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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.03.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-03-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186203041
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620304
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-03
- Tag1862-03-04
- Monat1862-03
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.03.1862
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 63. Dienstag den 4. März. 1862. Bekanntmachung. Nachdem von dem Königlichen Ministerium der Justiz in Gemäßheit der Verordnung vom 30. Deeember l86>, die Ausführung des allgemeinen deutschen H indelSgesetzbucheS und deS Gesetzes wegen Einführung deS letzteren betreffend, 8. 3 und 53 für das König!. Handelsgericht im Bezirksgerichte zu Leipzig 1) Herr GerichtSrath Carl Friedrich Werner und 2) Herr GerichtSrath Nr Christian Adolph Gmil Schilling zu rechtsgelehrten Richtern, der erstere zugleich zum Vorsitzenden, ferner '3) Herr Gustav Moritz Clauß, Königl. Hannoverscher Generalkonsul, Aramermeister und Bankdirector, 4) Herr Carl Heinrich Andreas Poppe, Königl. Sächsischer Geheimer KaMmerrath u. Bankdirector, so wie L) der Herr HandlungSdevutirte Carl Heinrich Gustav Haltzerstadt, averseits zu Leipzig, zu Mitgliedern auS dem Handelsstande, endlich 6) Herr Buchhändler Ludwig Adolph Herrmann Rost, 7) Herr Julius Heinrich Moritz Schomburgk und 8) Herr Gustav Adolph Friedrich Rus, ebenfalls sämmtlich avhier wohnhaft, zu stellvertretenden Mitgliedern deS H indelSgerichtS ernannt worden sind, so ist auf femere Anordnung des ernannten Königl. Ministern von dem Unterzeichneten Direktorium heute mit der Verpflichtung der obm unter 4, 5, 6, 7 und 8 aufgeführten Herren Handelsrichter auS dem K mfmannSftande — während die des Herrn Generalkonsuls Clauß wegen Unwohlseins desselben auSzusetzen war — so wie mit der Einweisung der rechtsgelehrten Mitglieder deS König!. Handels gerichtes in ihre Function und dadurch mit deS letzteren Constituirung und Eröffnung verfahren worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Leipzig, am 3. März >862. DaS Direktorium deS Köuigl. Bezirksgerichtes, vr. Lucius. Erinnerung an Abführung des diesjährigen 1. Termins Hr Grundsteuern. Unter Bezugnahme auf unsere Aufforderung vom 30. Januar d. I. werden die hiesigen Steuerpflichtigen nochmals an sofortige Abführung ihrer Steuer-Rückstände erinnert mit dem Bedeuten, daß gegen die Säumigen mit erecutivischen ZwangSmaßregeln verfahren werden wird. Die gleichzeitig für diesen Termin gefälligen Schoß- und Communalgefälle find nach L,i Pf. pr. Steuereinheit zu bezahlen. Leipzig, den l. März I8n2. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Taube. Bekanntmachung. Nachdem Herr Vr. meck. Julius Cdrrard Kühn ^un. — Neukirchhos Nr. 86. wohnl-aft — am gestrigen Tage als Polizeiarzt verpflichtet worden, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Leipzig, den 2. März l862. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Verhandlungen der Stadtverordneten am 26. Februar d. I. (Auf Grund de» PrvtekoSS bearbeitet »nd veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) Zu 3. (Die Ausnahme in die DistrictSschuleu ist, so lange Raum vorhanden, in die freie Wahl der Aeltern gestellt.) Zu 4. (Normalzahl der aufzunehmknden Schüler 1200, nach deren Erfüllung haben sich Anmelvende an eine, andere noch Raum bietende Schule zu wenden.) Zu 5. (Die dritte Bürgerschule wird allmälig ans diese Normal zahl herabgebracht.) Zu 6. (Sobald die vorhandenen DistrictSschulen diese Normalzahl nahezu erreicht haben, wird zum Neubau einer weiteren ver schütten.) wrt man nach dem Vorschläge des Ausschusses den Beschlüssen de- NathS einhellig bei; ebenso - - zu (Jede DtflrktSschule steht unter einem eigenen Direktor.) Hierbei war im Ausschüsse zur Anregung gekommen, wie wün schenswert und von welchem Bortheile für Lehrer und Schüler es sein müsse, wenn auch der Direktor jeder Schule eine Classe führe oder wenigstens eine fest bestimmte Anzahl Lehrstunden er teile. Nun wurde zwar zur Erwägung gegeben, daß, wenn ein Direktor seinen Pflichten allenthalben Nachkommen, insbesondere seine Lehrer überwachen solle, ihm kaum Zeit zum Unterricht- enheilen bleiben werde; allein man hielt dem entgegen, daß die Be theiligung der Direktoren am Unterrichte von den Lehrern selbst gewünscht werde und von dem heilsamsten Erfolge sein müßte, ohne doch die Direktoren der DistrictSschulen ru sehr zu belasten. Der Ausschuß empfahl daher gegen 3 Stimmen: zu beantragen, daß die Direktoren der DistrictSschulen ver pflichtet werden, wöchentlich mindestens 12 Stunden Unter richt zu geben. Dieser Antrag wurde gegen 6 Stimmen angenommen. Zu 8. (Der Gehalt eines Direktors wird auf 1000 Thlr. und zwar an der zweiten Bürgerschule unter Wegfall des an derselben bisher nock üblich gewesenen EinschreibeaeldeS, der Etat der Lehreraekalte nach den an der dritten Bürgerschule in Gel tung stehenden Gehalts-Sätzen festaestellt.) Man trat dem RathSbeschlnffe einyem- bei.
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