Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts nnd des Raths der Stadt Leipzig. ----- - , . 217. Donnerstag den 5. August. 1858. Folgende telegraphische Depesche: Aufruf und Bitte. Glauchau, den 2. August 1858. rstl" Eine fürchterliche Überschwemmung hat beinahe die Halste unserer Stadt beschädigt und zerstört. Ein sehr großer Theil der Bewohner hat seine sämmtliche Habe eingebüßt und nur da- nackte Leben gerettet. Man bedarf daher, nur dem ersten dringendsten Bedürfniß abzuhelfen, vor Allem Kleidungsstücke, besonders Hemden, Strümpfe und Beinkleider. Trotz der größten Aufopferung des von dem Unglück verschont gebliebenen TheileS der hiesigen Einwohnerschaft mangelt eS noch allzusehr an diesen Gegenständen. Wir wenden uns daher in dieser Noch ver- tnrumsvoll an unsere sächsischen Brüder und bitten den geehrten Rath vielleicht durch Anschläge oder öffentliche Anrufung die Bewohner Leipzigs, aut dessen oft bethätigten edlen Sinn wir nicht vergebens zu bauen hoffen, zur Lieferung von Kleidungsstücken aufzusordern, deren schleunige Anhersendung der geehrte Rach wohl die Gute haben wird, zu vermitteln. Stadtrath zu Glauchau. Jltzig. ist so ebm bei uns eingegangen. Wir sind bereit, Kleidungsstücke für die Beschädigten auf dem Rathhanse in der StiftungSbnchhalterei entgegennehmen zu lassen und sie ungesäumt weiter zu befördern, halten uns auch überzeugt, daß eS nur dieses Erbieten- bedarf und die Bewohner Leipzigs nicht vergeblich aus ihre schleunige Hülfe warten lasten werden. Leipzig, den 2. AugrO 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. ' Berger. Bekanntmachung. Zur Ergänzung des mit dem 2. Januar 1859 ausscheidenden DritthrileS der Herren Stadtverordneten und Ersatz männer ist in nächster Zeit die gesetzliche Wahl zu veranstalten. Da von dieser Wahl, nach 8- 73 o. der Allgemeinen Städteordnung, solche Bürger, welche sich mit Abentrichtung der Landes- und Gemeindeabgaben länger als zwei Jahre in Rückstand befinden, so lange die Rückstände nicht abgeführt werden, auszuschließen sind, so werden die Bürger, welche der gleichen Abgaben auf die erwähnte Zeit bis jetzt unberichtigt gelassen haben, zu deren sofortiger Abentrichtung bei Verlust des Wahlrechts für gegenwärtige Wahl hierdurch aufgefordert. Leipzig, den 15. Juli 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. DaS bei Beginn des Baues der Georgenhalle am AuSgange des Brühls aufgesührte kleine Hau- (Bauhütte) soll an den Meistbietenden als Baumaterial verkauft werden. Kauflustige haben sich Montag den V. August d. I. als in dem dazu bestimmten Licitationstermine Vormntags um 11 Uhr bei der Rathsstube einzufinden, ihre Gebote zu lhun und sich femerer Resolution zu gewärtigen. Im Uebrigen können die näheren Bedingungen der Licitation bei unserem Bauamte eingesehen werden. Leipzig, den 4. August 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Die Königliche Ober-Post-Direction hat unter dem Titel „Derrtfch-Desterreichischer Postvereins-Bertrüg" zum Gebrauche für das Publicum eine Zusammenstellung der im DeM^ch-Desterreichtschen PostvereinS- gebiete für Taxirung und postalische Behanolung der Brief- rrüd Fahrpostseüdüngen, im Wechfelverkehre zwischen den Postvereins - Staaten, geltenden Vorschriften bearbetten lassen. Diese Zusammenstellung, welcher nächst der postvereinSländischen auch die inländische Brieftwrtotare des Postorteö, an welchem die Schrift zum Verkaufe gelangt, angefügt ist, kann bei der Canzlei der Königlichen Ober-Post-Direction, der Briefannahme- und der Stadtposterpedition des hiesigen Ober-PostamteS zu dem Preise von 4 Neugroschen pro Eremplar bezogen werden. — Leipzig, den 27. Juli 1858. Königliche Ober-Post-Direktion. von Zahn.