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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185807244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-07
- Tag1858-07-24
- Monat1858-07
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1858
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 205. Aorrdaben- den 24. Juli. 1858. Verlagsbuchhandlyng auf Äctien. (Kingesendet.) Eine Menge neuer Unternehmungen wurden in der letzten Zeit dem Publicum vorgelegt, ohne daß Jemand ihre Bekämpfung sich harre angelegen sein lassen» dem so eben angekündigten Ent würfe zu einer Äctienbuchhanblung, welche den Verfas sern stattHonorar Gewinnantheil gewährt, widerfahrt die Ehre und Auszeichnung, daß von manchen Seiten man sich mit ihm beschäftigt, um das Publicum von seiner vermeintlichen Haltlosigkeit zu überzeugen und vor Verlusten zu bewahren. Keinen mit den Sachverhältniffen Kundigen durfte es befrem den, daß im Börsenblatte Stimmen gegen diesen Entwurf sich erhoben. Es ist dasselbe eine für den Börsenverein bestimmte Zeit schrift, welche, so viel wir wissen, von ihrem Abnehmerkreis Richt- duchhandler ausschließt und an keinem öffentlichen Oiste ausliegt. Hr. —0, der, wie er versichert, „mit dem Buchhandel gar nichts M thrzn hat ßpnnte Einsicht in eine Nummer des Börsenblattes sich verschafft«, und hielt „Weiteres sichvorbehalteud" das darin Gesagte „nir so richtig und so leidenschaftslos", daß er es aus dem Sprechsaale der Buchhändler heraus vor das allgemeine Publi cum im Tageblatt brachte. Es ist deshalb derben Eingang deS Artikels bildende Ausfall wider das „LitterateMum" nicht unbeantwortet zu lasse». Be reitwillig erkennen wir seine theilweise Richtigkeit gegenüber dem im Börsenblatts für dm Kreis der Herren Buchhändler schreiben den Herrn 8. an, wofern derselbe seinerseits die Lhatsache nicht in Abrede stellen will, daß der Buchhandel in seiner dermaligen Beschaffenheit, weil er „kttecarische Eommis" bedarf, und einen großen Theil seiner Waare von ihm bestellte Bücher aus- machen, eine sehr wesentliche Mitschuld an dem beregten Uebel- stande trägt. Alsdann überhebm wir uns der Mühe nachzuweisen, daß eine Erscheinung, die vieles Bedauerliche in sich schließt, im großm Ganzen des Volksleben- auch berechtigt und nach manchen Setten hkn nützlich ist. Hen Unmvth des Hm. 8. hat aber, wir es scheint, vorzugsweise das Hinstreby, der Schriftsteller zu einer körperschaftlichen Stellung erregt, was er in seiner „leiden schaftslosen" Sprache als „Kmstanschauung und Nergelei" be- daS Ziel unterschiebend, eirie „ eigent- », hat er die wirklichen Bestrebungen, >en find, mit Vieser Phrase verlmch- indigen btosaestellt. Seiner An zeichnet. Ihren Bestrebun, liche Kunst^ gefialtfn zu w die himmelweit davon verf tiott und in lheuf^kugm bei sicht »ach sollten die Schriftsteller bei dm bewegenden Kragen deS „geistigen HigenthmriS" der Bevormundung deS Buchhandels verträum und bloß die dabei vorhandenen übereinstimmende», nicht aber auch die gleichfalls vorhandenen entgegengesetzten In teressen deS Buchhändlers und Schriftstellers bedenken. „Das Litteratenchum hat bi< jetzt nicht- gethan sagt er — als mit Verachtung allrr wissenschaftliche- Ausbildung dieser RechMdee raisonntrt »yd damit der gute« Sache mehr geschadet atS ge nützt." Gewiß, fhr Jemanden, der einen solchen Ausspruch hin- schreiben konnte, warm die Bücher und Aufsätze so vieler Schrift steller nicht vorhanden, welche diese Krage ln dm Vordergrund gebracht und im Vordergrund erhalten, welche sie m bestimmte Gesichtspunkte gefaßt und «ach allen Seitm erörtert haben. Sollte er der Anerkennung sich nicht verschließen können, daß daS säch sische Gesetz für die einschlagendm Verhältnisse eine maßgebende Bedeutung in ganz Deutschland hat, so möge er vernehmen, daß auf die Gestaltung des sächsischen Metzes vom 3, lrm die von den Herren Berger, Schlettel,'Biedermann, Lprtzmg, HMl, LiMbe, Wuttke u a. apSgearbeittten, in Yieftn hundert Abdrücke» vll- thellten Denk- und Bittschriften deS hzesige« Sch?iWMrv«nns allerdings eine nicht unerhebliche Einwirkung MsHeicht h-bep. Der in die Kammern gebrachte Gesetzentwurf wurde in mehreren Stücke« verbessert und eine Vergleichung der bei dieser Gelegenheit gehaltmen Reden Mit dm unterbreitete« Eingaben, deren so cbm gedacht wurde, lehrt, daß die Redner ihre Bemerkungen große«- theils aus ihnen geschöpft hatten. ^ Nachdem Herr 4.. 8. auf hie angegebene Wftse hje ^tNNMNtz gegen das »me Vorhaben einzunchmm gssncht hat, müht er sich darzuthu», daß ßswohl eine AMendschhandlWg hq- Litterqmr schade, als daß bei Gewinnstanchesien dgr Autor eh, hWerweise sind gor-de Männer, welche daS,t»M err Femstehmdm deutlich erkennbare) llssssm der gegenw., lag-- und Vertriebs-AuKände keMG, Mtgegengesetztrr Keinrnfalls kan» das Entstehen einer solchen Verlags Herren Verleger behindern, auch MNttchsY Gr lhre tp lichm Liebhabereien und um der Hbre Kpftx zu hffjnaen; daß aber eine Gesellschaft, die den Grundsatz au dje Spitze stellt, nur gute Bücher herauszugeben, dem Schristchum schädlich sein sollte, gehört zu dm DingM, hre man eben so schwep be greift, als ftine Behauptung, haß hem deutsche« Buchhandel „die industrielle K-rm ganz widerstrebt". Wir wPsm bisher, wir gestehen es, in der Ei-fast zu glauben, daß hchftz anstandjg be- ttiebene Geschäft eine solche habe, bähen mujft. Hb her von chm befürchteten „PLzrs macherei" eine Gesellschaft von Astipnaum, die aus KrwratnrftlUNden besteht, odN eis einzelner Spzcusgyt, eif riger ergeben sein dürste, darauf gebe sich jeder die Antwort selbst. Den untergeschobenen „allgemeinen H-ndelsgrundsatz", daß> wer;« der Buchverfaffer am Gewinn Theil haben solle, er nochwendig auch den Verlust mit tra^y müsse, eplehigt dtt Kwtutesihestnn- muyg, «ach welcher die Vexlagsaustgtt zwei Lu^fthesle pes Gewinn- zu ihrem Unterhalt, M VerMuyg hes Mitatzl und zur Ausgleichung etwaiger Verluste mpe behgsten M. Der bei der Äctienbuchhanblung an die Spitze gestellte Grundsatz hat sich übrigens bereit- bewährt. Einige der tüchtigsten und einsichtvollsten Verleger haben bereits in jüngster Zeit mit befreundeten Schrift stellern derartige Abkommen getroffen und in England ist diese Form der Vertrage zwischen Verfassern und Verleger« längst eine sehr gewöhnliche. Mit dem Verfasser de- Aufsatzes im Börftnblatte Hätten wir in bündiger Kürze abgerechnet, z» seinem Verbreit« Hoorn —0 wenden wir «ns aber nochmals. Da dieser sich darauf beruft, wie im Börsentzlatte „ durch ein Beispiel in Hahim nachgewkssen fei": der Schriftsteller leide bei der »orgescAgnftn'PnMUmg nur Schaden, falls er (wie doch auSer AwnfA) ven Lechziger Ent wurf einer allgemeinen VsrlagSanstalt anzugreift« beabsichtigte;, ertappch, wir ihn MÜsikich wie er Volte schlagt. Jenes nicht mit- gecheilte Beispiel bezieht sich nämlich gar nicht aufdiesen Entwurf, sonder« auf einen andern von einer Verlagshandlung
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