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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186205185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-18
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1862
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>»«. a». 4l. «tsb. um. 4ü. Ur. wöißrr »d eSbrn. li». «irre. ieiufaß. tvMe. . Stadt aolen<k, Nümb. ind tel zum »mb. m. e. Hot^ dt . Haus, ürrch. Schwan. >re-»«n. au- der LCtL! — »eilt von ltte». r Mi. 14'/«. Span, dsemahn d. Eisen chles. Act. W »4 bl- Septbr.» G., Mai Geld, eo 34 bis ^ai 25'/,, 16° k. B vö» ».S. :» r7'.k ">..7 Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 138. 7i s >' Sonntag den 18. Mai. 1862. . Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß der hiesige Bürger und Buchhändler Herr Hermann Francke untengcsetzten Tage- als Proclamator von uns verpflichtet worden ist. Leipzig am W. April 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Günther. 4 - Mittwoch den 21. Mai 3. e. Abends -7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tage-ordnung: Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über a) die Errichtung eines städtischen VorrathShofeS; b) die Abtretung eines Bauplatzes zum Bau einer 2. Armenschule; " e) den Zuschlag der Lindenauer Mühle; - eventuell: 6) dett Neubau der V. Bürgerschule. -.77 77 1'.-. Selehriflg über daS Verhalten bei Anwendung der GaS- - <.L/.::S6euchtrrng in Häusern. 1) Der GaSconsmnent hat sich von der Dichtigkeit der ganzen Gasleitung zu Lberzeugeu. Zu de« Ende sind alle Einzelhähue genau M schließen, darauf wnd der Häupthahn geöffnet, worauf man nach einigen Minuten an der- kleinen horizontalen Scheibe, welche im Gehäuse des Compteurs über den Zifferblättern ange bracht ist, den Stand des verticalen Zeigers bemerkt. Man läßt nun die ganze Gasleitung so einige Stunden stehen und sieht au dem Drehen der Scheibe, wie viel Gas in dieser Zeit durch die geschloffene Leitusig. fortgeganzen ist. Danach berechnet sich der Gasverlust in 24 Stunden. Nach der Größe dieses Gasverlustes wird eS nothwendig, die ganze.Gasleitung genau untersuchen zu lasten. Es ist zweckmäßig, von Zeit zu Zeit, namentlich zu Anfang des Herbstes, in dieser Weise die Gasleitung auf ihre Dichtheit zu hülfen. . .. . 2) Der GaScotüpteür soll nur sowM lütt Wasser gefüllt sein, daß nach geschloffenem Haupthahn bei geöffneter WäfferstandSschraube hier nur wenig Wasser Herrustropst. . .. ' 3) Der Gascompzeur muß cm. einem möglichst kalten Orte stehen, jedoch nicht so, 'daß vas Wasser darin gefriert; je naher die Temperatur des Orts an 6°, desto vortheilhafter für den Eon- stmtenten, weil das Gas sich beim Erwärmen äuSdehnt; die gleiche Menge Gas, welche in einem Compteur, dessen Temperatur 6« zst, 100 C* beträgt, zeigt fast 107'/, C^, wenn der Compteur in einem Raume steht, dessen Temperatur 16« R. beträgt. Im letztern Fülle hat also der Consument für die gleiche Menge Gas ?'/,<>/<, mehr zu bezahlen, als im erstern Falle. Der Gascompteur muß an einem leicht zugänglichen, leicht zu lüftenden und nicht zu dunklen Orte aufgestellt sein, besonders in Souterrains. 4) Vor dem Anzünden der Gasflammen ist vorerst der Haupt hahn zu öffnen; eS ist zweckmäßig, denselben nürso weit zu öffnen, als gerade ntzthia. um-ie ersorverliche Menge Gas durchzulaffen. Ls genüg, inM'Mei, ihn Lüf g-nA Weit« zn, l^^nen. Zum Anzünden der einzelnen Flammen wird bei dem Oeffnen heg. CinzelhahuS auch sogleich ein Licht vor die Mündung des Brenners gehalten. E- ist zweckmäßig, die Brenner nicht zu klein zu wählen, die Hähne aber sehr wenig zu offnen, well das Gas, unter geringen» Druck verbrennend, viel mehr Licht giebt, als wenn eS unter stärkerm Druck verbrennt. Daher kann man bei schwachem Druck, Brennern und ganz geöffnetem Hahn. Der stärkere Druck zeigt sich an dem Rauschen der Flammen. , 5) Es ist darauf zu. achten, daß nicht etwa GaS unverbrannt oder unvollständig veÄvanut entweiche: dies würde sich IheilS am Geruch, theils am Rußen oder Rauchen der Flammen bemerkbar machen. In der Regel wird bei sogenannten Argand'schen Bren nern mit aufgesetztem Glascylinder mW vollständigere Verbrennung erfolgen, als bei offenen Flammen. Es ist natürlich, daß, je höher die Flammen-, destd mehr GaS verbraucht wird und desto leichter Gas unverbrannt oder unvoll ständig verbrannt entweichen kann. 6) Wenn sehr kleine Räume, z. B. kleine Buden, Kaffenzimmer und dergleichen hell mit Gas beleuchtet sind, oder wenn in größeren Räumen verhältnißmäßia viele Gasflammen brennen, wie in Fest sälen und dergleichen, so ist es zweckmäßig, für Abführung der verbrannten Luft zu sorgen, weil die Gasflammen im Vergleich . zu ihrer. Lichtentwicklung mehr Wärme geben, als Kerzen oder Oellampen 7) Sollte sich in einem mit Gasleitung versehenen Raume ein deutlicher Gasgeruch bemerkbar machen, so müssen hier die Gas flammen gelöscht werden. Es ist sodann der Haupthabn zu schließen, auch sind die Gasfabrik und der Verfertiger der Gasleitung so gleich zu benachrichtigen, um die Ursache aufzusuchen und ihr ab- »uhelfen.. Das Betteten eines solche- Raumes mit einem brennenden Licht ist gefährlich und kann möglicherweise die heftigsten Explosionen und Zerstörungen, veranlassen, ist daher unbedingt zu unterlassen. Dagegen ist sogleich durch Oeffnen von Fenstern u. s. w. für Lüftung zu-sorgen. : . . ' .>-7 8) Wenn sich irgendwo durch Verletzung oder Beschädigung der Röhren aussirömendeS Gas entzündet, so muß sogleich der Haupthahn geschloffen werden; das brennende Gas muß, wo sich dies Ihm» laßt, mit nassen Tüchern bedeckt werden. 9) Das Auslöschen emer Flamme darf nur durch das Schließen des betreffenden Hahnes, nie durch AuSolasen geschehen. Es werden immer zuerst die einzelnen Hähne geschlossen und zuletzt der Haupthähtt; nur im Falle einer FeuerSvrunst in dem Hause selbst oder in dem unter 8) bezeichnetett Falle ist zuerst der Haupthahn zu schließen, unbekümmert, ob die einzelnen Hähne schon geschloffen sind oder nicht. j0) Die Hähne der Brenner sind, wenn es sich nöthig zeigt, eiuzufetten, damit sie sich leicht drehen lassen. -/ II) Werden auf der Straße in der Nähe der Gasleitung Ar beiten an Pflaster, Wasserleitung u. s. w. vorgenommen, so thut der, Bewohner des benachbarten Hauses gut, darauf zu achten, daß ne- Gasröhren nicht beschädigt werden, weil nach wiederholten Er- ahrungen das hier etwa entweichende GaS auch in das Haus -ringen und hier belästigend und schädlich wirken kann. Da die Verwendung de- Gases m neuerer Zeit immer größere
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