Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.04.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186204128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620412
- OAI-Identifier
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- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-04
- Tag1862-04-12
- Monat1862-04
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.04.1862
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Tageblatt Anzeiger. Amt«»« kr Bezillr«nichtr md KS MW Kr StM SliM W 102. Sonsabend den 12. Aprll. 1862. Bekanntmachung. Mit Genehmigung de- Königlichen Minister« der Justiz ist heutigen TqgeS von dem Unterzeichneten Direktorium der, dem Königlichen Handelsgerichte im hiesigen Bezirksgerichte beigegebene Actuar, Herr Robert Vtto Herrmann Priber, zur Stellvertretung der recht-gelehrten Mitglieder de- Handelsgericht- bei Leitung der. k. 7 der Ausführung-Verordnung vom 30. December 1861 bezeichnten Sachen, resp. zur sofortigen Erteilung von Beschezden, in-üesouderr auch in Wechselsgchm, ermächtigt worden und wird die- hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, Leipzig, am 10. April 1862. Aab Dtrretorinm brA KontAUchrn Razir^S < ENsrtchüeÄ. vr. LueiuS. Bekanntmachung. Zu dem Neubau des Waisenhauses an der Waiseuhau-straße ist eine größere Partie Mauerziegel au- diesjährigen Bränden zu beschaffen. Lieseranten fordern wir hierdurch auf, die näheren Bedingungen auf dem RathSbauamte einzusehen und ihre Gebote bi- mit dem AI. April L8OI ebendaselbst versiegelt abzugrben. Leipzig den 9. April 1862. DeS Rath- Bau-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 9. April 1862. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Beim Vortrage aus der Negistrande gelangten mehrere Ein gänge mit Zustimmung der Versammlung zur sofortigen Beschluß- nahme. Sie betrafen: 1. die Regulirung der Frankfurter Straße an zwei zwischen Ochsenstand und Elsterstraße gelegenen Stellen. Die Zuschrift des Raths hierüber enthält unter Anderen Fol gendes : .Der Zustand der äußeren Frankfurter Straße, vom ehema ligen Thore bis zu der Elsterstraße, ist zur Zeit ein nichts weniger at- erfreulicher. Die Chausseegräben und die daran hinlaufenden Fußwege befinden sich in Unordnung und bieten dem Auge einen sehr unerquicklichen Anblick dar, wie sie denn auch denjenigen An forderungen keineswegs entsprechen, die an eine so günstig gelegene und der Bebauung mehr und mehr entgegenschreitende Straße mit Recht zu machen sind. Es tritt dies gegenwärtig um so greller hervor, da ein kleines Stück Areal der Straße, das Areal des ehemaligen Trockenplatzes, durch die darauf erbauten Häuser eine wohlgefällige Regulirung erhalten hat. Dazu kommt, daß es sich jetzt um Anbringung von Gasbeleuchtung handelt, wobei selbst verständlich eine Reguliruttg, so weit sie überhaupt zur Zeit chun lich ist, um so wünschenswerther erscheint, damit die Legung der Röhren, die Stellung der Laternen u. s. w. gleich jetzt thunlichst so vorgenommen werden kann, wie sie nachmals endgiltig ver bleiben soll. „Bereits früher ist nun eine Reaulirung der Straßenfiucht- linien von uns sestgestellt worden. Wir bemerken noch Folgendes. Der Leibnizstraße gegenüber ist eine Straße (die Fortsetzung der selben) als Verbindung mit den: Gerhardschen Garten gedacht^ eine Verbindung, die nicht nur zweckmäßig, ja nöthig erscheint,' sondern auch ihrer Verwirklichung entgegenreift, da die Gerhard schen Erben mit einem Parcellirunasplane für ihr aarnes Grund-, stück bei uns eingekommen sind. Von der Leibnizstraße ab stehen die auf dem ehemaligen Trockenplätze bereits erbauten Häuser auft der rothschraffirten Straßenfluchtlime. Denselben gegenüber liegt' der zur Zeit an Herrn Senf verpachtete sogenannte Ochsenstanv,' welcher etwas zurückzurücken sein wird. Dann folgt der Ochsen wehrgraben, der bei der Wasserregulirung gänzlich in Wegfall kommt, so daß dort eine Nebenstraße entstehen kann, welche auf die Verperthung der dortigen, ryi städtischen Eigenthum befind lichen Plätze einen sehr vorteilhaften Einfluß äußern wird. Äen- seit der Ochsenwehrgrabenbrucke beginnt links da- Areal der soge nannten Fleischerwiesen, da- ebenfalls der Stadtgemeinde gehört und fich bis zu dem die Ecke der Frankfurter und Elsterstraße bildenden Senfschen Grundstücke hinzieht. WaS dieses letztere selbst anlangt, so ist mit dem tzigenchümer desselben unter Ihrer Zu stimmung ein Tantthvertrag abgeschlossen worden, in Folge dessen die Spitze an der Kreuzung der beiden Straßen aber in das Eigen tum der Stadtgemeinde übergegangen ist. Auch diese Spitze ist zur Zeit noch nicht auSgefüllt und cS kommt die Notwendigkeit dieser Ausfüllung zu den oben erwähnten allgemeinen Motiven einer Regulirung der Straßenlinie hinzu. Ueber diese Notwendig keit selbst aber kann umsoweniger Zweifel obwalten, seitdem Herr Senf an seiner verbrochenen Ecke das von ihm erstandene Frank furter Thor auhustellen begonnen hat. Auf der rechten Seite zieht sich die Funkenburg hin. Der Parcellirungsplan für dieselbe steht durch die Erklärungen des Besitzers bereits fest und schließt sich genau an die Waldstraße und deren Nebenstraßen einerseits, so wie an den Linnemannschen Anbau an, wie denn auch dieser letztere mit den ferneren Bebauungsplänen nach der Stadt, insbesondere auch nach dem Hermavnschen Grundstücke zu im innigen Einklänge steht. Wann aber die Parcellirung der Funkenbnra erfolgen wird, läßt sich durchaus nicht bestimmen rc. — Ebendeshalb aber kann auch zu der Regnlirung der StraßeufluchL auf dieser Seite noch nicht geschritten werden. „Man wird also wenigstens so weit es zur Zeit möglich ist, die Straßenflucht der Frankfurter Straße zu reguliren haben, also auf der linken Seite, vom Ochsenstand bis an die Elsterstraße. Wir hatten deshalb zunächst mit Herrn Senf in Verhandlung zu treten, und dieser hat sich bereit erklärt, sein Stacket vorzurücken, dafern die Stadtgemeinde ihrerseits die an dieser Grenze hinlau fende Böschung ausfüllt. Der Ochsenstand ferner kann kein Hin derniß der Regulirung darbieten: wir haben dem Pachter desselben, dem bereits mehrfach erwähnten Herrn Senf selbst diesen Platz ge kündigt, letzterer wird in Folge dessen zu Ende Mais frei und wir gedenken ihn dann neu begrenzt anderweit zu verpachten, bis der Wegfall des OchsenwehrgrabenS die Veräußerung desselben als werthvollen Bauplatz gestattet." — „Die der gemischten Baudeputation ungehörigen Mitglieder Ihres Collegiums glaubten sich iudeß nicht für die Ausführung des gesummten Pro;ectes auSsprechen zu können, theils weil aus der Funkenburgseite die Reaulirung nicht gleichzeitig erfolgen könne, theils weil sie e» für möglich hialteu, daß ba späterer Parcellirung der angrenzenden Grundstücke noch Manches an den beabsichtigten neuen Anlagen sich ändere, so daß wenigstens ein Theil der jetzigen Kosten vielleicht nutzlos aissgewevdet sei. Dagegen wvrde bei zwei Abschnitten des fraglichen Straßentractes die Mthlichkeit und Noth- wendigkeit der Regulirung auch von den erwähnten Mitgliedern anerkannt. Diese zwei Abschnitte sind: da- Terrain des soge nannten Ochsenftandes (Kostenbetrag 496 Thlr. 17 Ngr. 3 H.) und die Strecke vor dem Senfschen Grundstücke, so wie an der Spitze desselben (Kostenbetrag 457 Thlr. 17 Ngr.).*
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