Sied erei die aviere. wusste. ;arm. erg. tie». ogne. Um-. re-den m. «bürg. iere. »nd nberg. LM. n. garni. ». kfurt. lmbau«. kond. b. Hof. kfurt. st. Eöln. lusfie. : Bav. Polognr. chwan. »viere. ißb. 100-/.; duc. —. 1«/s n. 73. 3S; r-Anleihr ). Eise»- )berschles. >co 52 bis k.-Novbr. i7V, G., ndert. — », Nov.- - Hafir: Novbr.- rmd An z e i g e r. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. —— ^ 2SI. Montag den 18. Oktober. 1858 Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, den Ber-aus gegossener Lichte betr^ vom 8. October 1858. Dg die Verfertigung gegossmer Lichte nur während der Wintermonate stattfinden kann, hei Publikation des Gesetzes, die Ein führung des neuen LandesgewrchtS betreffend, vom 12. März diese- Jahre- daher die Vorräthe für das Jahr nach altem Gewichte bereits zum größten Theite angefertiat waren und zu der Umänderung der Gießformen auf neues Gewicht auch eine gewisse Zeit er forderlich ist, so wird hierdurch der Verkauf gegossen«» Lichte in Pfunde» nach alte« Gewichte noch Vis Gäbe Jannar 18SS gestattet. Vom 1. Februar 1869 an hat jedoch auch für ge-offene Lichte da- neue Landesgewicht unbedingt Geltung. Vorstehende Bekanntmachung ist in allen nach tz. 21 de- Preßaesetzes vom 14. März 1851 dazu verpflichteten Blättern ahzudrucken. Dresden, den 8. October 1858. Ministerin« de- Innern.. . . Frhr. v. Denst. Demuth. . ,, ,, , Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend« Nach Vorschrift des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, tm Jahre L8L8 geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stajdtokriqktt sich anzumelden haben, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Montag -err.Hß November d. I. vor unserm Deputaten auf der alten Waage, am Markt Nr. 4^ 1 Treppe hoch, bei Vermeidung des in §. 105 ff. des obgedachten Gesetzes angeordneten Verfahrens sich zu stellen. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen durch Taufzeuaniffe wegen ihres Alters zu legitimiren. Dafern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Dienstag den 8. November L8L8 in derselben Weise wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 15. October 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachung, die bei der Reerutirung tm Jahre 1886 und 1887 irr die Dienstreserve gesetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom 1. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz über Erfüllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Reerutirung, also im Jahre 1856 und 1857 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, hiermit aufgefordrrt, im Anmeldungstermine Montag den L. November d. I. vor unserm Deputaten auf der alten Waage, Markt Nr. 4, 1 Treppe hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Gestell scheine zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumrtden, oder im BehinderungSf-lle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. — Leipzig, am 15. October 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. . Koch. , « . Günther. l..'. den Umtausch «»d Me eventuell^ vtzn-igM- -er Ä ? procentige« Leipziger Gta-t- i - u. osligatioao»-etr« ^ Bei Creirung der 4procentigen Stadtanleihe vom 1. Juli 1856 haben wir, unter Zustimmung der H Stadt- olz. verordnet-»-, MiAstechöchster G ^procentige» Stadtschuldscheine Genehmi vom tgung einen Theil dieser Schuldscheine zum Eintausch der noch in Umlauf befindlichen N). Juni 1840 bestimmt.