Anzeiger. Amtsblatt dcs K«»igk. Bezirksgerichts mib des Naths der Stadt Leipzig. 2H Freitag de» 3tt. Jnli. 1858. Bekanulmachnug. Zur Ergänzung des mit dem 2. Januar 1859 ausscheidenvdn Drittheiles der Herren Stadtverordneten und Ersatz männer ist in nächster Zeit die gesetzliche Wahl zu veranstalten. Da von dieser Wahl, nach 8. 73 e. der Allgemeinen Städteordnung, solche Bürger, welche sich mit Abentrichtnng der Landes- und Gemeindeabgaben länger als zwei Jahre in Rückstand befinden, so lange die Rückstände nicht abgeführt werden, auSzuschließen sind, so werden die Bürger, welche der gleichen Abgaben auf die erwähnte Zeit bis jetzt unberichtigt gelassen haben, zu deren sofortiger Abentrichtung bei Verlust des Wahlrei ' Wahlrechts für gegenwärtige Wahl hierdurch aufgefordert. Leipzig, den 15. Juli 1858. Der Rath -er Sta-t Leipzig. Berger. Bekanntmachung, -le Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte RaLhs- und Wendlerfche Kreischule, so wie in die Schule -es Arbeitshauses finr Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welch- für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder vder Pflege befohlenen in die vereinigte Raths - und WAem-lerfche Kreischnle oder in die Schule -es Arbeitshauses für Freiwillige bei un- anznsuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens de« SV. September -. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen rmd die ihnen vorzulegenden Frage»» vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über vaS Atter de- anzumeldenden Kindes, so wie darüber, dap demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig «itzubringen. Roch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern das achte Lebensjahr nickt überschritten habe»», und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Rach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maaße erfolge»». Leipzig, Hen 22. Juli 1858. Der Rath -er Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Die der Stadt Leipzig zugehörige Wassermühle zu GohliS nebst Zubehörungen soll vom 1. Oktober d. I. anderweit lige habe« sich zu diesem Ende -. I. aus drei Jahre meistbietend verpachtet werden. Pachttustige Freitag -eu Bs August Vormittags 11 Uhr bei hiesiger Rath-stube einzufinven, sich hierbei auf Verlangen über ihr früheres Wohlverhalten und ihre Berm-gknSvechälknissr genüßend auszuweisen und können über das Grundstück und die Pachtbedingungen nähere Auskunft in der Expedition des Marstalls erhalten. Leipzig, den 28. Juli 1Ä8. Der Rath -er Stadt Leipzig. < Berger. Unsere Uathsfreischule. Wenn es sich um das Wohl oder Wehe der einstigen Bildungs stätte handelt, so bleibt wohl nicht leicht Jemand, und stände er auch schon in den höheren Lebensjahren, ganz ohne Theilnahme, am wenigsten, das ist ja bekannt genug, ein ehemaliger Schüler jener Anstatt, welche die Ueberschrist nennt. Seit mrhreVen Jahren gehalten durch eine, man über welche auch jetzt tagen «t«yt aogeschloffen, vielmehr, wie un- das T-geblatt zeigte, lebhaft Lm Gange stütz; wir meinen die Frage über Herstellung eine- zweckmäßigen Schulgebäude-. Da- Referat nun, welche- in einer der letzten Sitzungen unsere- Stadtverordneten- coüegium- in dieser Angelegenheit gegeben wurde und den bekannten Beschluß herbeiführte, veranlagte den Eirssender, sich abermals über alle einschlagenden Verhältnisse auf das Genaueste zu unterrichten, und er steht nicht an seine so gewonnenen gegencheiligen Ansichten wenigsten- über einzelne Punkte zu veröffentlichen. Was zuerst die Nothwmdigkeit eines Neubaues anlaugt, so war dieselbe, so lauge die Anstatt sich in ihrem alten, urspnmg- lichen Gebävd« befand, allgemein anerkannt und beschlossen. Der rund zum neuen Hause wnrde gelegt, unter seinem Grundsteine bezieh Liegen die auf dst Freischutt sich beziehenden Urkunden, der Bau wurde fortgesetzt und vollendet, aber die Freischule bezog das Haus nicht Es wurde ihr darauf das Gebäude der Wendlerschen Frei schule zugewiesen, weil dasselbe den Anforderungen an ein Schnl-