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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186302055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-05
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1863
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Anzeiger. Amtsblatt dis KiM. Bezirksgericht md des Raths der Stadt seiptia. W Lk. Donnerstag den 5. Februar. 18«3. BekamtmachMg. Die Grd- und Maurerarbeiten an einem 471 Ellen langen Schleufentraete, welcher in der Frankfurter Straße von der Kreuzung der Elsterstraße bis zu der Straße längs der im Bau begriffenen Armenschule und durch letzter Straße bis zum Elftermühlgraben zu erbauen ist, sollen im SubmifflonSwege vergeben werden. Reflectirende können Anschlagsformulare auf dem RathSbauamte in Empfang nehmen, woselbst auch die Profilzeichnungen einzusehen und bis zum 1v. Februar «. v. die Preisforderungen versiegelt einzureichen sind. Leipzig, den 4. Februar 1883. DeS RathS Bau-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 28. Januar 1863. (Ans Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) Zur T^e-ordnung übergehend brachte Herr vr. Günther das Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Verpachtung der Güter Connewitz und * Thonberg rc. zum Vorträge. Die RathSzuschrist lautet: „In dem wegen Verpachtung der Güter Thonberg und Connewitz nebst den zu ersterem laut Ueber- emkuuft geschlagenen IohanniShoSpitalfeldern am 18. vor. Mon. gehaltenen und sehr zahlreich besuchten LicitationStermine ist, wie die Herren Stadtverordneten wohl bereits aus öffentlichen Blattern erfahren haben werden, für Thonberg nebst Zubehör 5380 aL, für Connewitz 4200 qL, für beide Güter zusammen aber 8900 als Höchstgebot erlangt worden. Nach demjenigen, was die Herren Stadtverordneten über eine Verpachtung beider Güter in einem Complex erklärt halten, und nach dem vorstehenden Ergebnisse konnten wir darüber nicht zweifelhaft sein, daß von dieser Modalität abzusehen und der Verpachtung in zwei selbstständigen Complexen der Vorzug zu geben sei. Denn wenn man auch die bei einer Einzelverpachtung nothwendigen Baulichkeiten auf dem Thonberg in Anschlag und die auf 2201 Thlr. IS Ngr. 5 Pf. berechneten Baukosten voll in Ansatz bringen wollte (obgleich dies nicht gerecht fertigt sein würde, weil ein Theil der aufgeführten Reparaturen, als unbedingt nothwendig, nicht bloS bei einer Trennung beider Mer, sondern auch bei einer Gesammtverpachtung zur Ausführung zu bringen wären), so würde immerhin, die Zinsen davon zu 5«/, gerechnet, sich ein Mehrertrag von 570 ^ für die Einzel verpachtung ergeben." '„Wir haben hiernach beschlossen, die Pachtung des Thonbergs nebst Zubehör Herrn Louis MeweS aus Seehauseu in der Altmark für das Höchstgebot von 5380 Thlr., die von Connewitz aber dem bisherigen Pachter, Herrn Gustav Heine, für das von ihm gethane Höchstgebot von 4200 Thlr. auf zwölf Jahre von Johannis 1863 an zu übertragen und erbitten uns hierzu die Zustimmung der Herren Stadtverordneten. Wir bemerken hierbei, daß wir kraft der vorbehaltenen Auswahl unter den Licktanten Herrn Mewes, welcher im Termine nvr 5370 Thlr. geboten, nach her aber freiwillig sich den: Höchstgebot gleichgestellt und außerdem die auf 811 Thlr. 25 Ngr. veranschlagte Einrichtung der Pachter- wobnung für 200 Thlr. Übernehmen zu wollen erklärt hatte, des halb den Vorzug zugestehen zw müssen geglaubt haben, weil der selbe außer dem Nachweise ausreichenden Vermögens durch mündliche und schriftliche Zeugnisse ganz besonders günstig empfohlen war, wogegen wir die Persönlichkeit und die Verhältnisse Herrn Heine'« als genügend bekannt voraussetzen und nur wiederholt bestätigen müssen, dass er seine bisherige Pachtung zu unserer vollen Zu friedenheit vmvaltet hat. „Als diese Beschlüsse gefaßt und den Interessenten mit Vorbehalt Ihrer Zustimmung eröffnet worden waren, erklärte Herr Wilhelm üundt, zur Zeit hier wohnhaft, daß er für den Thonberg 1000 Thlr. jährlich über das Höchstgebot von 5880 Thlr. zu ge währen bereit sei, wenn man die in den Pachtbedingungen wegen des Zuckerrübenbaues getroffenen Bestimmungen in Wegfall bringe, indem er in seiner, auch an die Herren Stadtverordneten gleich lautend gelangten Eingabe darzulegen bemüht war, daß der Rüben bau den Feldern nicht nur nicht nachtheilig, sondern vortheilhaft sei. Kurz darauf erhöhte Herr Victor Brandt aus Probstheida, welcher im LicitationStermine das Höchstgebot gethan hatte, dasselbe auf 5500 Thlr., erklärte für die Einrichtung der Pachterwohnung auf jede Beihülfe der Stadt verzichten zu wollen und stellte außerdem in Aussicht, wegen Uebernahme von Schutt-, Schnee-, Sand- und dergleichen Fuhren für die Stadt, wegen Uebernahme des Feldsuperinventars, wegen der nothwendigen Bauverändernirste» ein möglichst billiges Abkommen zu treffen, ferner die beim Gut liegende Thonlehde in eine Gartenanlage, bez. einen Mklchganen zu verwandeln und durch Einführung landwirthschaftlicher Ma schinen, besonders des Dampfpflugs, sowie durch Züchtung eine reinen holländischen Biehftammes, die er bereits mit Erfolg ge trieben, und Anlegung einer Ackerbauschule, der Landwirthschaft mancherlei Vortheile zu vermitteln. „Obgleich durch die LicitationSbedinguugen Nachgebote gänzlich ausgeschlossen waren und es gewiß gerechtfertigt erscheint, durch Fefthaltung dieser Bestimmung den Credit der öffentlichen Lici- tationen aufrecht zu erhalten, so glaubten wir uns doch der In- betrachtnahme dieser Nachgebote nicht ohne Weiteres entziehen zu dürfen, weil das eine derselben eine im Pachtcontracte enthaltene Bedingung in Frage stellte und weil gerade diese, wenn schon vor dem Termine gestellte und in diesem noch besonder- eröffnet« Be dingung doch ntchl gleich Anfang- mit den übrigen auSgelegen hatte und es daher wenigstens möglich war, daß einer oder ver andere Licitant erst im Termine davon Kenntniß erhielt, and weil endlich derjenige Licitant, welcher im Termine da- Höchstgebot ae- than hatte, aber nicht gewählt worden war, sein eigene- Gebot überboten hatte. Bei reiflicher Erwägung dieser Frage find wir nun zu der Ueberzengung gelangt, daß ein unbedingtes Eingehen auf diese Nachgebote der öffentlichen Licitation gegenüber nicht ge rechtfertigt, sondern um allen Licitantea, zumal bei etwa veränderten Bedingungen, gerecht zu werden, nur die Anberaumung eine- ander weiten LicrtationStermlneS statthaft sein würde. Gleichwohl haben wir uns zur Zeit für diesen einzig gerechtfertigten Ausweg nicht entschließen können, weil wir vor Eingang der erwähnten Rach gebote Herrn MeweS den beschlossenen Zuschlag eröffnet haben und daher von diesem Beschlüsse einseitig zurückzutretev uns nicht für berechtigt halten können. BloS in dem Falle, wenn die Herren Stadtverordneten die erbetene Zustimmung zu dem Pachtabfchluffe mit MeweS auf 12 Jahre ablehnen sollten, würden wir zu An beraumung eine- auderweiten LicitationStermine- für den Thonberg befugt und hierzu unter wiederholter rechtzeitiger Auslegung sämmt- licher Pachtbediugungen bereit sein, um sodann nach dem Ergeb nisse der Licitation den Pacht für das zu erlangende Höchstgebot auf die gedachten zwölf Jahre abzuschließen. „Wegen der Pachtung von Connewitz aber können wir ein gleiches Verfahren weder für gerechtfertigt, noch für rathsam er achte» und find vielmehr der Anficht, daß es hier bei de« Zu schläge ru bewenden habe. . Denn e- ist nicht zu verkennen, daß diese- Ost schon wegen de- geringeren Areal-, so wie wegen der
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