38 Alrich, Viereck und Vollmar erhielten insgesamt sechs Fahre Gefängnis, weil sie Mitglieder einer Verbindung zur Verbreitung verbotener Druckschriften, nämlich des in Zürich erscheinenden Zentralorgans, sein sollten. Diese Verurteilung gab den Anstoß zu einer ganzen Reihe von Geheimbundsprozessen, von denen der Elberfelder des Jahres 1889 der umfangreichste war. Der Polizeiminister v. Putt- kamer rief die öffentliche Empörung durch seinen Streik erlaß und durch die bekannten Lockspitzeleien wach, deren Polizeibeamten sich schuldig machten, indem sie Dynamit an Arbeiter ausboten und sie zu Verbrechen anzustacheln suchten. Das Expatriierungsgesetz, das dem Reichstage am 14. Januar 1888 vorgelegt wurde, war allerdings begraben, nachdem Singer auf Grund amtlicher Urkunden nachgewiesen hatte, daß die berüchtigte anarchistische „Freiheit" mit preußi schem Polizeigelde in der Schweiz gedruckt wurde. Die Drangsalierungen bekannter Sozialdemokraten setzten dann nach dieser behördlichen Blamage noch einmal mit besonderer Schärfe ein. Aber gerade die polizistischen Verzweiflungs taten offenbarten der Welt, daß das Sozialistengesetz seinen Zweck verfehlt hatte. Auch äußerlich gab sich das Fiasko der Gewaltpolitik daran zu erkennen, daß die Zahl der sozial demokratischen Stimmen von 312000 im Jahre 1881 auf 530000 im Jahre 1884 und dann weiter von 763000 im Jahre 1887 auf 1427 000 im Jahre 1890 stieg. Im März 1890, nachdem der Kartell-Reichstag die Verlängerung des Sozialistengesetzes abgelehnt hatte, war es mit Bismarcks Herrlichkeit zu Ende. Nach dem Ablauf des Gesetzes am 30. September 1890 unter stand die Sozialdemokratie wieder dem gemeinen Recht und sie mußte wohl oder übel ihre Organisation dem neuen Zu stand anbequemen. V. Das Organisationsstatut von 1890 So unbehaglich es war, sich wieder allen jenen kleinlichen Polizeischerereien auszusetzen, die vor der Auflösung der offenen Parteiorganisation bis 1878 üblich waren, so blieb selbstverständlich doch nichts anderes übrig, als es nach dem