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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-03-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186203288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620328
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620328
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-03
- Tag1862-03-28
- Monat1862-03
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.03.1862
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 87. Freitag dm 28. Mtirz. ML. Bekanntmachung, die juristischen Candidaten-Prüfungen betreffend. Die Herren Studirenden der Rechte, welche beabsichtig^' den vor Oster» 1863 stattstndenden Prüfungen xro prax» jur!Le» sich m unterwerfen, werden hierdurch veranlaßt, ihre schriftlichen Anmeldungen nebst den erforderlichen Unterlagen in der Zeit vo« L bi- LS. April LSOB in der Universität--Canzlet allhier hei dew ProrotoWhrer, UniversitätS- Secretair v. Böttger, abzugeben, auch dabei zu erklären, ob sie diese Prüfung zugleich als N-cc-j-mr-t-,Prüfung betrachtet wissen wollen. Leipzig den 24. März 1862. Die Königl. PrSfpmss-CpMWLfHkop für Jpristerr. vr. Earl Georg Waechter. Bekanntmachung. Die der hiesigen Stadt gehörige, zu Lindenau an der Luppe gelegene WafsemWl, welche ß deutsche und 3 amerika" nische Gänge und einige technische Werke enthält und zu welcher ca. 12 Acker Feld gehören, spll meistbietend verkauft werden. Kauflustige haben sich Dienstag -en LS. Mai diese- Jahres früh t l Uhl -uf hiesigem Rathbause einzußnden und können vom 14. April diese- Jahre- an über die Mühle und deren Zubehörungeu, so wie über die Verkaufs bedingungm Auskunft in der MarstallSerpedition erhalten. 7 Leipzig dm 27. März 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Gchleiyner. Bekanntmachung. Zu dem Reubau dc- Waisenhause- an der Waifmhan-ftraße sind ungefähr SOVV Scheffel Altenburger GrankalE, L«4VbO K»bik-Gst«n Iiegelmanerfand m beschaffm. Lieferantm wollm die näheren Bedingungen auf dem NachS-B-vämp einsche» und ihre Gebote bis mit dem ». April versiegelt daselbst ab^ben. Leipzig dm 27. März Des Raths Nau 5 Deputation. > « > grundstücke verwenden, noch Stroh verbrennen, sondern es sind alle diese Erzengmffe, 'soweit Pachterin deren nicht für die Hospital- wirthschaft bedarf, zur Düngung und Verbesserung der Hospital- grundstücke zu benutzen. Für den Contraventionsfaü hat Pachterin dem Rathe den doppelten Werth des Verkauften oder Hinwegge schafften zu vergüten. Wird ihr aber bei einer reichlichen Ernte von Verpachter» der Verkauf solcher Produkte nachgelassen, so hat Pachterin den dieSfallsigen Düngerverlust auf andere Weise zu ersetzen. Wenn übrigens bei dereinstiger Rückgabe der Pachtung sich mehr Geströhde und Dünger vorräthig finden sollte, als im Invmtarium angegeben, so hat sie beides dem Hospital unent geltlich zurückzulaffen. Unter Bezugnahme auf diese Vertragsbestimmung führte hierauf der Antragsteller Herr Häckel zum Beweise der Richtigkeit seiner Behauptungen, außer der erwähnten Annonce im Dorfanzeiger noch eine Anzahl von Oekonomen der Umgegend namentlich an, an welche Herr Petermann Stalldünger m zum Theil ansehn lichen Quantitäten verkauft habe. Nach Mitteilung dieser in einem Puncte bereits in der Sitzung unzweifelhaft bestätigten Thatsachen verwandle sich HerrAdv. Helfer für Anncchme des Häckel'schen Antrags, wobei er zugleich auf die Bestimmungen in H. 30 des Contracl« hinwies, welche den Ver pachter berechtigen, den Pachtcontract ohne weitere Kündigung sofort aufzulösen, dafern von der anderen Seite „die vertragsmäßigen Verbindlichkeiten in irgend einer Beziehung oder in irgend einem Pnncte nicht pünctlich erfüllt werden. * Herr Adv. Helfer sprach dabei die Befürchtung aus, daß, die Richtigkeit der vom UiwHgsteller gemachten Angaben vorausgesetzt, der verkaufte Stalldünger Möglicherweise in natura gar nicht wieder zu beschcfffen, die Ärutiou aber zur Deckung der coutractlichen Strafe nicht ausreichend sein werde. Herr Ersatzmann SiegiSmund erklärte stch für sofortige Aufhebung des Contracts; Herr Nr. Heyn er dagegen machte — ohne dem Anträge selbst nach den heute angegebenen Einzelnheiten entgegen treten zu wollen — darauf aufmerksam, daß dem Pachter auch der Straßendünger aus einigen Borstadttheilen zufalle und daß «« billig sei, auch den andern Theil zu hören. Herr Nr. Vogel nahm Anstoß an der Form des Antrags, Verhandlungen der Stadtverordneten. (Auf Grund deS Protokolls bearbeitet und nach Beschluß veröffentlicht.) Nach Erledigung der für die öffentliche Sitzung vom 7. März d. I. bestimmten Tagesordnung blieb das Collegium zu Abhaltung einer nicht öffentlichen Sitzung versammelt, in welcher, früherem Beschlüsse gemäß, über einen Antrag berathen werde» sollte, den Herr St.-B. Häckel bei der Verhandlung über Prolongation des Äohannishospitalpachtes in der öffentlichen Sitzung vom 5. d. M. gestellt batte. Dieser schon damals unterstützte Antrag lautete: „das Collegium wolle in Betracht, daß Herr Petexwanu gegen §. 6 des Contracts gehandelt und Dünger iu großes Quan titäten veräußert, den Stadtrath veranlassen, Herrn Peter mann zum Ersatz de- dem IohamiiShospitale zugefügten Schadens nach tz. 6 anzuhaLlen." Den Vorsitz bei der Verhandlung hierüber führte Herr Vice- vorsteher »ose. Äv Bezug auf da« in öffentlicher Sitzung geschehene AaMren Herrn Häckels, daß ihm ein Mitglied der Versammlung gesagt habe, Herr Petermann habe ein Recht zum Verkäme des Düngers, bemerk« der Referent, daß diese Ansicht einmal auf der von Herr« Petermann öffentlich erlassenen Annonce im Dorkar^iger welche, unter den Augen des Raths erlassen — beim Vorhandensein eines contractlichen Verbot« deS Düngerverkaufs kaum für Möglich z« halten gewesen — daun aber auch auf der, je« Voraussetzung bestätigenden Miltheilung eine« mit den Verhältnissen de- Pachters vertrauten Mannes, gegen dessen Glaubwürdigkeit kein Zweifel beigehen können, beruht. Es habe sich jedoch gezeigt, daß Herr Petermann dies Recht nicht habe. Der erst später zur Kenntniß- nahme an da« Collegium «langte, im December 1860 mit der Witwe Petermann abgeschlossene Conttaet sage i» 86: - 6. . .. Während der Pachtzeit darf Pachten» bei Vermeidung des zu leistenden Schadenersatzes von der Hospitalökoupmie kein Kutter? oder Düngung-mittel veräußern, verschenk« oder fanst hinweg? schaffen oder m ihre etwaigen Ligenthums- ^odar «wem Pacht?
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