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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186203181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-03
- Tag1862-03-18
- Monat1862-03
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1862
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 77. Dienstag den 18. Mürz. 1862. Bekanntmachung. DaS Stück Stadtplanke vom Tauchaer Thore längs der langen Straße bis zu dem der Neudnitzer Straße gegenüber liegenden Puncte, wo sich Privateinfriedigung anschließt, soll zum Abbruche versteigert werden. Erstehungslustige werden veranlaßt, Dienstag den L8. Marz L8SI Vormittag- 1L Uhr bei der RathSftube zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen, worauf weitere Beschlußfassung erfolgen wird. Die VersteigemngSbedingungtn können schon vor dem Termine im Bauamte eingesehen werden. Leipzig, den 12 März 1862. Des Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Die wegen Verbreitemng des PleißendammeS zwischen der Spieß- und Brandbrücke wegzuschlagenden 6V Stück Pflau menbaume sollen Sonnabend den -8 März Nachmittags A Uhr an oben bezeichneter Stelle öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Leipzig, den 17 März 1862. Des Raths der Stadt Leipzig Oekonomie-Deputation. Holz-Äuction. Mittwoch den LS. Marz d. I. von Nachmittags L Uhr an sollen im Nofenthale auf der bei der Linnemann'schen Brücke beginnenden Linie LOS Lang- und Äbraumhaufen geyen Anzahlung von 16 Gr. für jeden Haufen und unter den übrigens im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig den 12. März 186-. Drs Raths Korst - Deputation. Verbesserungen im bürgerlichen processe. ! UssK Seit dem 1. d. M. sind die zwei Gesetze für Sachsen in Gül-I Frist auf eine dreiwöchige, die Abkürzung der Fristen überhaupt, tigkeit getreten, auf welche unlängst im Allgemeinen kurz aufmerk-! den Wegfall des Pro - und de« ReproductiouSerkenntnisses, die sam gemacht worden ist und denen namentlich unsere Geschäftswelt! verbesserte Zeugenbefragung, das veränderte Verfahren rc., und die gebührende Beachtung widmen sollte: wir meinen das Gesetz I bemerken nur im Allgemeinen, daß sich fortan Niemand unnöthige zur Vereinfachung und Abkürzung des gerichtlichen Verfahrens im! Furcht vor allzu großen Weiterungen im Civilproceß zu machen bürgerlichen Proceß, und das andere, die gütliche und kostenfreie I braucht, da sich derselbe von nun an weit leichter und einfacher Vermittelung streitiger, noch nicht gerichtlich anhängiger Civilan-1 abspielen wird als bisher. Dagegen möchten wir namentlich Ge- sprüche durch das Untergericht betr., beide vom 30. December 1861.1 schäftsleute auf mehrere Einzelheiten aufmerksam machen, deren Es ist nicht zu viel behauptet, wenn man in Bezug auf Werth I Kenntniß ihnen vorkommenden Falles von Nutzen sein wird, und Bedeutung für das ganze geschäftliche Leben diesen beiden! Während nämlich der Proceß über geringfügige Rechtssachen Gesetzen den Rang unmittelbar nach dem Gewerbegesetz und dem! sich bisher nur auf Werthobjecte bi- zu 50 Thlr. erstreckte, wird Handelsgesetzbuche zuschreibt. Wohl enthalten diese letztgenannten 1 er jetzt auf Beträge bis zu 100 Thlr. augewendet, und gleichmäßig Stückwerke, nur die Vorläufer der in sicherer Aussicht stehenden I kommt bei Bagatellsachen, also bei allen Streitigkeiten über neuen Civilproeeßordnung sind; allein was in ihnen geboten wird,lei«- Summe bis zu 5V Thlr., im ersten Termine eine Ver ist an sich von so gemeinnütziger Tendenz und so praktischem Werth, I eiMigung zusammen, so werden keine Gerichtsgebühren daß es immerhin jenen materiellen Reformen als ei»e werthvolle I erhoben, und es sind nur die baaren Verläge und Botenlöhne zu Ergänzung an die Seite gestellt zu werden verdient. Denn die I vergüten; dagegen werden jetzt die außergerichtlichen Kosten auch besten Gesetze nützen wenig, wenn die Erreichung dessen, was sie im Bagatellsachen erstattungsfähig; so daß der sachfällige Theil versprechen, allzu schwer oder stellenweise fast unmöglich ge-i die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen muß. — macht wird. i Die Advocatenkosten in Bagatellsachen betragen bei einem Proceß- Und so war's doch, wie allbekannt, bisher gar oftmals mit i gegenstände bis zu 20 Thlr. wie bisher 20 Ngr. bis zur Bescheids- unserem Civilproceß bestellt, dessen langsamer und dabei sehr kost-i ertheilung, von da ab die Hälfte der geringsten Taxsätze, und spieliger Verlauf Manchen von der Verfolgung unbestrittener i diese Hälfte gilt auch in Proceßsacheu von über 20 bis 50 Thlr. Rechtsansprüche abschreckte. Noch immer galt ja die alte Proceß- i Hinsichtlich der ßpciugfüaigen Rechtssachen (W bis 100 Thlr.) gel- ordnung von 1622, soweit fie rächt durch die Erläuterte Proceß-»tzen die bisherig» Twffatze für den ordentlichen Proceß. In allen ordnung von 1724 und v»rch enüelue zeitgemäße Abänderungen i diesen Rechtssachen kann nur einmal appellirt werden, in neuerer Zeit außer Gültigkeit gesetzt war ; daß aber, was allen i Eine besondere, namentlich für Leipzig interessante Bestimmung billigen Anforderungen zur Zeit des dreißigjährigen Krieges aus-i ist die, daß der Vermiether seinen Anspruch gegen den Miether reichend entsprechen mochte, nicht noch heute genügen kann, darüber lauf Räumung der abgemietheten Localitäten im Wege des Ba- ist kein Wort zu verlieren. Eine neue Proceßordnung ist deshalb I gatellpro cess es geltend machen kann. Der Bestellzettel kann schon seit Jahren anerkanntes Bedürfniß, und eS sind demgemäß I dem am Orte des Gerichts wohnhaften Beklagten noch am Tage auch Vorarbeiten zur Aufstellung einer solchen in Angriff genom-I vor dem Verhörstermine behändigt werden. Ist Vollstreckung men worden: wenn aber dessenungeachtet schon jetzt durch die er-1 der Entscheidung beantragt, so hat der Beklagte die Miethräume wähnten Gesetze Verbesserunaen und Vereinfachungen de« Proceß-1 bi nnen zwei Tagen zu verlassen (der bischerige Exmissions- ganaes eingeführt werden, so kann man dafür nur dankbar sein. I proceß bleibt auch jetzt noch in Geltung). Stempel und Kosten Auf den gesammten Inhalt der beiden Gesetze hier näher ein-»richten sich nach dem Bettage de« Miethzinses für die Zeit, auf zugehen ist uns weder gestattet noch geboten, und es sollen namevt-1 welche der Beklagte noch die Fortdauer der Miethe beansprucht, lich die bloS dev formellen Gang des Gerichtsverfahren- betteffen-1 im Zweifel nach den Sätzen für geringfügige RechtSsälle.
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