Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 342. Freitag den 8. Deeember. 1854. ssss« Bekanntmachung. Im Monat November d. I. sind von uns wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeutungen auszusprechen gewesen. Leipzig, am 1. December 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. G. Mechler. 1) Mangel oder ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschenbehältnisse in Grundstücken S. 2) Straßenverunreiniaungen und sonstige Ordnungswidrigkeiten beim Räumen derPrivet- und Senkgruben, so wie beim Ab - fahren de- Düngers . 6. 3) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt rc. auf den Straßen überhaupt, und insbesondere Ausschütten oder tiegenlaffen von Kehricht außerhalb der vorgeschriebenen Kehrzeit (Markttags Nachmittags von 2 bis 4 Uhr). . 8. 4) Unterlassenes Kehren der Straße innerhalb der vorgeschriebenen Zeit (Markttags Nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr). 2. 5) Derspermng oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoirs oder Fußwegen durch Stehen- oder Liegenlaffen von Wagen, Karren, Kisten, Ballen, Schutt, Sand und dergleichen, insbesondere während d r Nachtzeit . . .14. k) AuSschöpfen oder Ausleiten von Jauche in die B-ischleußen oder Tagerinnen 1. 7) Ordnungswidriges Passiren der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagm, Karren und dergl. . 23. 8) Abladen von Kohlen auf den Straße« ohne Säcke oder Körbe und dergleichen 3. S) Verbotswidrige- Fahren über den Marktplatz 1. ly) Unbeaufsichtigtes u«d ordmGgSwidrigeS Stehenlaffen bespannter Wagen oder Schleifen auf den Straßen ... 8. 11) AuSgießen von Flüssigkeiten auS den Fenstern auf die Straßen 2. 12) Aushängen von Stellfirmen . 2. 13) Ordnungswidriges Füttern oder Tränken von Pferden auf der Straße S. 14) Fahren mit leeren Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter oder schärfer als im Schritt 3. 1Ü) Tabakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 4. 16) Einfchütten von Asche, Ruß und dergleichen in die Düngergrube 1. 17) Verschiedene andere straßen- und feuerpolizeiliche Contraventionen 37. 8nrnlna 129. Bekanntmachung. Zum Besten der Lheater-Pensions-Anstalt wird als diesjährige zweite Benefizvorstellung Montag den LL. Deeember d. I. Die Weiber von Weinsberg, romantisch-komisch« Oper in drei Aufzügen von Theodor Apel, Musik von C. E. Conrad, aufgesührt werden. Geleitet von der Hoffnung, daß die Wahl des Stückes in Verbindung mit dem oben angeführten Zwecke sich der zahlreichen Theilnahme des geehrten Publikums zu erfreuen haben werde, bemerken wir, daß Herr D. R. Schlick (Firma Schirmer und Schlick) sich der Beaufsichtigung des Caffengeschäfts gütigst unterzogen hat. Leipzig, den 8. December 1854. Der Ausschuß zur Verwaltung des Theater-PenflonS-FondS. Landtagsmittheilungen. Fünfundzwanzigste Sitzung der zweiten Kammer am 6. December. Die zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung die Berathung deS Entwurfs eines Gesetzes über die künftige Behördenorganisation fortgesetzt. Der das Princtp deS Friedensrichterinstituts anerken nende §. 28 deS Entwurfs ist von der Kammer angenommen worden. Wie Verabschiedung der Civilliste betreffend. Nach tz. 22 der Verfassung-Urkunde ist die Civilliste für die Dauer der Regierung Sr. Majestät de- König- zu verabschieden; also tritt bei jedem Regierungswechsel eine neue Verabschiedung ein. DaS Decret diese angehend ist auch bereit- an die 2. Kam mer gelangt. Die Civilliste ist da- Aequivalent (Abfindungssumme) für die den Staatskassen auf die jedesmalige Dauer der Regierungszeit des König- überwiesenen Nutzungen deS königl. Kammer- oder DomainengutS, und kann als wesentliche- Bedürfniß zu Erhal tung der Krone zu keiner Zeit und auf keine Weise mit Schulden belastet werden. Gegen diese- Aequivalent hat die Krone auf da- ihr bis 1831 zugestandene Recht, über das Kammervermögen (Domaine) und alle fiskalische Einnahmen, welche nicht auf ständischer Bewilligung be ruhen, nach eignem Gefallen und ohne davon zu gebende Rechen-