«uv ^ itz. «ach E»d« »g. inizer. Haut. kHahv. dePrusst. >, Hotel lsfie. Hamburg. -au-. chn. »aum. . Hamb. l. u.Bet Hahn. etertburz, H. -am. ndon. de Praßt. >e Bav'M. Nürnberz. H.deVav. rchnrr Hof adaum. ahn. h. de Pol. abau«. tt Sotha. H. de Sa* A n z e i g e r. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^ 313. Dienstag, den 9. November. 1858. Bekanntmachung. Zur Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung von 228 Wahlmännern für die Ergänzungswahl der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner find die Tage des 8., « und LO. November d. I. Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden und eS haben sich die Stimmberechtigten innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Waage bei Berlust deS Stimm rechts für diese Wahl in Person einzufinden und ihre Stimmzettel vorschriftsmäßig abzugeben. Leipzig, den 4. November 1858. . Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung, die Anmeldung der Schüler zme III. Bürgerschule für Ostern 18SS detr. Die Kinder, welche noch keinen Schulunterricht genießen und sich zur Aufnahme in die 1U. Bürgerschule eignen, sind m zu Ostern 1859 daselbst ausgenommen werden zu können, von ihren Aeltem und Erziehern von jetzt an bis spätestens den LL. Deeember I. aus dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme anzumelden, und eS find von letzteren dabei die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken eingeimpft worden find, gleichzeitig mitzubringen. Rach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Betheiligten erfolgen. Leipzig, den 14. October 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung, die Markthökerei betreffend. Nachdem im Laufe der Zeit die Verhältnisse des Marktbezugs sich mehr und mehr umgestaltet haben, und die immer geringer werdende Zahl der feilhaltenden Provucenten eine Vermittelung durch Zwischenhändler zur Nothwendigkeit gemacht hat, so finden wir uns veranlaßt: die bestehenden Vorschriften wegen der Hökerei und die Verbote deS Vor- und Aufkaufs auf den Wochenmärkten hiesiger Stadt von jetzt an außer Wirksamkeit zu setzen und die diesfallfige obrigkeitliche Controle aufzuheben. Dagegen werden die sonstigen Bestimmungen wegen der Ordnung auf den Wochenmärkten nach wie vor fortbestehen und cs wird die Aufsicht auf die Güte und Unverfälschtheit der Marktwaren, so wie aus richtiges Maß und Gewicht wie zeithcr auf das Strengste gehandhabt werden. Leipzig, dm 3. November 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Lnxnsgegenständen zu dem hiesigen Stadtschulden- tilgungS-Fonds zu entrichtenden Abgaben find auf dm jetzigen Termin November ebenfalls nur nach den bisherigen Verhältnissen abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die Abführung der aus diesen Termin verfallenen Beiträge ohne allen Rückstand erfolgen wird, so haben wir auch an die unverweilte Berichtigung der auf frühere Termine noch ausstehenden Reste um so ernstlicher zu erinnern, als wir diese unterbleibendm Falls nunmehr durch militairische und, nach Befinden, gerichtliche Erecution einbringen lassen müßten. — Leipzig, den 2. November 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. - - , , , . ' , - . Hoch., ^ , Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig , - de« 8. November 1SS8. Nachdem der zum Eommandanten des dritte« Bataillons erwählte bisherige Adjutant des vierte« Bataillons, Herr Ernst Theodor Hriederßet, vr. jnr. und Advocat, von dem Köttigt. Hohen Ministerium de- Innern als Commandant des gedachten Bataillon- bestätigt und von dem Unterzeichneten Commando «nttrm s. diese- Monats in Pflicht genommen worden ist, H wird dies hiermit zur Kenntnis der Communalgarde gebracht. Das Eo«ma«d» -er EOMMnnalgarde. H. W. Neumeister, Commandant.