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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185812061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18581206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18581206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-12
- Tag1858-12-06
- Monat1858-12
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1858
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Äscher duig, lgener dlunz N, nach Vesta, Bitte en. Heims seiner naknie atz. e und unver- so wie it der of. mbaum. iviere. . garni. Musste. se. Hamb. .de Pol. lrujse. tziörm- t. Drr-l. Nochen, s V-seä. . 79^; °/«> -i io. 18U > Bant: ct. 242; Dovau- kißb.-; . 86.45; ac. 4.86. 1*/« ». Leipziger und agevlatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 340. Montag den 6. December. 1858. Bekanntmachung, die Altersrentenbank betreffend. Mil Bezugnahme auf tz. 3, 3 der Ausführungsverordnung zum Gesetz, die Errichtung einer Altersrentenbank betreffend, vom 6. vorigen Monats, wird hiermit zu öffentlicher Kenntniß gebracht, daß die für die Annahme von Einlagen für die Altersrentenbank bestimmten, unten naher bezeichnten fiskalischen Lassen vom 20. dieses Monats an in den Stand gesetzt sein werden, Formulare zu den vorschriftsmäßigen Declarationen der Einleger unentgeltlich, ingleichen eine die Einrichtung der Altersrentenbank erläuternde Druckschrift unter dem Titel: „Anleitung zur Benutzung der Königl. Sachs. AlterSrentenbank", in welcher das obgedachte Gesetz und die zugehörige Ausführungsverordnung nebst den Formularen zu den Declarationen, Lieferscheinen und Jnterims- quittungen, so wie Auszüge au- den Renten - Tarifs und Beispiele zu deren Gebrauch enthalten sind, gegen Vergütung von Einem Nengroschen zu verabreichen. Zur Annahme von Einlagen behufs der Erwerbung von Altersrenten und zu Verabreichung der vorgedachten Druckschriften sind zur Zeit nachbenannte Caffenstellen bestimmt: ». in Dresden: 1) die Altersrentenbank (innere Pirnaische Gaffe Nr. 17), für welche bis zu deren, den 3. künftigen Monat- erfolgender Eröffnung die Verabreichung mehrerwähnter Druckschriften einstweilen von der kandrentenbank besorgt werden wird; H». außerhalb Dresden: 2) die sämmtlichen Bezirkssteuereinnahmen und an Orten, wo eine solche sich nicht befindet, zunächst 3) die Hauptzoll- und Hauptsteuerämter, und wo auch dergleichen Caffenstellen nicht vorhanden, die Rentämter, endlich 4) die Untersteuerämter und Nebenzollämter I. Classe an Orten, wo keine der unter 2 und 8 vorstehend genannten Cassm- stellen ihren Sitz hat. Zugleich werden die vorstehend bezeichneten Provinzialcaffen hierdurch benachrichtiget, daß ihnen ihre diesfälligen weiteren In structionen demnächst mit obgedachten Druckschriften zugehen werden. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in die, H. 21 des Gesetzes, die Angelegenheiten der Presse betreffend, vom 14. März 1851, bezeichneten Zeitschriften aufzunehmen. — Dresden, am 1. December 1858. Finanz-Ministerium. Behr. Geuder. »Lz. Leipzigs bedrängte Leiten. (Fortsetzung aus Nr. 338 d. Bl.) Am 3. September rückte Tilly mit 40,000 Mann vor Leipzig und begann, da ihm der geforderte Proviant nicht bewilligt wurde, die Belagerung. Die von Tilly angebotene Capitulation wurde zwar abgeschlagen, die Vertheidigung versucht und selbst die Vor städte niedergebrannt, doch unterwarf sich die geängstigte Stadt einer abermaligen Aufforderung Tilly's zur Uebergabe, welche im Weigerungsfälle mit den fürchterlichsten Drohunaen begleitet war, schon am 5. September den Kaiserlichen. Der Accord war, den Umstanden angemessen, noch ganz glimpflich. Die Hauptbedin gungen waren: Freier Abzug der Garnison mit Waffen und Ge päck, mit fliegenden Fahnen und klingendem Spiel; Aufnahme einer nicht stärker« Besatzung, als nur zum Wachdienst in den Thoren und Pforten erforderlich; Verschonung mit Plünderung und Schonung de- städtischen wie Privateigenthums; Belastung aller Gerechtigkeiten und Freiheiten; freier Verkehr in Handel und Gewerbe; ungehinderte Ausübung des Gottesdienste-; Freizügig keit u. s. w. Die Verhandlungen zwischen den städtischen Ab geordnete« und Tilly wurdm in dessen Hauptquartier, dem vom Brande noch am besten erhaltenen Todtengräber Häuschen vor dem Grimma'schen Thor gepflogen und noch am selben Abend zum Abschluß gebracht. Schon am andern Tage, den 6., rückten die Kurfürstlichen unter ihrem Commandanten, dem Oberstleutnant Hann- v. d. Pfordten, aus und die Kaiserlichen ein. Dm Bürgern in den deutschen Städten war schon längst' Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, mit dieser aver aÄH alte Muth und die bewährte Tapferkeit bei Berthsid^untz " EigenthumS und ihrer Freiheit genommen; auf sie war nicht zu rechnen; der Kurfürst war, statt den Feind unter den Mauern Leipzigs zu erwarten, mit seinem Heer gm Torgau gezogen, um sich schlimmsten Falls doch noch mit den Schweden zu vereinigen; auf Entsatz war also nicht bald zu rechnen; endlich die mit Recht ge fürchtete Persönlichkeit Tilly's waren die erklärlichen Gründe für die so laue Vertheidigung der Stadt. Aber unerklärlich war die auf eine einfache Aufforderung erfolgende Uebergabe des wohlver wahrten Schlosse- durch seinen Commandanten VopeliuS am 7. September. Schon am 4. Septbr. hatte sich der Kurfürst mit dem König von Schweden zwischen Torgau und Wittenberg verbunden und rückten nun auf das inzwischen verloren gegangme Leipzig. AlS Tilly die- erfuhr, zog er mit seiner ganzm Macht dm Verbün deten entgegen und stellte sich zwischen Podelwitz und Breitenfeld in Schlachtordnung auf, um fast seine ganze Armee, seinen Ruf, niemals besiegt worden zu sein, und bei einem Haar auch sein Leben zu verlieren. Dies war der 7. September 1631. Leider durften sich die Sachsen, deren Fürsten und Vaterland es doch galt, an diesem Siege nur einen geringen Antheil zurechnen, indem die neugeworbenen Regimenter, als sich Tilly'S Hauptmacht auf sie warf, die Flucht ergriffen. Schon am 12. Septbr. übergab der kaiserliche Oberst Wangler das mit Flüchtigen und Verwun deten angestillte Leipzig ohne Blutvergießen an den Kurfürsten. Der kurfürstliche Schloßhauptmann VopeliuS wurde vor ein Kriegs gericht gestellt und zur ConfiScation seiner vor dem Petersthor gelegenen Güter verurrheilt, welche den Bewohner» der nutzlos ab gebrannten Vorstädte als Entschädigung übergeben wurden. Die Leipziger warm nun wieder obenauf. In beiden Haupt-
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