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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.08.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185808295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580829
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580829
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-08
- Tag1858-08-29
- Monat1858-08
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.08.1858
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. » Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 241. Sonntag den 29. August. 1858. Bekanntmachung. In Gemäßheit 8. 4 der Verordnung vom 14. Januar 1842, die Meisterprüfungen bei den Baugewerken betreffend, werden diejenigen Gesellen deS Maurer- und Zimmerhandwerks, welche zum nächsten Frühjahre das Meisterrecht bei einer dergleichen Innung deS Leipziger Kreis-Direktion--Bezirks zu erlangen beabsichtigen, hiermit aufgefordert, längstens bis zum 30. September dieses JahreS bei der Prüfungskommission zu Leipzig und zwar bei dem Vorsitzenden derselben, Stadtrath Herold, ihre deSfallsige Anmeldung mündlich oder schriftlich zu bewirken und dabei nach Vorschrift 8. 5 gedachter Verord nung unter Bezeichnung der Innung, bei welcher sie einzuwerben gedenken, und genauer Angabe ihres Wohnortes, ein von dem Meister, bei dem sie das letzte Jahr über in Arbeit gestanden haben, ausgestelltes Zeugniß über ihre praktische Brauch barkeit beizubringen. — Leipzig, am 7. Juli 1858. Königliche Kreis - Direktion. v. BurgSdorff. Bekanntmachung. Der am ersten August 1858 verstorbene hiesige Amtier Herr Andren- Friedrich Christian Hutter hat in seinem am 28. März 1857 bei dem Königl. GerichtSamt Markranstädt niedergelegten, am 9. August 1858 eröffnten, an das Unterzeichnete Konigl. GrrichtSamt abgegebenen Testamente sud v. Ro. 8. unter Anderm verordnet: „Da ich meine noch lebenden Pathen nicht mehr persönlich kmne, so sollen alle die, welche sich noch am Leben befinden und durch die kirchlichen Attestate beweisen können, daß sie meine Pathen sind, männlichen oder weib lichen Geschlechts, L Person Gin Hundert Thaler aus meinem Nachlaß erhalten. UebrigmS sollen solche durch öffentliche Blätter hierzu aufgerufen werden, da sich einige im Ausland befinden und zwar soll dieser Aufruf sofort nach der Eröffnung meines Testaments und die Legitimation meiner Pathen binnen Jahresfrist nach dem öffentlichen Ausrufe bei Vermeidung deS Aus schlusses, oder daß dieselben weiter nicht berücksichtigt werden, erfolgen." Es werden die Betheiligten in Gemäßheit dieser testamentarischen Bestimmung ausgefordert, binnen Jahresfrist vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, sich bei dem Unterzeichneten Königl. GerichtSamt, Gerichts gebäude erste Etage Nr. lv anzumelden und durch Verbringung ihrer Taufzeugniffe gehörig zu legitimiren, unter der Verwarnung, daß sie außerdem deS ihnen beschiedenen Legats für verlustig werden erachtet werden. Leipzig, den 19. August 1858. . Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht Leipzig, AvtheLlung für Grund- und Hypotheken-, auch Testaments-Sachen. —^Hpubold. Dank. Die festlichen Tage der erhebmdm Feier, deren Zeuge die Stadt Leipzig bei Gelegenheit der in ihr abgehaltenen sechszehnten ' Hauptversammlung de- Evangelischen Verein- der Gustav-Adolph-Stiftung gewesen ist, sind vorüber. Die Festglocken sind verstummt ; die fremden Festgenoffen habm un- verlassen z die lebendige äußere Lheitnahme Aller hat sich in da- Innere der Herzen und Gemüther der dankbar bewegten Theilnehmer zurückgezogen. Aber der reiche Segen, welchen die Feier in der Gegenwart selbst über die Herzen evangelischer Glauben-genoffen verbreitete, wird nun daheim im treuen Festhalten jener Eindrücke um so gewisser einem Jeden Nach folgen, je sicherer jener Segm au- dem Grunde echt evangelischer Liebe und Glauben-treue herau-wächst. War der Unterzeichnete Vorstand de- Leipziger Hauptvereins für da- Gelingen und für angemessene Ausführung alle- Dessen, wa- ihm zunächst zu würdiger Veranstaltung der Versammlung im Allgemeinen, so wie besonder- in Ansehung der fremden Ast genossen oblag, auf die theilnehmmde und aufopfernde Unterstützung seiner Mitbürger angewiesen, und hatte er auf dieselbe sich zu stützen und auf sie zu hoffen, so ist er nun auch de- tiefsten Danke- gegm Alle und gegen jeden Einzelnen sich bewußt, welche ihm zu diesem Zwecke mit aufopferung-freudiger Theilnahme entgegengekommen sind und ihn mit ihrer LHLtiakeit unterstützt habm. E- ist ihm eine heiliae Verpflichtung, diesem tiefgefühlten Danke einen entsprechenden, wmn auch schwachen Ausdruck zu verleihen, und indem er diesm Dank gegm Alle und geaen jedm Einzelnen, gleichsam al- einen Nachklang ^ener Festfreude hiermit ausspricht, hofft er zugleich, daß derselbe allenthalben um so mehr eine gute Statt finden möge, je inniger die Theilnahme an der Festfreude bei Dmen selbst gewesen ist, die auf diesen Dank gerechte Ansprüche habm. Leipzig, dm 28. August 1858. Der Vorstand des Leipziger Haapt-Vereins der Sastav-Adolph-Tttftnng.
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