Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 210. Donnerstag den 29. Juli. 1858. Bekanntmachung. Das 10. Stuck deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 41., Decret wegen Verlängerung der Chemnitzer Stadtbank, vom 11. Mai 1858; Nr. 42., Bekanntmachung, das Aichen der Maaße betreffend, vom 7. Juli 1858; Nr. 43., Gesetz, eine authentische Erklärung des Artikel 284. des Strafgesetzbuchs betreffend, vom 15. Juli 1858; Nr. 44, Decret wegen Bestätigung der Mäklerordnung für die Stadt Chemnitz, vom 21. Januar 1858; Nr. 45., Verordnung zur Erläutemng der den Geschäftsverkehr mit den Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Ge richten betreffenden Verordnung vom 26. September 1856, vom 5. Juli 1858; Nr. 46., Decret wegen Bestätigung eines fernerweiten Nachtrags zu den Statuten der Leipziger Bank, vom 2. Juli 1858; ist bei unS eingegangen und wird bis zum LT. August d. A. auf hiesigem Rathhause zur Kenntnißuahme öffentlich auShängm. , Lkipzig, dm 27. Juli 18L8. Der Roth d«r Stadt Leipzig. - , Berger. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler tu die vereinigte Raths- und Weudlerfche Freifchule, so wie in die Schule des Arbeitshauses für FreLwÄUge betreffend. Diejenigen Aeltern, Psiegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte Raths - und Wendlerfche Freifchule oder in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den SEV. September d. I. auf dem Rachhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Roch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern das achte Lebensjahr nicht überschritten haben, usid daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Rach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maaße erfolgen. Leipzig, den 22. Juli 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Verpachtung. Die diesjährigen Obftnutzungen der städtischen Chausseen und der Anpflanzungen auf den Wiesm vor dem Floßthore sollen an den Meistbietenden gegen baare Zahlung, mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, so wir jeder anderm Verfügung, verpachtet werden. ES haben sich darauf Reflectirende Dienstag den S August früh d Uhr in der Marstatt - Expedition einzufinden, ihre Gebote zu thun und sodann weitere Nachricht zu gewärtigen.- Leipzig, den 27. Juli 1858. DeS Raths der Stadt Leipzig Deputation zu den Chausseen und zur Dekouomie. Lur Seherzigung. Die gute Absicht, auf einen großen Uedelstand nicht nur auf merksam zu machen, vielmehr eine Abhülfe desselben als eine dringende Rothwendigkeit hinzustellen, bestimmte den Verfasser zur Einsendung dieses Aussatzes an die geehrte Redaktion d. Bl., dir durch Aufnahme desselben gewiß auf den Dank vieler Betheiligten rechnen kann. Ist irgend ein HLusercomplex der Stadt stark bevölkert und mit den Einwohnern die Kinderwelt ansehnlich vertreten, so ist e- „der Neukirchhof mit seiner nächste» Umgebung." Dieser Stadt- theil ist nun eben nicht zum Neberfluß mit Röhr- und Bvmine«- waffer versehen, sogar wird dieser Mangel sehr oft durch den Uedelstand noch fühlbarer gemacht, daß nicht nur an dem erst seit einiger Zeit errichteten Btunnen nach einer neuen Construction, sondern auch an dem daneben stehenden Röhrbottich öfter Repara-