1 -- ^ 365. Anzeiger. — - Sonntag den 31. December. n » 1854. Bekavntmachong. Da- Schießen mit Feuergewehr, so wie da- Singen, Schreien und Lärmen ans den Straßen und öffentlichen Plätzen hiesiger Stadt, welche- seit einigen Jahren, besonder- in der Sylvester nacht, auf ungebührliche Weise stattgefunden und zu mehrseitigen, begründeten Klagen Veranlassung gegeben hat, wird hiermit, bei Vermeidung nachdrücklicher Bestrafung und, nach Befinden, sofor tiger Verhaftung der Ruhestörer, wiederholt untersagt. Leipzig, den 30. Detember 1854. ' c, Das Polizei Amt -et Stadt Leipzig. Stengel, Pok.-Dir. Drescher, Act. .. Bekanntmachung, den Wegfall der bei kirchlichen Handlungen zeither üblich gewesene»», an die untern Kirchendiener . entrichteten Geschenke betr. Der auch Ln den hiesigen Kirchen bestehende, auf die Feier und Würde der kirchliche» Hisu-kustgm störend einwirkende Gebrauch de- Lerabreich^ns von Geschenken an die Küster und übrigen untern Kirchendiener bei Laufen, Trauungen und zum Lheil auch bei Communionen hat zu mehrfachen Klagen und zu dem Wunsche auf Abschaffung dieser mit mehrfachen - ^ > — Veranlassung ^ " * " ' ' ' ' ' ' unzutraguchkelten vervunoenen Vltte xreraniastung gegeben. In» Innrere ves nrchUchen revens yaven wkr nun unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten und im Einverständnisse mit dem Herrn EphoruS beschlossen, von und mit dem 1. Januar 1855 an die gedachten Geschenke in Wegfall zu bringen, dagegen die Küster und untern Kirchendiener dafür entsprechend zu entschädigen. Indem wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir noch, daß wir den bezeichnetcn Kirchendienern Ser kirchlichen Handlungen die Annahme jeden Geschenks in der Kirche vom I. Januar künftige» Jahres an ausdrücklich Untersaat haben. Leipzig, den 2V. December 1854. Der Rath dest «tul-k Leipzig, «erg er. ^ Bekanntmachung. Den bisherigen Tarif für die Benutzung de- LagtrhofS haben wir einer Revision unterworfen. Wir machen diesen revidirten Tarif hierdurch mit dem Bemerken bekannt, daß derselbe von und mit dem 1. Januar 1855 in Kraft tritt. Leipzig, de* 2?. December 1854. Der Rath -er Tta-t Leipzig. Koch. V » r i f. .1 .u ^ » 1. fkr^Bmutzung der LagerhofetklMk, Windm und sonstigen^ Auf- und Abkabe-Utensilien beim Auf- und und Talg, so wie von allen t. .. f -it »- Abtaden -er' zur Niederlage eingehenden oder von desselben abgehenden Wa-ren. Für ei«grhend>Sür^: a) von rohem Tabak- Eisen in Stangen und Bändern, Eisenbahnschienen, trockene» Güter», Mche «ach dem ZolNvrkfe mtt dtm EingaNg-zotke von centner bete d) von Molke, . .. . ^ , v) von alten anvern unter a. «O N. nicht genannten trockenen Gütern, welche mit mehr al- IS Ngr. für den Zotlttntner an Etngangcholl volegt find, ach «Venn M Mt finlm Mrkchee sich befinden pr. gokleentner dv)< «nenn fie -ollpfilchch^find . pk. gollcentner von all« nassen Güter» ohMMtorsihieV des Aollfatzes pr. SoSctktner »> von Grtrdkde «md Rapssaar 8Sr eluOgetzev«vil Güter . . , » pr. Scheffel —