——s. Anzeiger. Amtsblatt des Könrgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 91. Dienstag dm 1. April. 18SL. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Immatrikulation--Eommissto« macht hierdurch bekannt, daß die im nächsten Semester zu haltenden Vorlesungen am AB. April LSbG beginnen werden. Gedruckte Verzeichnisse über die im gedachten Halbjahre zu haftenden Vorlesungen sind in der Erpedttio» de- UniversitätS- GerichtS und in der Universitäts-Buchhandlung (Dresdner Stoaße Nr. 3, Edelmann) zu erlangen. Die JwmatrienlationSr Eommifstvn daselbst v. DurgSdorfs, Qr. W. Hantel, De. E. Morgenstern, Königl. Reg^Vevolknächtigtrr. d. Z. Rector. UNiv.-Mchjer. —' ^ ' »' l —- ).i ^ > Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns angezeigtr Verkaufspreis de- RvggenbrodeS vo« 1: April 1862 an bis auf Weiteres ist: I. Das Pf»«- Brod erster QualitH: höchste« Preis IS Pfennige bei den Lanübrodbackern Nr. 31. Schmidt, j Nr. 5« Mülle*; niedrigster Preis 8 Pfennige bei dem Bäckermeister Lüh««» Zeitz« Strohe Nr. l. Das Pfund Brod zweiter Qualität: höchster Preis 11 Pfennige , bei den Larrdbrodbäckern Nr. 31. Schmidt, >! Nr. 59. Mülle*; niedrigster Preis 7 Pfennige bei dem Bäckermeister Fritzfche, Gerberstraße Nr. 20. Leipzig, den 31. März 1862. De* Math de* Stadt Leipzig. . ^ , Vr. Koch. vr. JunghanS. Bekanntmachung. Um daS Verzeichnis der nach Maßgabe von 8 3 der auf die Einquartierung in KriegSzeiterr bezüglichen GinqnartLrrnngSsErdnnng Mi die Stadt Leipzig vom 30. Juli 1851 zur Aufnahme von Ratural- Ginquaetierung geeigneten Räumlichkeiten und deren Inhaber stets iu geheimem Stande u»d Ordnung zu erhaltest, ist eS norhwcndig, alle Mlethveränderuugrn nachzutragen, imd gebe« wir den Hau-beptzer« und Administra toren hiermit auf, jede in den vo» ihnen besessenen oder verwatteteu HauSgmndstückrn eingeNetenr Mäethveränderung binnen längstens acht Tagen nach deren Eintritt bei unserem Qnartieramt, RmhhauS zweite Etage, schriftlich anzuzeige». Jede Unterlassung oder Versäuntniß der vorgeschnebenen Anzeige wird mit einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet werden. Leipzig , den 31. März 1862. De* Rüth d^ Stadt Leihtzig. vr. Koch. Bekanntmachung, die Bezahlung der Immobiliar-Brandraffe betr. Dm ^ April 1. I- find die für den I. halbjährigen Hennin laufenden JahNS grfälltgen Beiträge zu der LandeS- Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt und zwar nach 1 Ngr. 4 Pf. pr. 25 Thaler Versicherung zu entrichten. Die hiesigen Hausbesitzer werden daher hierdurch mssgofordert, ihr* Beiträge von obgedachteM Tage au und längstens ^ . - - gmiäh stfoet erecutinische Maßregeln Der Rath der^Gtadt Leipzig. binnen Ick Tagen zu bezahlen, da nach Ablauf dies« Frist, gesetzlicher Bon gegen dk Säummen etnttekrr müsse». Leipzig de»W Marz 1862. ' ... - ^ »»..«. — --E.« ... — - * Bekanntmachung. Die der hisstgm Stadt gehön'ae, zu Lindena» an der Appe gelegene Wassermühle, welche 3 deutsche und 3 amerika nisch* Giinge m»d einige technische Weike entkält und zu welcher ca. >2 Acker Feld geh-rm, soll meistbietend verkauft werden. Kauflustige haken stch DienOam den LO Mai diestß Jahres früh II Uhr auf hiesigem Rathh-mfe einzufinden und können vom 14. April dieses KcheeS an über die Mühle tznd Perm Zubehörungm, so wie über dik Berkauftbedingungen Auskunft in der Marstall-erpedickvn erhalten: ^ r,ipxig vm 27. Mä'j »8»2. ! Der sr«td der Stadt Leipzig. v*b Koch. Schleißnm