegebenen Mehrunterricht an den Lehrer derselben Schule, Herrn Scholze; e) die Gewährung einer Gehaltszulage für den Quintus der Nicolaischule, Herrn vr. Kreußler. Verhandlungen der Stadtverordneten am 29. November 1854. Dm Vorsitz führte Vorsteher Adv. Francke. Unter den zur Registrande eingegangenen Vorlagen befand sich eine Antwort des StadtrathS auf dm Antrag, die als feststehend anzusehendm Theile des Entwurfs zum Miethregulativ, unerwartet deS Erfolgs der wegen Amderung der gesetzlichen Bestimmungen in Miethsachm gethanrn Schritte, ins Leben treten zu lassen. Der Rath erachtet es danach für zweckmäßiger, die Entschließung der Staatsregierung überhaupt zu erwarten, als einzelne Bestimmungen des Entwurfs, die zum Theil ebenfalls höherer Bestätigung unterliegen, herauS- zugreifm, zumal da die beschwerlichsten Mißstände in dem der- maligen Exmissionsverfahren lägen und dieses erst im Wege der Gesetzgebung umzugestaltm sei. Das Collegium faßte dabei Be ruhigung. Nachdem die Ausstellung zweier ZustlmmungSzeugnisse in Ab- lösungssachm genehmigt worden war, kam eine von Herrn Kauf mann Esche gegm seine Wahl zum Stadtverordneten erhobene Reelamation zum Vortrage. Das Collegium erachtete dieselbe mit Rücksicht auf die vom Reclamantm über seine Geschäft-Verhältnisse gemachten Angaben einstimmig für statthaft. Ein Antrag des Ersatzmanns Sperling, den Rath um An legung eine- Schleußenzugs am Gerichtswege und Eröffnung einer Tage-pfbrte in der Planke am Täubchrnwege zu ersuchen, wurde I vom Antragsteller zurückgezogen, nachdem St.-V. Wigand mit- I getheilt hatte, daß beide Gegenstände in gemischter Sitzung deS Bauausschusses bereits verhandelt worden und weitere Vorlagen darüber zu erwarten seien. Hierauf wurde zu der vom Rath beschlossenen Verlängerung mehrerer Wiesenpachte auf weitere 6 Jahre, so wie zu der Licita- tion einiger andern Wiesenpachte Zustimmung ertheilt. Damit endete die öffentliche Sitzung. In der darauf folgen den nicht öffentlichen Sitzung leistete das Collegium bei Beför derung des bisherigen zweiten Mathematikus an der Thomasschule, vr. Heym, zum ersten Mathematik»- an derselben Anstalt, auf Geltendmachung deS ihm verfassungsmäßig zustehenden Wider- spruchsrechtS Verzicht. Den Schluß der Verhandlung bildete die Berathung der Raths- beschlüsse, dem Tkeaterdirector Wirsing sowohl den verfallenen, als auch den bis Johannis 1855 fällig werdenden Theaterpacht zu er lassen und den mit demselben abgeschlossenen und zu Johanni- 1855 ablaufenden Pachtvertraa über das hiesige Theater unter den bisherigen Bedingungen, jedoch mit Aufgebung des Pachtzinses an 1000 Thlr. jährlich, auf weitere drei Jahre.zu verlängern. DaS Collegium trat beiden Beschlüssen 'des Raths mit über wiegender Stimmenmehrheit bei.