und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 277. Montag den 4. Oktober. 1858. Bekanntmachung, de» Umtausch und die eventuelle Kündigung der L 2 proeentigen Leipziger Stadt obligationen betr. Bei Creirung der 4procmtigen Stadtanleihe vom 1. Juli 1856 haben wir, unter Zustimmung der Herren Stadt verordneten, mit Allerhöchster Genehmigung einen Theil dieser Schuldscheine zum Eintausch der noch in Umlauf befindlichen 4l/2proccntigen Stadtschuldscheine vom 3V. Juni 1849 bestimmt. Zur Ausführung dieser Maßregel bringen wir hiermit Folgendes zur Kenntniß und Rachachtung der Interessenten. 8. 1. Diejenigen Inhaber gedachter 4^/2procentiger Obligationen, welche umtauschwrise in die fragliche 4procentige Anleihe einzutreten gesonnen find, haben sich deshalb binnen der drei Monate September, Oktober und November dieses Jahres bei unserer Einnahmestube zu melden und ihre Originalscheine nebst Talons zu produciren. 8. 2. Diesen Scheinen nebst Talons und zwar, was die AppointS L Lv Thlr. betrifft, diesen nur in so weit, als sie zu je zweien produeirt werden, so daß deren Gesammt-Nennwerth in je 100 Thlr. aufgeht, werden mit schwarzem Stempel die Worte: Angemeldet zum Umtausch gegen Scheine von L8LS aufgedrückt und dieselben den Inhabern sofort zurückgegeben. 8. 3. Im Mottat Juni 1859 find diese Scheine an die Einnahmestube abzultefern und dagegen 4procentige Obligationen nebst Talons und Coupons in Empfang zu nehmen. 8. 4. Alle 4i/2procentige Scheine, welche nicht spätestens bis Ende November 1858 produeirt und in der 8. 2 gedachten Weise abaestempelt find, werden hierdurch im voraus gekündiget, so daß deren Einlösung im Monat Juni 1859 bei unserer Einnahme- stube durch Baarzahlung ihres Nennwerths bewerkstelligt werden soll. * 8 3. Endlich bemerken wir, daß die letzten, am 3V. Juni 1859 fälligen halbjährigen Zinsen der 4t/2procentigm Anleihe bei Rückgabe der Talons im gedachten Monate auSgezahlt und somit keine neuen Coupons auf diesen End-Termin angefertiget und au-gehändiget werden sollen. Leipzig, den 28. August 1858. Der Rath ber Stadt Leipzig. Berger. Erinnerung an Abentrichtung der Jmmobiliar - Brandcaffen - Beiträge. Den 1. October d. I. find die für den 2ten halbjährigen Termin laufenden Jahres gefälligen Beiträge zu der Landeö- JmmobiliarbrandverficherungSanstalt und zwar nach 14 Pfennigen von jeden 25 Thalern Versicherung zu entrichten. Die hiesigen Hausbesitzer werden daher hiermit ausgefordert, ihre Beiträge vom obgedachten Tage an und längstens binnen L4 Lagen zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort erecutivische Maßregeln gegen die Säumigen etmreten müssen. Leipzig, den 29. September 1858. Der Skath der Stadt Leipzig. vr. Vollsack. . Bekanntmachung. Für die von den hiesigen katholischen Glaubensgenossen aus da- Jahr 1858 zu entrichtende Kirckenanlage ist der 1. November d. A. zum Zahlungstermine festgesetzt worden. Indem wir die- hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten bringen, bemerken wir, daß diese Abgabe bei der hiestgen Stadtsteuer-Einnahme zu entrichten ist. Leipzig, am 28. September 1858. Der Math der Stadt Leipzig. - * Koch.