kannten yer. -rrjigtn lüaisen- ^lamm. » indem nn und fmunn- f Cebn mle. edler. e Pol. Baum, »utttdat, re Rusßr. :e Prch. a. Nosih- aviere. > Rom. . de Po!. olldkn. en. : Mond. Hahn. rg- in Arm. zr. BaW. hn. re Pol. chaft nkdji Dre-lsu. r Ruifie. ltom. !. deRusße. edt, HM Nürnberg. lndon. r Baoiere. Pologne. Pologne. mz. !Uj. old. Hahn. >m. Oberschles. G. Lufnabse. bolz. Leipziger Tageblatt und Anzeiger. Amtsblatt des Sömal. Briirlsamchls md des Raths der Stadt Leipzig. ^ S2S. Freitag den 19. November. 1858. - Bekanntmachung. Vei der am 8«, 9. und 10. diese- Monats stattgefundenen Abstimmung sind die nachverzeichneten Bürger zu Wahl- männern für die Ergänzungswahl der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner ernannt worden. Die Herren Wahlmänner, welche von ihrer Ernennung durch die Wahldeputation benachrichtigt worden sind, haben die ihnen zugesteüten Stimmzettel Freitag den T« November d. I. Bormittags zwischen LO und LT Uhr und Nachmittags zwischen S und L Uhr im Wahllocale in ber alten Waage persönlich abzugeben. ES find 20 Stadtverordnete und 18 Ersatzmänner nach Anleitung der Stimmzettel zu wählen. Zu diesem Behufe hat jeder Wahlmann 18 Bürger aus der ersten Classe, 11 aus der zweiten Claffe und 9 au- der dritten Claffe der Wahlliste auf den Stimmzettel aufzuschreiben. Eine besondere Wahl der Ersatzmänner findet nicht statt, sondern es find diejenigen 10 Bürger aus der ersten, 5 an der zweiten und 5 aus der dritten Claffe, welche die meisten Stimmen erhalten, als erwählte Stadtverordnete, die in der Stimmenzahl Nächstfolgenden 8 aus der ersten, 6 aus der zweiten und 4 aus der dritten Claffe als Wählte Ersatzmänner zu betrachten. Sämmttiche in der Wahlliste und deren Nachträgen verzeichnet Bürger mit Einschluß aller Ersatzmänner der Stadt verordneten find als Stadtverordnete wählbar, und zwar ein Jeder in der Claffe, in welcher er dort aufgeführt ist. Von dm wirklichen damaligen Stadtverordneten können aber nur diejenigen gewählt werden, welche mit dem 3. Januar 18LV auSscheiden. Diese ausscheidenden Stadtverordneten, so wie die ausscheidenden Ersatzmänner sind in der Wahlliste mit * bezeichnet. Eine weitere Beschränkung bei der Wahl findet nicht statt, namentlich nicht die, daß die Stadtverordneten oder Ersatz männer aus der Mitte der Wahlmänner genommen werden müßten. Nur wirklich auf die Stimmzettel geschriebene Namen sind gültig. Dasem die gesetzlich erforderte Anzahl von Wahlmännern nicht ihre Stimmzettel abgeben sollte, würde nach Vorschrift dn Städteordnung auf Kosten der Ausgebliebenen eine neue Wahl zu veranstalten sein. Leipzig, den 16. November 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Laufende Nr. 1 713 r 359 Z 100 4 842 S 455 6 400 7 752 8 126 S 800 10 883 11 814 ir 42 18 40 14 6S8 IS 588 IS 568 17 124 i. Ans der Claffe der ansässigen Burger. View eg, Johann Ferdinand, Wigand, Otto, . Schrey, Carl, . Vogel, Benno Richard, Roloff, Wilhelm, . " irzel, Salomon, eine, Ernst Carl Erdmann ^eyner, Carl, . Meißner,.Julius August, Müller. Theodor Juliu-, Dietrich, Cgrl Friedrich, Böhne, Johann Gustav, . H a er 1 e l,/Hermann, Lorenz/Moritz Heinrich, Sachsenröder, Christian Gustav, . Tröndttn/Johann Nepomuck, . Dufour, Johann Merk Albert, Stand und Gewerbe. Korbmachermeister und Stadtv. Buchhändler. Adv. und Stadtv. vr. zur. und Adv., auch Stadtv. Kaufmann und Stadtv.-Subst. Buchhändler und Stadtv. vr. zur. und Adv., auch Stadtv. vr.weä.,pr.Arztu.Stadtv.,a.Rittergut-bes. Kaufmann und Stadtv. Lackirer und Stadw. Stuckatirer und Stadtv.-Subst. Kaufmann und Stadw. vr. zur., Buch- und Musikalienhändler. Kaufmann und Stadw. Kaufmann und Stadw. Privatmann und Stadtv.-Subst. Kaufmann und K. Portug. Gen.rConsul.