imd Anzeiger. AmMM des Mchl. BeziklSgtücht» Md" de» MHK dn NM LchM, 251. MittHvoih dcn 8. September. 1858. GenevaL« Berorvnnng an fämmtliche Gerichtsämter deS Leipziger Kreis - Di-reetions - Bezirks, dis ttHdteVhVivgnng von LeHvlingen veL Dorffmeiffer« bstroffend. Um die durch daS^ Bedütsnlß gebotene Unterbringung von aus den Lande--ErziehurrgS- und Besserung--Anstalten beurlaubten Zöglingen als Lehrlinge bei Dvrfhandwerkermeistern möglichst zu erleichtern, hat das Königlich* Ministerium des Innern eS für angemessen erachtet, anzuordnen, daß von den GerichtSämtern in den FäAew, wo» Dorshlmdwerkermoistkr um Dispensation zur Annahme von Zöglingen der obgedachten Anstalten, welche« durch Vermittelung« der Direktionen» der letztem bei ihnen untergebracht werden, als Lehrlinge nachsuchen, sportel- und sikinpelftei erpedirt werde: An die Gerichtsämter de- Leipziger KreiS-DirectionS-Bezirk-'ergeht daher hierdurch Verordnung, sich in vorkommenden Fällen hiernach gebührend zu achten. Leipzig, am>L7. August 1858 Königlicher Kreis-Direktion. Stimmet. v. Abendroth. . . BekanntmachuAg, A»mel-n«g neuere Schüller in die vereinigte» Itnbhs- und Wendlerfche Kreifchvlr, wie in die Schule des Arbeitshauses für Fteiwillige betreffend Diejenigen Nettem, Pflegeältem und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte Raths - uud Wendlerfche Ateischule oder in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige hei un- auzusuchen gesonnen find, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätesten-? den SS. September d. A. aus d«u Rachhause in der Schulgelder,- Einnahme psrsbuilich anzubringen und die ihnen vorzulegendew Kragm vollständig rmd der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über VaLAlter des anzunwldmden Kinde-, so wie darüber, daß demselben die Schutzpockvn mit Erfolg einaeimpft worden, gleichzeitig, mitzubringen. Ndch wird aber bemerkt, daß^nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostiem das achte Lebensjahr nicht überschritten haben , und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleibend musi Rach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maaßr erfölgen. Leipzig, den 22. Juli 1858. Der Math bev Wabt Leipzig. Berge.r. Bekanntmachung. Die dio-jähüge. Leipziger MtchaslttmeGs begiunt den September und endigt mit dem LM Odipber. 2) « Während dieser drei Wochen k-imrn aUe inländische, so,wie dir don ZollverrimSftaat'en uvd deu FL K. Oefftrrrichisrhen Staaten anaeyörendeN Fabtikänttnr und. Handwerker, ohne einige NdsthräNkung vov-Sditm der hiesigen Innungen, öfftntlkch hier feil halten und Armen auShängent 3) Gleiche Berechtigungsn haben.ulle andere ausländische Fabrikanten und Handel-leutt. 4) Außpr vorg^achter-dreiwöchjentlichrr Frist bleibt der Handel, so wie das AuShäNM von Handelsfirmen, auch aller und jed-r s-nsti-ar-äußerer, die Stelle der^ Firmen vertretender Mrbnale deS Verkaufs, allen auSwärttgpr Verkäufern bei einrrGeldKrafv bis zu 5V -Lhalrr^ verboten: Häusern befindlichen außer der sofortigen Schließung desselben- jede-mat, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit ein« Geldstrafe v»n 2b l-Haterw belegte 7) Alltn ausländischen, den ZollvereinSstaaten und^ den Kr M Oestrdrrlchli'schvm Gtsattm nich^t angebörigen PrL.se/sionisten rpnd. H,a»nd««rLrr n ist nur während der eigentlichen. Meßwoche, also vom Emlauten bis zu«. AuStäuten. der. Messe., uut. ihren'Artiseln seil zu halten gestattet.