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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-08-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185808128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580812
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580812
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-08
- Tag1858-08-12
- Monat1858-08
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1858
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I . . . n .. »- - l ..' » - » ' > ' Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts nnd des Raths der Stadt Leipzig. 224. Donnerstag den 12. August. 1858. Die Wafferbeschädigten im Kreis-Directions-Bezirke Zwickau betreffend. Mit Rücksicht auf den in der Leipziger Zeitung veröffentlichten Hülseruf der Königlichen Kreis-Direction zu Zwickau erklären wir uns bereit, milde Gaben* an Geld-und Kleidungsstücken für die Wafferbeschädigten des gedachten Kreiö-Directions- BezirkS überhaupt in unserer StiftungSbuchhalterei auf dem Rathhause entgegennehmen zu lassen und sie sodann an die Königliche Kreis-Direction zu Zwickau weiter zu befördern. Leipzig, den 7. August 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Am I. August d. I. wird der dritte Termin der Grundsteuern fällig, welcher der allerhöchsten Verordnung vom 14. December 1857 zufolge mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist. Die dieSfaüfigen hiesigen Steuerpflichtigen iverden daher hierdurch aufgefordert, ihre Stmeröeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communal- Anlagen an diesem Tage und spätestens binnen L4 Tugen nach demselben bei der Stadt- steuer-Eirmahme allhier pünctlich zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort gegen die Restanten erecutivische Zwangsmittel eintreten müssen. Leipzig, den 31. Juli 1858. Der Ruth der Stadt Leipzig. Berger. Das Corritziren der Sucher uud die Pflichten eines Correctors. Welchen großen und bedeutenden Einfluß die Literatur seit Erfindung der Buchdruckerkunst (durch Gutenberg im 15. Jahr hundert m Mainz) auf die Ausbildung aller Zweige des mensch lichen Wissens ausgeübt hat (vor Erfindung derselben konnte die Verbreitung wissenschaftlicher Werke nur höchst mangelhaft durch Copiren von Handschristen, größtentheils in den Klöstern durch oft dazu unfähige Mönche bewerkstelligt werden), weiß jeder Ge bildete, denn im Laufe von beinahe fünf Jahrhunderten haben die größten lebenden Geister sich'S angelegen sein lassen und zur Ausgabe gemacht, durch ihre Studien und schriftlichen Arbeiten, die seitdem nur mit Hülfe des Bücherdrucks leichter zum Gemeingut der Massen gelangen konnten, die Wissenschaften und Kenntnisse ihrer Zeitgenossen auf eine höhe Stufe der Cultur zu bringen. Die Art und Weise, wie diese Geiftesproducte durch deren Verfasser und durch die hehre Kunst der Buchdruckerei in die Oeffentlichkeit gelangen und daß jedes Druckwerk, ehe eS in möglichster innerer Vollendung und äußerer Ausstattung in'S Publicum gelangt, erst durch viele daran theilnehmende thätige Hände gehen muß, ist vielleicht manchem unserer Leser nicht so bekannt, sollte er auch schon viele gedruckte Bücher benutzt und aus ihnen Nahrung für seinen Geist und seine Kenntnisse geschöpft haben. Da gegenwärtiger Aussatz zunächst nur dm Zweck hat, auf eine besondere Classe von Hülstarbeitern beim Bücherdruck und auf deren geistige Thätigkeit daran hinzuweisen, so sollen die dazu erforderlichen Capacitäten nur flüchtig berührt werden. Als Erzeuger oder Urheber eines zum Druck bestimmten GeisteS- producteS steht der Verfasser desselben als Hauptperson obenan ; an ihn schließt sich zunächst der Corrector. Die nächst Betei ligten sind der Verleger und Buchdrucker desselben. Von dem Buchdruckerherrn gelangt die Herstellung sodann in die Hand des Setzers, der den Satz auS den einzelnen Lettern (den metallenen Buchstaben) in eine Bogenform zu bringen hat, und nachdem die- geschehen, in die des Druckers, der eine bestimmte Anzahl der Bogen einer Auflage des Buches durch die Presse zu vervielfäl tigen hat. Wegen seiner, dem Verfasser gegenüber, mehr untergeordneten Stellung, der halb geistigen, yalb mechanischen Arbeit wegen, ist es der Corrector, der das keineswegs unwichtige Amt über sich hat, für möglichste Fehlerlosigkeit des neuen Buches zu sorgen; allein wegen dieser gewissermaßen exceptionellen Stellung werden dessen Leistungen gewöhnlich in den Augen der Welt nicht gehörig gewürdigt, ja sogar oft verkannt und ignorirt. Allein mit Unrecht, denn er ist ein nothwendigeS, ja unentbehrliches Verbindungs glied in der Kette des Bücherdrucks und des Schriftstellers. Ein großer Vorzug jedes neuen Druckwerks ist die höchste Reinheit desselben von Fehlern, also seine Correctheit, denn von einem guten Corrector hängt oft, ja meist immer der Werth eines gedruckten Buches ab, da Correctheit die größte Zierde eines solchen ist, wäh rend Inkorrektheit dagegen selbst den werthvollsten Inhalt eines Buches unbrauchbar machen kann, indem eS die Leser und Benutzer desselben irre führt. Da- Amt eine- Corrector- kann aber in den allerwenigsten Fällen der Autor dkS Manuskripte- selbst übernehmen, theilS well er oft zu entfernt vom Druckorte lebt, theilS weil er nicht im Corrigiren geübt ist, da hierzu, außer auSgebreiteten encyklopädi- schen Kenntnissen — die allerdings auch der Schriftsteller besitzen muß —, ein gewisse- Studium, Vertrautsein und Uebung gehört, was sich nicht allem auf eine mechanische Technik stützt, sondern
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