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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186204212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620421
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620421
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-04
- Tag1862-04-21
- Monat1862-04
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1862
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t Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts vnd des Raths der Stadt Leipzig. W 111. Montag dm 21. April. ML. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Ostermeffe beginnt am und endigt mit dem A4. Mai. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische so wie die den Zollvereinsftaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier feilhalten. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu LV LHalern verboten. . 5) Jedock ist das AuSpacken der Maaren den Inhabern der Meßlocalirn in den Häusern und den in Buden ausftehenden Fabrikanten und Grosfisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgrsehen wird. 6) Jede frühere Eröffnung so wie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedeSmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachfichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Lhalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlem, welche auf Straßen und Plätzen feil halten , ist das Auspacken daselbst vor dem Donnerstage der Vorwoche, also vor dem 1. Mai d. I. bei einer Geldstrafe bis zfi 25 Lhalern verboten. 8) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehöriyen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten br- zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. V) Eben so bleibt daS Haustren jeder Art und da- Feilhalten der den ZollvereinSstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler aus die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 1V) Wegen des unter gewissen Bedingungen auch auswärtigen Spediteurs nachgelassenen Betriebes der Meßspeditions geschäfte besteht ein besonderes Regulativ vom 2V. Oktober 1837, welchem allenthalben nachzugehcn ist. Leipzig am 25. Februar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Der Wechselsensal Herr August Ferdinand Schumann legt seine Function als solcher mit Ostern d. I. nieder, und eS ist an dessen Stelle der hiesige Bürger und zektherige HandlungSprocurist Herr Moritz Hermann Rausch Pst«' als Wechfelsensal beute von uns verpflichtet wordm. Leipzig am 17. April 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Absuhre der auf den diesjährigen Holz - Auktionen im Roseuthale erstandenen Nutz- und Brennhölzer konnte bei der in Folge des letzten Hochwassers stattgefundenen Unwegsamkeit eine Zeit lang nicht füglich erfolgm. Nachdem jedoch jetzt und bereits seit längerer Zeit ein Hinderniß der Abfuhre nicht mehr besteht, werden hierdurch die Ersteher der auf dm Gehauen deS RosenthaleS noch liegenden Hölzer aufgefordert, die Abfuhre derselben bei Vermeidung weiterer, den LicltattonSdedingungen entsprechender Maßnahmen ohne Verzug und spätestens bß- S. Mai d. I. vollständig zu bewirken. Leipzig den 17. April 1862. . De- Raths Forst-Deputation. Ueber neue Angriffe gegen dir UebungSschule. Auf die Vorschläge des Herrn Beeger, die Einrichtung der UebungSschule für Studirende betreffend, werde ich, meinem Vorsatz getreu, nicht wieder zurückkommeu. Aber in ferner sogmannten Erwiederung kommen eine Menge neu« Angriffspnncte vor, dmm ich, wenn auch mit Widerstrebe», entaegentreten muß. Vor allem kann ich natürlich nur für meine eigmm Worte und Handlungen eine Verantwortung übernehmen. Herr Berg« rechnet mir dagegen nicht nur das an, was ich nach sein« Bermuthung londern auch was der Vers, nun bekannten Broschüre nu vorigen Jahre üb« Leipzigs Volksschulen ausgesprochen hat. In der ätz« teren Beziehung kann ich nur die Versicherung gebe«, daß zu der Zeit, als jene Broschüre erschien, von 'dem Plane, eine UebungS schule durch Privatmittel zu gründen, zwischen mir und irgend Jemandem durchaus noch nicht die Rede war. Ich selbst habe schon an einem andern Ort meinen Grundsätzen gemäß öffentlich erklärt, daß die UebungSschule nach keiner Seite hin eine opposi tionelle Stellung einnehmen soll, und es ist nicht meine Schuld, wenn Herr Beeger einen Angriff auf die sächsischen Schullehrer- seminarien, so wie auf die ans ihnen hervorgegangenen Lehrer darin findet, daß ich auf den Unterschied zwischen einem Schullchrer- seminar und einer UebungSschule für Studirende Hinweisen mußte, um der Vermischt direttden drohend« es billiger . „ gedeutet werden, wenn von ihren Lehrplänen, du bis jetzt nicht einmal unter einander vollständig übereinstimmen, der Lehrplan der UebungSschule abweichen wird. Denn Reformen anzubahnen, ist aller dings für sie von Anfang an keineswegs, wie Herr Beeger meint, eine
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