Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 250. Dienstag den 7. September. 1858. Bekanntmachung. Im Monat August d. I. sind wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeutungen auszu- sprechen gewesen. Leipzig, am 3. September 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. G. Mechler. 1) Straßenverunreinigungen und sonstige Ordnungswidrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren des Düngers 9. L) Sonstige Straßmverunremigungen beim Kohlenabladen, Schuttfahren rc 6. 3) Herabwerfen und Herabfallenlassm von Gegenständen aus den Fenstern auf die Straße u. dergl. m 4. 4) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. s. w. auf die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttags Nachmittags zwischen L und 4 Uhr) und Liegenlassen von Kehricht, Geströhde u. s. w. außerhalb dieser Zeit 15. 5) Unterlassenes Kehren der Straße innerhalb der vorgeschriebenen Zeit (Markttags zwischen 2 und 4 Uhr) ... 4. 6) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoirs und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Liegen- laffen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand u. dergl. m., Aufstellen von leeren Wagm, beim Befrachten der Wagen, so wie durch Ausschlagen von Verkaustständen und Aushängen oder Aussehen von Wagenkasten . 16. 7) Ordnungswidriges Passiren der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen u. dttgl. . - 26. 8) Vorschriftswidriges Anbringen von (über zwei Ellen vom Hause ab in die Sttaße herein sich erstreckenden und an ihrem niedrigsten Theile noch nicht vier Ellen vom Pflaster oder Trottoir entfernten) Markisen 2. 9) AuSklopfen von Teppichen rc. auf Straßen und anderm als den hierzu anaewiesenen Plätzen 1. 10) Fahren mit vorschriftswidrig gebauten Rollwagen, mit Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter oder schärfer als im Schritt . 2. 11) Unbeaufsichtigtes und ordnungswidriges Stehenlaffen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Sttaße ... 2. 12) Fahren über den Roßplatz außerhalb der chauffeemäßig angelegten Wege 3. 13) Fahren aus dem Wege von der ersten Bürgerschule nach der Grimma'schen Sttaße schärfer als im Schritt . . .19. 14) Feuerdefecte und feuerpolizeiwidrige Anlagm 4. 15) Fahrlässiges Gebühren mit Feuer und Licht 3. 16) Tabakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, inglelchen Betteten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 1. 17) Freies Herumlaufenlassen von Lunden ohne Beißkörbe auf der Sttaße rc 61. 18) Conttaventionen der Fiacres und concessionirten Einspänner 21. 19) Beschädigung und verbotswidriges Betreten der Anlagm 14. 20) Verschiedene andere wohlfahrtspolizeiliche Conttaventionen 8. Me Legung des transatlantischen Telegraphen-Taues. Die Fahrt des „Niagara". Nachdem wir den „Agamemnon" aus seiner Fahrt von der Mitte de- atlantischen Meeres nach den Gestaden Irlands be gleitet, bleibt uns noch übrig, den mit der anderen Höllste des Lelegraphentaues beladen gewesenen „Niagara" zu verfolgen. Da die Operationen auf dem „Niagara" ganz dieselben waren, so können wir uns hier kürzer fassen. Der „Niagara^ war bereits am Freitag, den 23. Juli, Abends 81/2 Uhr am Stelldichein angelangt, während der „Valoren-" am Sonntag Morgen, der „ Gorgon der dm „ Niagara" zu begleiten hatte/ am Dienstag Abend einttafund der „Agamemnon" erst am Mittwoch um 5 Uhr Nachmittag- in Sicht kam. Am 8uww» 221. ... .. . ^. ,, « . ^ Donner-tag war die ganze Telegraphenflotte in 52 59 N. Breite und 32 27 W. Länge in Sicht. Die See war glatt, ein leichter Wind kam am Süd-Ost; der Himmel war wolkig. Das Wetter war vollkommen günstig, um die beidm Enden de- Telegraphm- taues zu verbinden. Der „Balorous" und der „Gorgon" setz ten ihre Boote aus, holte« das Ende deS Taues vom „ Niagara" und brachten es zum „Agamemnon", wo d1e„Gplitse gemacht wurde. Der zusammengekoppette Theil wurde dann um 1 Uhr Mittag- mit großer Vorsicht in s Mett gelassen und die beidm Schiffe segelten nicht eher ab, bi- der Knoten sich gerade in der Mitte zwischen ihnen befand. Die telegraphischen Signale gingm vom Bord der beidm Schiffe ohne Störung durch dir ganze Länge des Kabel- von einem Ende zum andern. Die Tiefe de- Wasser- war 1550 Klafter Die Entfernung vom Stelldichein bis zum Eingang des Hasen- in Valmtia in Irland war 813 (engl.) Seemeilen. Die Entfer-