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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186205194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620519
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620519
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-19
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.05.1862
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und Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 139. Montag den 19. Mai. 1862. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Duplicat- certificate oder an deren Statt die Certificatverzeichnisse über die in der gegenwärtigen Ostermeffe nach dem VereinSauölande, resp. nach anderen vereinsländischen PackhofSplähen abgesehen Warenposten längstens den Lv. Mai dieses Jahres bis Abends S Uhr bei der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, den 14. Mai 1862. Königliches Haupt-Zoll-Amt. i. v. Schubarth, St.-J. Bekanntmachung. Zu dem Neubau der Turnhalle sollen die Zimmerarbeiten im Wege der Submission vergeben werden. Die jenigen Herren, welche sich daran betheiligen wollen, werden veranlaßt, die Zeichnungen und Anschläge auf dem RathS- Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis zum SS. Mai t». <*. daselbst versiegelt abzugeben. Leipzig, den 17. Mai 1862. DeS NtathS Bau-Deputation. Leipzigs Sürgerbewaffnung. kulturhistorische Skizze von Otto Moser. Wenn die Reorganisation unserer Communalgarde jetzt eine hervorragende Tagesfrage bildet, so dürfte eine geschichtliche Dar stellung der, durch so viele Jahrhunderte hindurch ungemein wich tigen, Büraerbewaffnung wohl von allgemeinerem Interesse sein. Die Chroniken erzählen von vielen großen und herrlichen Waffenthaten unserer Vorfahren; aber wenn auch der kriegerische Geist jener längst geschwundenen Zeiten zum Glück dem Genius des Friedens und Fortschritts weichen mußte, wenn auch die ge waltigen Stadtmauern sanken, die Gräben auSgcfüllt und die Glacis in theilweise sehr merkwürdige Promenaden verwandelt wurden, so haben die letzten dreißig Jahre doch mehrfach bewiesen, daß der fleißigen Hand des Bürgers auch in einer offenen Stadt die Waffe nicht fremd sein darf und er stets gerüstet sein muß, die Wohlthaten der Ruhe und Sicherheit, welche eine aufgeklärte Zeit ihm gespendet, sobald es nöthig ist, mit Waffengewalt zu er halten und zu verteidigen. Wie ehrenhaft Leipzigs gerüstete Bürger schaft diese Verpflichtung erfüllte, davon haben die Tage der letzten beiden Revolutionen glanzendes Zeugniß gegeben, denn treu be währt hat sie das ihr geschenkte Vertrauen und fern geblieben durch ihren Opfermuth ist uns das Verderben, .welches die wilden Wirren jener traurigen Zeit über so manche blühende Stadt, über so viele Tausende von glücklichen Familien gebracht. Die Ehre, Waffen tragen zu dürfen, finden wir schon bei den ältesten Völkern, wo nur der freie, unbescholtene Mann diese Aus zeichnung genoß. Je mehr aber die staatlichen und socialen Ver hältnisse sich erweiterten, desto mehr mußte die Wehrkraft des Volkes durch eine bestimmte Wehrverfassung geregelt werden, um die bürger lichen und gewerblichen Interessen auch für den Fall eine- Krieges zu schonen. Als Kaiser Heinrich der Vogelsteller, auch in unserem Vaterlande Sachsen, die ersten Städte gründete, zwang er einen Theil der umwohnenden Bevölkerung nach diesen ummauerten Mätzen überrusiedeln und sie zu schützen , verband aber zu gleicher Zeit mit dieser Befugniß viele und wichtige Freiheiten, unter denen sich auch das Waffe nrecht befand. Und nicht lange währte es, so bot der Burgmann oder Bürger dem übermüthigen Landadel trotzig die Stirn, denn nicht nur Macht hatte er erlangt, sondern auch Ansehen und zugleich wurden die Städte Sitze der Intelli genz und Behaglichkeit, während der Ritter auf seinem einsamen Schlöffe ein rohes, unsicheres Leben führte. Dieser Unterschied war Veranlassung, daß auch viele Edelleute sich in die Bürgerschaft auf nehmen ließen. AuS ihnen gingen später die Vatr.icierge- schl echter hervor, welche die Herrschaft der Städte an sich zu reißen trachteten und deshalb mit den Korporationen oder Zünften, die sich in der Bürgerschaft gebildet hatten, in stetem Hader lagen. Die Zünfte waren gleichzeitig mit der Entwickelung des Städtewescns und Bildung eines Büraerthums entstanden, denn sehr eifrig beförderte man auf alle Weise die Ansiedelung freier Handwerker in den unter besonderem Schutze von Vesten, Bischofs sitzen oder Klöstern stehenden Städten und schon Kaiser Heinrich gewährte diesen städtischen Handwerkern im Jahre 924 durch das Verbot jegliches Handwerksbetriebs auf dem Lande ein Vorrecht, das bis in die neueste Zeit fortdauerte. Lange galt der Betrieb der Handwerke nur für ein Alleinrecht der Städte. Als aber die Familien der Patricier und Handelsherrn sich Uebergriffe zu gestatten begannen, da vereinigten die Handwerker sich zu Ge nossenschaften, welche unter einander in Verbrüderungen traten und durch die ab- und zuwandernden Gesellen in steter Verbin dung blieben. Und bald erlangten die Zünfte eine so wichtige politische Bedeutung, daß man sie nicht nur anerkennen, sondern auch ihre Innungsartikel bestätigen und ihnen großen Einfluß auf das Stadtregiment bewilligen mußte. So trugen die Zünfte nicht wenig zur Erstarkung der Städte bei, waren sich aber dieses Ge wichts auch wohl bewußt und suchten ihre Bedeutung durch Er haltung von Zucht und Ehrbarkeit und strenge innere Polizei zu fördern. Daß späterhin in den Zunftgefetzen nicht selten Ueber- treibungen bis zur Lächerlichkeit vorkamen, ist noch in gutem An denken, denn nur kürzlich erst hat man den Zopf erfahr und er barmungslos heruntergesäbelt. Gleichsam verwachsen mit dem Bürgerthume wurde das Zunft wesen bald auf Genossenschaften übertragen, welche keineswegs ewerbliche Zwecke verfolgten und schlich sich auch in die Waffen- rüderschaften ein, welchen der Schutz und die Vertheidigung der Städte oblag. Auf diese Weise entstanden die Schützen gesellschaften. Die Bürger waren, nach Innungen oder Stadt vierteln geordnet, mit Spießen, Streitäxten, Schwertern und na mentlich mit Bogen und Armbrüsten bewaffnet; als wichtigste Vertheidigungswaffe für den Belagerungskrieg aber galt letztere, die uralte Lrvud»1i,tL und noch im fünfzehnten Jahrhundert armbrvLt genannt. Da nun zu einer erfolgreichen Führung der Armbrust anhaltende Uebung gehörte, so bildeten sich, nach den üblichen Zunftformen^ auch Schützengilden, welche zu ihrem Schutzpatron den heiligen Sebastian erwählten, weil dieser Märtyrer durch Pfeilschüffe getödtet worden war. Natürlich begünstigten die Behörden diese Schützenbrüderschaften nach Kräften und während .man ihnen Schießftätten und Häuser einräumle, sorgten Legate und Schenkungen für Gründung von Vereinscaffen, wodurch der Verband immer enger wurde und endlich, namentlich vom 15. bis »ins 16. Jahrhundert, sogar eine hohe politische Bedeutung gewann. jDie Turniere des Adels haben niemals die Geltung gehabt, wie die Schützenfeste der Bürger; nicht nur an die höchsten Fürsten rund Herren ergingen Einladungen, sondern auch an zahlreiche Städte, wodurch eme Förderung und Festigung mächtiger Bünd nisse erzielt wurde.
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