Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-01-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186301210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-01
- Tag1863-01-21
- Monat1863-01
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 21. Mittwoch den 21. Januar. 1863. Bekanntmachung. , Die bei dem Unterzeichneten GerichkSamte in Pflicht stehenden Herren Vormünder werden hierdurch veranlaßt, die rück- stchtlich ihrer Pflegebefohlenen zu erstattenden Erziehungsberichte, insoweit solches nicht bereits geschehen ist, bis Ende dieses MonatS anher rinzureichen. Leipzig, am >5. Januar 1863. Königs. Gerichtsamt im Bezirksgericht Leipzig, . Ablh. für Vormundschaft-- und Nachlaßsachcn. vr. Jerusalem. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und lausenden Conten werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Duplicat- Eerlistcate oder an deren Statt die Certificat - Verzeichnisse über die in der gegenwärtigen Neujahrmeffe nach dem VeretnS- au-lande, resp. nach anderen vekeinSländischen Packhofsplätzen abgesetzten Waarenposten längstens den II. Januar dieses Jahres -iS Abends « Uhr bei der hiesigen Contobuchhalterei einzureicken sind. Leipzig, deü 7. Januar 1863. * Königliches Haupt-Zoll-Amt. Keßler, OZJ. Bekanntmachung. DaS der hiesigen Stadtgemeinde gehörige, vormal- Schletter'sche Haus, Peter-ftraße Rr. 14 (Rr. 728, Abtheiluiiq X de- Brandkatasters) soll an den Meistbietenden versteigert werden. Wir habm dazu Dienstag den LO. Februar LASS anberaumt und laden Kauflustige hiermit ein, an diesem Tage Vormittag- 1i Uhr an RathSstelle zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und sich sodann der Eröffnung weiterer Entschließung zu gewärtigen. Die Auswahl unter den Bietern so )vie jede sonstige Verfügung bleibt Vorbehalten. Die LicitationS- und Kaufsbedingungen können bereit- von jetzt an bei uns eingesehen werden. Leipzig den 23. December 1862. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Wildprets - Auction. Eine Anzahl Rche ftll Freitag den LS. Januar Nachmittags 2 Uhr im Marstalle gegen baare Zahlung meist bietend verkauft werden. ^ Leipzig den 19. Januar 1863. DeS RathS der Stadt Leipzig Forstdepution. Verhandlungen der Stadtverordneten am 16. Januar 1863. lLuf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) («Schluß.) Hierauf brachte Herr Or. Kori ein Gutachten de- Au-schusse- zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über die Höhe de- dem neuanzuftellenden Director der Real« schule au-zuwerfenden GehalteS )um Vorträge. Am Schluffe de-, vergangenen Jahre- hatte der Sladtrath dem Collegium angezeigt, daß er erschlossen habe, da- Directorat der Realschule von dem der ersten Bürgerschule zu trennen, jeder dieser Anstalten einen besonder« Director z« geben und dem Director der Realschule einen jährlichen Gehalt von 1500 Thlr. und ZOv Thlr. WohnungSentschädigung, dem Director der ersten Bürgerschule einen jährlichen Gehalt von 1200 Thlr. neben freier Wohnung, jedoch unter Wegfall aller Emolumente und Nebenbezüae zu gewähren. Nach Vorschlag de- Schulau-schuffe- hatte darauf da- Collegium mttelst Abstimmung durch Umlauf beschlossen, .1) die Trennung der bisher vereinten Stellen zu genehmigen, 2) für den Director der Bürgerschule nur einen JahreSgehalt von 1000 Thlr. »eben freier Wohnung zu verwilligen, 3) dem Wegfall aller Emolumente zuzustimmen, 4) wegen de- Bestand- der Schulbivliothek und der Verwendung der dafür angesammelreu Gelder ritze Anfrage an den Rath ' zu richten, ' » 5) für den Director der Realschule zunächst nur einen JahreS- gehalt von 1200 Thlr. und 300 Thlr. WohnungSentschädigung zu verwilligen, zugleich aber 6) sich bereit zu erklären, die jetzt abgelehnten 300 Thlr. noch - in Form einer persönlichen Zulage nachzuverwilligen, wenn der Rath eine vorzüglich tüchtige Persönlichkeit gewinnen könne. In der hierauf eingegangenen Rückäußerung hat sich der Rath mit der Abminderung de- Gehalt- von 1200 Thlr. auf 1000 Thlr. für den Director der ersten Bürgerschule für jetzt einverstanden erklärt, sich aber ausdrücklich Vorbehalte», auf diesen Etatsatz bei künftiger Reorganisation der Schule wieder zurückzukommen. »Dagegen vermögen wir — fährt der Rath in seiner Zuschrift fort — unseren Beschluß wegen der Etatisirung de- Gehalt- de- Director- an der Realschule nicht aufzugeben, da wir Angesicht- der in anderen großen Städten bestehenden Gehaltssätze für die Directoren von Realschulen den von uns normirten Etat von 1500 Thlr. und 300 Thlr. WohnungSentschädigung einer solchen Stellung durchaus angemessen, ja für erforderlich erachten müssen. Die Herren Stadtverordneten erklären nun zwar Ähre Bereit willigkeit, im Falle der Gewinnung einer besonder- tüchtigen Per sönlichkeit für diese- Amt die von Ihnen von unserem Postulat abaestrichenen 300 Thlr. als persönliche Zulage nachträglich be willigen zu wollen. Allein diese Auffassung erschwert überhaupt die Berufung eine- tüchtigen, sich seiM Werth- bewußten Mannes; den« nur in seltenen Fällen wird Mi solcher sich der öffentlichen DiScussion über leine Tüchtigkeit girn au-setzen wollen, und die meisten verzichten Daher, um diese z« vermeiden, schon i« Voran-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite