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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186204055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-04
- Tag1862-04-05
- Monat1862-04
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1862
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1574 „Nach dem Tode des Herrn Schierholz ist uns nutt die Stif tung auf Grund einer von dem Verstorbenen entworfenen Urkunde, unter gleichzeitigem Erbieten zur Aushändigung obigen Capitals übergeben worden, und wir haben um so weniger Bedenken ge tragen, die Annahme derselben zu beschließen, als durch dieselbe ein sehr nützlicher Zweck gefördert wird und der edle Sinn des Stifters gewiß diese Anerkennung verdient, als ferner die bishe rigen Erfahrungen bestätigt haben, daß die fragliche Einrichtung der Schule und den Schülern nicht nur keinen Nachtheil, sondern entschiedenen Vortheil bringt und aus diesem Grupde der Director sich mit deren Beibehaltung völlig einverstanden Erklärt hat, und als endlich durch die Uebernahme der Stiftung, die geringfügige Verwaltung abgerechnet, der Stadt durchaus keine Last erwächst. Zugleich haben wir zum ehrenden Andenken an den Gemeinsinn des Gründers beschlossen, der Stiftung den Namen „Schierholz'sche Stiftung für französischen Unterricht an der Rathsfreischule" zu ertheilen, und ersuchen die Herren Stadtverordneten, Ihr Einver- ständniß mit der Annahme der Stiftung erklären zu wollen." Die Versammlung sprach einstimmig ihr Einverständniß mit der Annahme dieser Stiftung unter dem angeführten Namen aus. Schließlich theilte der Vorsteher noch mit, daß der Stadtrath den Holz- und Bauhof gänzlich aufzuheben, dagegen einen Vor- rathöhof einzurichten gedenke, worauf er, zur Tagesordnung ver schreckend, zwei Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen zum Vortrag brachte. Sie betrafen 1. die Herstellung eines Nähsaales in der vierten Bürgerschule. Der Rath schreibt hierbei: „Daß der fragliche Saal zwar auch zu Ausstellungen, haupt sächlich aber zum Unterrichte in den weiblichen Arbeiten bestimmt und hierzu unentbehrlich sei. Ferner, daß Iacobische Füllöfen pro Stück ca. 38 Thlr., Kanonenöfen pro Stück ca. 20 Thlr. kosten; die Iacobischen Oefen allerdings längere Zeit zum Anheizen bedürfen, allein durch bessere Ausnutzung des Brennmaterials und weil bei ihnen viel geringeres Material verwendet werden kann, eine billigere Heizung gewährten, überdies aber eine viel gleich mäßigere und gesündere Wärme verbreiteten, als die anfangs Gluth ausstrahlenden und bald wieder erkaltenden Kanonenöfen." Der Ausschuß hatte dazu zunächst zu bemerken, daß der Rath früher nie von Verwendung des betreffenden Raumes zum Näh saal, sondern stets nur vom „Ausstellungssaal" gesprochen und selbst unter diesem Titel das Mobiliar gefordert habe. Obgleich nun der Ausschuß seine Verwunderung darüber, daß der Rath erst jetzt mit der neuen Verwendung des Saales hervor tritt, nicht zurückhielt, so war er doch gegen 1 Stimme gemeint, der Versammlung anzurathen, die Herstellung des betreffenden Raumes zum Nähsaale zu genehmigen, und in Betracht der Ersparnisse, welche die Billigkeit des in den Iacobischen Füllöfen anwendbaren Heizmaterials, trotz der Mehr kosten dieser Oefen gegen den Preis von Kanonenöfen, in Aus sicht stellt, zur Aufstellung Iacobischer Füllöfen nunmehr Zustimmung zu ertheilen. Die Minderheit hielt die Aufstellung der Iacobischen Oefen wegen des von ihr behaupteten unangenehmen Geruchs derselben nicht für aerathen. Endlich empfahl der Ausschuß einstimmig, das Collegium möge den Vorbehalt aussprechen, daß der Nähsaal dann, wenn die Beschaffung weiterer Schulräume sich norbwendig macht, zu einigen Claffenzimmern umgewan delt werde. Nach Eröffnung der Debatte fragte Herr Bassenge, ob die vorstehende Angelegenheit als eine solche anzusehen sei, bei welcher sich in Anwendung der Bestimmungen der §. 276 der Städte ordnung die nicht lutherischen Mitglieder der Abstimmung zu ent halten hätten. Der Vorsteher entgegnete, daß er dieser Ansicht nicht sei, weil es sich durchaus nicht um confessionelle Schulange legenheiten, sondern einfach um einen Nähsaal, beziehentlich um den Unterschied zwischen Iacobischen und Kanonenöfen handele. Da auf seine Anfrage sich in der Versammlung kein Widerspruch gegen die ausgesprochene Ansicht erhob, so verschritt er in der ausgesprochenen Annahme, daß das Collegium seine Ansicht theile, zur Abstimmung. Das Gutachten des Ausschusses fand rücksichtlich der beiden ersten Anträge einstimmige, rücksichtlich des letzten gegen 3 Stimmen Annahme. 2. Die Beschleußung der Frankfurter Straße vom Ochsenwehr graben bis zur Leibnitzstraße. Die betreffende Rathszuschrift lautet im Wesentlichen: „Nachdem Herr Linnemann das an der Frankfurter Straße gelegene, „die innere Ziegelscheune" benannte Grundstück von der Staotgemeinde erkauft und zu Baustellen parcellirt hat, sind die drei Erwerber dieser letzteren Parcellen, die Herren Richter, Schulze und Leibelt, bei uns mit dem Gesuche eingekommen, es möchte das Stück der erwähnten Straße vom Ochsenwehrgraben bis an die Leibnitzstraße mit einer Hauptschleuße versehen werden. Durch die in der Leibnitzstraße liegende Hauptschleuße ist die Füglichkeit der beantragten Herstellung gegeben, und gleich dieser letzteren Haupt schleuße ist das in Rede stehende Schleußenstück in den neuerdings fast überall angewendeten Dimensionen anzulegen, d. h. als begeh bare Schleuste. Nach dem von uns erforderten Anschläge wird dieselbe eine Länge von 120 Ellen in Anspruch nehmen und einen Kostenaufwand von 840 Thlr. erfordern. „Es haben sämmtliche drei Grundstücksbesitzer sich verpflichtet, von je einer Elle ihrer Grundstücksfronte 2 Thlr. Beitrag zu leisten, wogegen sie sich kanonfreie Einführung von Beischleußen (welche sie auf ihre eigenen Kosten erbauen) ausbedungen haben. Die Gesammtsumme dieser Beiträge beläuft sich auf 218 Thlr. 15 Ngr., so daß auf die Stadtcasse noch der Betrag von 621 Thlr. 15 Ngr. kommt. Wir bemerken hierbei, daß die Stadtgemeinde auf der anderen Seite selbst Adjazentin ist und daß über lang oder kurz die dortigen Grundstücke als Baustellen verwerthet wer den dürften, hierbei aber Las Vorhandensein einer Hauptschleuße den Kaufpreis nur steigern kann. Wir haben beschlossen, das be schriebene Schleußenstück, unter Annahme der genannten Beiträge der Adjazenten, mit dem hiernach noch erforderlichen Aufwands von 621 Thlr. 15 Ngr. zu erbauen." Der Ausschuß schlug gegen 1 Stimme vor, die geforderten Kosten an 621 Thlr. 15 9kgr. zu verwiegen, und zwar im Hinblick auf die zweifellose Zweckmäßigkeit der Anlage. Die Minderheit war zur Zeit deshalb gegen die Verwilligung, weil der für dieses Jahr befürchtete Mangel an Arbeitskräften schon jetzt sehr fühlbar werde und es nicht gerathen sei, diese Kräfte anderen und nöthigeren Arbeiten zu entziehen. Das Gutachten der Ausschußmehrheit fand einstimmige Annahme. Den übrigen Theil der Sitzung füllte die Fortberathung des Haushaltplans aus. Der Umbau -cs Leipzig-Dresdner Sahnhofes. In seinein einleitenden Vortrage bei der letzten Generalversamm lung der Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie sagte der Vorsitzende des Direktoriums, Herr G. Harkort, auch: Der Zustand der Gebäude auf dem Leipziger Bahnhofe, die Unzulänglichkeit und Unzweckmäßigkeit derselben für den Verkehr,, wie solcher sich im Laufe der Zeit ausgcbildet hat, haben uns, nachdem wir lange Jahre gegen die Unzuträglichkeiten und Nach theile, welche damit verknüpft waren, gekämpft haben, um die mit einer gänzlichen Umwandlung verbundene bedeutende Capital-Aus- lage zu ersparen, zu dem Entschlüsse drängen müssen, ernstlich damit vorzugehen. Die desfallsigen Pläne sind in der Bearbeitung begriffen und wir beabsichtigen, nach erlangter Genehmigung des verehrlichen Gesellschaftsausschuffes, im Laufe dieses Jahres die Ausführung beginnen zu lassen. Natürlich kann sie, da der Be trieb in ungestörtem Gange erhalten werden muß, nicht in allen Theilen zugleich angegriffen werden, sondern nur in einzelnen Ab theilungen, und es wird daher voraussichtlich ein Zeitraum von etwa 3 Jahren für die gänzliche Vollendung erforderlich sein. Wir haben bei diesem Gegenstände sehr zu beklagen, daß vielfacher Ver handlungen und beiderseitigen guten Willens unerachtet, es nicht möglich gewesen ist, mit der uns benachbarten Magdeburger Bahn zu einer Vereinbarung über einen völlig gemeinschaftlichen und übereinstimmenden Bau zu gelangen. Indeß wird eine der Haupt rücksichten dabei erreicht, eine leichtere und bequemere Verbindung mit dem jenseitigen Bahnhofe. Bei der Ausführung der Bauten werden wir bestrebt sein, vor Allem die Zweckmäßigkeit im Auge zu behalten, und von jedem un- nöthigen kostbaren Luxus absehen, was jedoch nicht ausschließen darf, daß auf ein einigermaßen gefälliges und dem Gegenstände angemessenes Aeußere schickliche Rücksicht genommen werde. Wer die jetzigen hiesigen Betriebslocalitäten nur einigermaßen kennt, in welchen ein so großes Geschäft eine lange Reihe von Jahren bewältigt worden ist, wird sicherlich nicht die Verwaltung in dem Verdachte der Prunkliebe halten können. Die vorliegende Nothwendigkeit des Umbaues ist übrigens be kanntlich schon früher in Anregung gekommen, namentlich bei der Contrahirung der letzten Anleihe von 500,000 Thlr., wo sie Ver anlassung gegeben hat, diejenigen 200,000 Thlr., welche die Aus führung der Meißner Bahn beanspruchte, für sonstige bauliche Erfordernisse um 300,000 Thlr. zu erhöhen, aus welcher Summe die gegenwärtig für den beregten Zweck noch verfügbar gehaltenen Mittel stammen. Näheres über den Bau berichten die L. Nachr., wie folgt: Der für den in der letzten Generalversammlung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zur Sprache gekommenen Umbau des hie sigen Bahnhofes entworfene Plan schließt sich an den von der Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft projectirten Umbau ihres hie sigen Bahnhofes an, welcher letztere mit dem so dringend uoth- wendigen Neubau einer zweckmäßig eingerichteten Personenhalle be reits begonnen haben würde, wenn nicht Seiten des Rathes als Bauconcessionsbehörde, namentlich in Rücksicht auf die während der Bauzeit eintretetzde sehr große Verengung der zwischen den beiden Bahnhöfen liegenden Zugangsstraße Bedenken erhoben und
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