« z e L g e r. «mMa« des «NW. BtMWrichtk Md des Ruch» dn Stadt Letzzig. 297. Gormta- dm 24. Octs-er. L8S8. Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl d«S mit dem S. Januar 1859 aubfcheidmden DrittheilS der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner anAfertigte A» Äy 1 eist « ist von heute an auf dem Sockle und im Dvrchy««ge dos Rathheuefos zu Jedermanns Anficht auSgehangen und im GxpedittonSlocckle der Herren TtadTvSkordttotek in der altm Waage auSgelegt, auch werdm Abdrucke der selben nebst Stimmzetteln unter die MMberechtigten Bürger »ertheilt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste find sofort und längsten» bis mit dem SO. Oktober d. I. zur Kenntniß und Entscheidung des RathS zu brmgen, widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden können. Zur Abgabe der Stimmzettel Behuf- der Erwählung >wn 228 Wahlmännern find die Tage -de- S., V. «nb 1V. dkovember dieses Jahres Vormittags von 9 bts 12 und Nachmittag» von S bi» S Uhr festgtsetzt worden, und es haben sich die Abkimmenden inner halb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Waage bei Verlust ihres Stimmrechts für diese Wühl in PersoU einzufinden und ihn Stimmzettel abzugeben. Ueber das weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom II. Oktober d. I., welche an den obm erwähnten Orten tinzusehen ist, und wovon den Stimmberechtigten Abdrücke zugrstrllt werden, das Nähere. Leipzig, den 20. Oktober 1858. Der Akath der Stadt Leipzig. , - Koch. Bekanntmachung. Der am ersten August 1858 verstorbene hiefiae Rentier Herr Andreas Friedrich Christian Hütter hat in seinem am 28. Mätz bei dem Konigl. GerichtSamt Markranstädt niedergeiegten, am S. August 1858 eröffneten, an das Unterzeichnete König!. GerichtSamt abgegebenen Testamente vnd o. No. 8. unter Andern verordnet: „Da ich meine noch lebenden Pathen nicht mehr persönlich kenne, so sollen alle die, welche sich noch am Leben befinden und durch die kirchlichen Attestate beweisen können, daß fie meine Pathen stnd, männlichen oder weib lichen Geschlechts, L Person ^ Gilt SlMbert Th ater aus meinem Nachlaß erhalten. UkbrigenS sollen solche durch öffentliche Blätter hierzu aufgemfen werden, da sich einige im Ausland befinden und zwar soll dieser Aufruf sofort nach der Eröffnung meines Testaments und die Legitimation meiner Pathen binnen Jahresfrist nach dem öffentlichen Ausrufe bei Vermeidung des Aus schlusses, oder daß dieselben weiter nicht berückfichtigt iverden, erfolgen." Es werden die Betheüigten m Gemäßheit dieser testamentarischen Bestimmung aufgefordert, binnen Jahresfrist vom Lage dieser Bekanntmachung an gerechnet, stch bei dem Unterzeichneten König!. GerichtSamt, GerichtS- gebäude erste Etage Rr. 19 anzumelden und durch Bewringung ihrer Taufzeugnrffe gehörig zu legitimiren, unter der Verwarnung, daß fie außerdem de- ihnen beschiedenen Legats für verlustig werdm erachtet werden. Leipzig, den 19. August 1858. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht Leipzig, MheUung für Grund- und ^ypocheken-, auch Testaments.Eachen. .. >, Haubold. Mittwoch bm r7. Oktober b. I. Abends 1-7 Ühr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locple. Tagesordnung: 1) Gutachten di- -rnauzauSschuffeS, die thsikweise Beibehaltung der zur Tilgung der rückgezahlten Kriegs schulden bestimmt gewesenen mbkecten Abgaben. > H Gut«hten des BerstchungSimSsch^ses, 2ie -eststellang der Vchatt-mthättnisse der Beamten des Aich- ^ deneffond«