Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-04-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186204202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-04
- Tag1862-04-20
- Monat1862-04
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1862
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
l Besitz ten, bei men zu §rau. Freun- »rie. ehang r franz. eu. lraste). v. Montag «vL gen die . 23. rnberg. de Prusst. mbexg. Zapierr. lÄLlhfl. de Bav. ,'e>. Ä»wt. Et. Gotha. Et. Berlin. de Rusße. -den. t Nürnberg id rg, d.Haut. l«, g-Hahn. de Bav. St. Wien. Dresden. hr und vn mahme.) — ^ wollen. MMerLaMü Anzeiger. AxtMM dcs swial. B-ziiirgmchls Md des Rilhr da StM Lkivzig. M 11«. Sonntag den 20. April. 1882. Bekanntmachung, die Anmeldung der Fremden und die für dieselben zu lösenden Aufenthaltskarten betreffend. In 8 8 und 9 der polizeiamtlichen Bekanntmachung vom 17. November 186V ist unter Anderem die Bestimmung getroffen worden, daß „die hier einpassirenden Fremden, wenn sie länger als Stunden sich hier aufzuhalten gedenken, ihre „Reiselegitimationen zugleich mit dem Meldezettel einzureichen und in letzterem Falle bei unserem Fremden-Bureau „eine Aufenthaltskarte zu lösen haben/' Nachdem aber durch das Königl. Ministerium des Jnnem die allgemeine Anordnung ergangen ist, daß nicht bloS da- Vistren der Reisepässe, insoweit eS nicht von den Reisenden'selbst gewünscht wird, gänzlich aufzuheben, sondern daß auch in Ansehung derjenigen Fremden, welche mit Pässen oder Paßkarten reisen, der Vorweis und die Abgabe der Reiseurkunden an die Polizeibehörde auf solche Fälle zu beschränken sei, wo der Fremde sich länger als drei Tage am Orte aufhalten will und zu diesem Behufe eine polizeiliche Aufenthaltskarte sich auswirken muß, so setzen wir die im Eingänge gedachte Bestimmung unserer Bekanntmachung vom 17. November 186V hiermit außer Wirksamkeit und bemerken, daß eS hinkünftig nur im Falle eines über drei Tage währenden Aufenthaltes ber Abgabe der Reiselegitimationen an das Fremden - Bureau und der Lösung einer Aufenthaltskarte bedürfen wird. Dagegen hat eS bei den übrigen Bestimmungen der mehrerwähnten Bekanntmachung vom 17. November 186V, insbesondere bei der Vorschrift, hierorts einpasstrende Fremde spätestens am Tage nach ihrer Ankunst Vormittags 9 Uhr bei dem Polizeiamte anzumeldm, sein Bewenden und haben insbesondere die in den Gasthäusern einkehrenden Fremden auch fernerhin sich stets pünctlich und allenthalben der Wahrheit getreu in die Fremdenbücher einzuschreiben. Wenn uns übrigen- im Interesse der Eontrole des während der Messen hier stattsindenden Fremden-Verkehr- dringend dar« gekegen ist, daß die Anmeldung aller Fremden von Wirthrn und Privatpersonen genau und pünctlich erfolge, so bringen wir gleichzeitig zur öffentlichen Kenntniß, daß wir in dieser Beziehung eine sorgfältige Aufsichtsführung angeordnet haben und Contravenienten unnachsichtlich in die geordnete Strafe nehmen werden. Leipzig den 12 April 1862. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Bekanntmachung Die wiederholte Erfahrung, daß Vermächtnisse, welche von edlen Menschenfreunden einer der beiden Unterzeichneten Stiftungen bestimmt sind, unter der allgemeinen Bezeichnung „deS BlirrdeninffitutS" auSgesetzt worden und daß die hieraus entstehende Ungewißheit, welche von beiden Anstalten gemeint sei, die Erfüllung des eigentlichen Willen- der Testa toren unsicher macht und zu Irrungen führt, veranlaßt uns darauf aufmerksam zu machen, daß die vr. Beckerfche Stiftung für arme Blinde den Zweck hat, wirklich Erblindeten Unterstützung zu schaffen, welche ihnen das Norhwendigste und, was jüngere Individuen betrifft, die Ausbildung ihrer übrigen Sinne gewährt, wogegen die Heilanstalt für arme Augenkranke den Zweck verfolgt, armen, noch heilfähigen Augenkranken ärztliche Hülfe und Studirenden Belehrung und praktische Ausbildung, außerdem aber durch die damit in Verbindung stehende Friederiken-Stiftung armen Kranken nach der Entlassung Unterstützung zu gewähren. Wir knüpfen hieran die Bitte, daß eS Denen, welche einer der beiden Anstalten ihre Theilnahme zu bethätigen sich bewogen fühlen, gefallen möge, die- unter genauer Bezeichnung der von ihnen gemeinten Anstalt zu thun. Leipzig dm 1V. April 1862. dr. Beckerfche Stiftung für arme Blinde. Direktorium der Heilanstalt für arme Augeukranke. Berger. Vr. Wilhelm!. einem Reformationsdenkmal in Leipzig aesammelten Gelder noch nicht beantwortet habe, gelangte an den Bauausschuß; zum Zu schläge der Bauplätze de- ehemaligen Trödelhofes an sammtliche Erfteher wurde einhellig Zustimmung ertheilt. Die Ersteher und Höchstgebote sind: bei Nr. I. 646 lüE. 2520«L Herr Ioh. Gottl. Friedrich, Haus- für die besitzer in Thon- lüElle. bergSstraßenhäuser 3^27»»^— 2560 - Derselbe 3 - 28 - 8 - 2450 - Herr vr. Eduard Kori 3 - 19 - 6 - 2330 - Herr Friedr. Aug. Nietzschmann, Haus besitzer in Reudnitz, 3 - 14 - 3 - 2390 - Herr Wilh. Körner, — Verhandlungen der Stadtverordneten am 16. April 1862. (Auf Srund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Die Sitzung begann mit dem Vorträge aus der Registrande. Dabei hatte eS bei den Anzeigen des Raths über die beantragte und durchgeführte Gleichstellung einiger Lehrergehalte an der III. Bür gerschule und über die durch Zahlung erledigte Rechtssache gegen Herrn Spediteur Däumich zu bewenden. Für Aufstellung eines VentilationS-KanonenofenS und eines EtagenofeuS im Nachtwächterlocale wurden 9V Thlr. einstimmig vnwilligt, die Anzeige de« Raths über eine von Frau verw. Keil- bera im Namen ihre- verstorbenen Gatten der Biener'schen Blinden- Snftung gemachte Schenkung von 1000 Thlr. mit Dank entgegen genommen. i» Eine Zuschrift, betreffend den Verkauf von 2 Ackern Areal« au die Gemeiude der ThonbergSstraßenhäuser zu Anlegung eine« Friedhof-, zu welcher der Vorsteher Joseph die Bemerkung machte, daß der Rach de» früheren Antrag wegen Verwendung der zu - II. 646 -III. 670 - IV. 670 - - V. 670 laurateur, ... 3 - 17 - — - 3302 OE-12250 «L durchschnittlich 3 21 »Sk 2 ^ für die O Elle.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite