69 XIX. Die Parteimitglieder verpflichten sich, überall auf Grund des Parteiprogramms die Gründung sozialdemokratischer Arbeitervereine in die Hand zu nehmen. 5. Geschäftsordnung des Ausschusses der Sozial demokratischen Arbeiterpartei (Im Protokoll über den zweiten Kongreß der Sozial demokratischen Arbeiterpartei, abgehalten zu Dresden vom 12. bis IS. August 1871 findet sich auf S. 131 als Anhang die folgende „Geschäftsordnung des Ausschusses":) 8 1. Der Ausschuß ist verpflichtet, innerhalb drei Tagen nach erfolgter Wahl sich zu konstituieren und die Konstituierung sofort im Parteiorgan anzuzeigen. § 2. Der Ausschuß ist verpflichtet, wöchentlich mindestens eine Sitzung zu halten und den regelmäßigen Sitzungstag im Parteiorgan bekannt zu geben. 8 3 Zu einer Aufbewahrung der eingehenden Korrespondenz ist der Ausschuß, nachdem seine Mitglieder von dem Inhalt der selben Kenntnis genommen haben, nicht verpflichtet, ausgenommen solche Schriftstücke, die als Beleg für die Verwaltung der Partei unumgänglich notwendig sind. Dahingegen ist über alle ein laufenden Briefe ein Verzeichnis anzulegen, das die laufende Nummer, Datum des Eingangs, Ort und Name des Absenders enthält. 8 4. Die Führung von Kopierbüchern für die Parteikorre spondenz ist dem Ausschuß wie einzelnen Mitgliedern desselben verboten, dahingegen ist derselbe verpflichtet zur Anlegung eines Verzeichnisses für alle abgehenden Schriftstücke, das laufende Nummer, Datum des Abganges, Angabe des Orts und der Person des Empfängers enthält. 8 5. Der ofsizielle Verkehr mit politischen Vereinen und Organisationen ist dem Ausschuß, als gegen die in den meisten Staaten bestehenden Vereinsgesetze verstoßend, untersagt. 8 6. Alle Erlasse, Bekanntmachungen und Schriftstücke des Ausschusses haben nur dann offizielle Gültigkeit, wenn dieselben von mindestens zwei Ausschußmitgliedern unterzeichnet sind. 6. Organisation der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (Beschlossen auf dem Kongreß zu Gotha am 27. Mai 1875) 8 1. Der Partei kann jeder angehören, der sich zu den Grundsätzen des Parteiprogramms bekennt und für die