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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-10-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185810176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18581017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18581017
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-10
- Tag1858-10-17
- Monat1858-10
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1858
- Autor
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Leipziger Anzeiger. Amtsblatt des Niiiiigl. Bezirksgerichts md des Rat-S der Stadt Leipzig. ^ 2SV. Sonntag den 17. Oktober. 1858. Bekanntmachung. Eine Schleußenreparatür macht eS nöthig, daß von morgen den L8. d. M. an bi- auf Weitere- der Brühl zwischen dem Georgenhaus und der Georaenhalle für Fuhrwerk gesperrt wird. I8L8. Der Sknth der Stadt Leipzig. > Koch. Leipzig, den 17. October 1858. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte AkathS- und Wendlersche Freischnle betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern rc., welche für nächste Ostern die Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die Wendler sche Freischule wünschen, wollen sich persönlich mit den Kindern Donnerstag den 21. oder Montag den 25. October Nachmittag 3 Uhr im Schulgebäude der vereinigten RathS- und Wendlerschen Schule einfinden. Taufzeugnisse, so wie Bescheinigung über Einimpfen der Schutzpocken sind mitzubringen. Noch wird bemerkt, daß nur Kinder ausgenommen werden können, welche zu Ostern da- 8. Lebensjahr nicht überschritten haben. Leipzig, 15. October 1858. Das Direktorin« der Wendlersche» Stiftung. Mittwoch dm 20. October d. I. Abends '1-7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: l) Gutachten des Finanzausschusses über a. die Sparkassen- und Leihhausrechnung auf das Jahr 1857, d. die Anstellung eines Erpedienten beim Leihhause und der Sparkasse. 2) Gutachten des Ausschusses zur Gasanstalt, die Zuschrift deS Stadtraths wegen Ernennung Sach verständiger betreffend. GeffentUche Gerichtssitzung des königl. Bezirksgerichts am 13. und 14. d. M. Auf der Anklagebank befanden sich Ernst Robert R. und August Herrmann K., zwei in ihren Vermögensverhältnissen heruntergekom mene und übel beleumundete Persönlichkeiten. Sie hatten sich mit ein ander verabredet, zum Schein ein Kohlengeschäft zu etabliren, Leute gegen Bestellung von Caution als Kohlenmesser zu engagiren, sich ihrer aber ohne Rückgabe der Cautionen so bald als möglich wieder zu entledigen. R. sollte den GeschästSprincipal spielen, während K. als Agent austreten und cautionsfähige Personen suchen wollte. Da ferner die eigene Wohnung R.'S nicht geeignet war, bei den Bewerbern um die auSgebotenen Posten Vertrauen zu seinen Ver hältnissen zu erwecken, vielmehr zu befürchten stand, daß ihnen beim Anblick derselben sofort die Lust benommen würde, in nähere Beziehungen zu ihm zu treten, namentlich aber ihm Geld anzu vertrauen, so sollte die besser eingerichtete Wohnung einer Dame, mit welcher R. in zweideutigem Verkehr stand, alS Ort de- ersten EntröeS benutzt werden. K. begann dieser Verabredung gemäß seine Thätigkeit damit, daß er durch TageblattSannoncen cautionS- fähige Männer für den Kohlenmefferposten suchte. Bald fand sich auch der Handarbeiter Sch., der seine durch jahrelange Spar samkeit erworbenen wenigen Thaler nicht besser anlegen zu könnm wähnte, als wmn er sich damit den Kohlenmefferposten verschaffte. Durch Vsrspiegelungen über die Solidität de- angeblichen Ge schäft-Herrn, von dem er seit Jahren nur Gute- gehört habe, dessen Namm er jedoch vorsichtiger Weise verschwieg, durch Hin weis auf dessen glänzende Vermögen-Verhältnisse, wobei nament lich die noble Wohnung desselben hervorgehoben wurde, wußte K. den arglosen Mann auch wirklich in die ihm von den Betrügern gestellte Falle zu locken. Tag- darauf wurde er von K. zu R. in dessen angebliche Wohnung geführt, wo dieser vor einem Piano forte sitzend und den gebildeten Mann spielend, sich Sch. durch K. als Bewerber des Posten- vorstellen ließ. Nachdem er dessen Legitimationspapiere geprüft und sich dadurch befriedigt erklärt hatte, sagte er Sch. den Posten zu, wenn er Caution von 100 Thlr. erlegen könne. Auf Veranlassung K.'S hatte dieseri bereit- sein auf 90 Thaler lautende- Sparkassenbuch mitgebracht und über gab es R. zu theklweiser Bestellung der Caution mit dem Versprechen, den Rest beim Dienstantritt zu zahlen, erhielt da gegen von R. zur Sicherung de- abgeschlossenen ContractS 1 Thlr. Draufgeld. Durch eine gerichtlich recognoscirte Urkunde mußte er R. da- Eigenthum de- Sparkassenbuch- übertragen, und es beeilten sich dann die beiden Betrüger, da- Geld darauf zu erheben. ES wurde jetzt von ihnen auch ein Schuppen ermiethet und eine geringe Quantität Kohlen darein geschafft, Sch. aber, der sich am bestimmten Tage zum Dienstantritt meldete, die Einsicht nicht eher verstärket, als bi- er die übrigen zehn Thaler bezahlt hatte. Nach wenig Lagen mußten indeß die Betrüger auch die sen Schuppen wieder verlassen, da der Dermiether sich von dem vsrhabenden Schwindel überzeugte und ihn nicht dulden wollte. In einem darauf anderweit ermietheten Schuppen besorgte nun zwar Sch. den Verkauf der geringen Kohlenvorräthe; allein bald verlangten ihm R. und K. die Einnahme ab, die nicht auSreichte, um da- ihm versprochene Wochenlohn zu decken und als er sich der Herausgabe weigerte, und im Gegentheile sich endlich von dem
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